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Befristung Wachgewerbe

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  • Befristung Wachgewerbe

    Hallo, vielleicht kann mir hier einer helfen!

    Ich arbeite seit dem 03.09.2007 bei einem Sicherheitsunternehmen.
    Ich habe damals einen Teilzeit-Vertrag bekommen.
    Mittlerweile wurde mein Vertrag schon 3 mal verlängert. Jetzt habe ich wieder eine Verlängerung bekommen. Bis zum 31.10.2010.
    Auf Nachfrage bei der Firma sagte man mir, daß man im Wachgewerbe bis zu 42 Monate befristen kann.
    Stimmt das?

    Ausserdem arbeite ich von Anfang an 45 Stunden in der Woche. Montags bis Freitags von 8-17 Uhr.

    In meinen Augen ist das keine "Teilzeit" mehr.
    Einen Arbeitsvertrag auf Vollzeit will man mir aber nicht geben. Man sagte mir, daß ich 105 Std. in meinem Vertrag stehen hätte, Stunden nach oben hin offen.

    Wie sieht das mit dem Urlaub aus? Ich habe 26 Tage Urlaub, meine Kollegin bekommt 30 Tage. Sie hat auch einen Festvertrag Vollzeit, der objektgebunden ist.

    Bekommt man bei einem Teilzeit-Vertrag weniger Urlaub???

    Schon mal DANKE für Eure Hilfe!!! :-)

  • #2
    AW: Befristung Wachgewerbe

    Zitat von tanjadl Beitrag anzeigen
    Hallo, vielleicht kann mir hier einer helfen!

    Ich arbeite seit dem 03.09.2007 bei einem Sicherheitsunternehmen.
    Ich habe damals einen Teilzeit-Vertrag bekommen.
    Mittlerweile wurde mein Vertrag schon 3 mal verlängert. Jetzt habe ich wieder eine Verlängerung bekommen. Bis zum 31.10.2010.
    Auf Nachfrage bei der Firma sagte man mir, daß man im Wachgewerbe bis zu 42 Monate befristen kann.
    Stimmt das?

    Ausserdem arbeite ich von Anfang an 45 Stunden in der Woche. Montags bis Freitags von 8-17 Uhr.

    In meinen Augen ist das keine "Teilzeit" mehr.
    Einen Arbeitsvertrag auf Vollzeit will man mir aber nicht geben. Man sagte mir, daß ich 105 Std. in meinem Vertrag stehen hätte, Stunden nach oben hin offen.

    Wie sieht das mit dem Urlaub aus? Ich habe 26 Tage Urlaub, meine Kollegin bekommt 30 Tage. Sie hat auch einen Festvertrag Vollzeit, der objektgebunden ist.

    Bekommt man bei einem Teilzeit-Vertrag weniger Urlaub???

    Schon mal DANKE für Eure Hilfe!!! :-)
    Urlaub ist in dem für euch evtl. gültigen TV geregelt. Sollte deine Kollegin älter sein wie Du, dann kann es sein, daß ihr mehr Urlaubstage zustehen. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 UT, bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 UT, nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 UT.(Dies ist z.B. eine tarifliche Regelung aus dem TVöD)
    Der Urlaub wird tageweise und nicht stundenweise geregelt. Ein MA hat z.b. 26 Tage Urlaub und arbeitet 8 Std. täglich. Dann wird er an einem Urlaubstage auch für 8 Std. "bezahlt", jemand der nur 4 Std. arbeitet bekommt dann 4 Std. "bezahlt". Die Anzahl der Urlaubstage ist aber gleich.
    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertold Brecht

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    • #3
      AW: Befristung Wachgewerbe

      Besorg dir auf jeden Fall mal den Manteltarifvertrag, da steht das z. B. mit den 42 Monaten drin. Mit den Stunden ist so ne Sache. Also wenn du nur Teilzeit arbeiten willst oder kannst, dann musst du den Mund auf machen. Wenn du die Stunden machst, dann ist das dein Ding. Aber da du ja jede Stunde bezahlt bekommst, find ich das dann eigentlich nicht so schlimm. Ist was anderes bei nem Festgehalt, wenn du z. B. für 400€ 200 Stunden arbeitest. Aber solange du die Stunden bezahlt bekommst...

      Kommentar


      • #4
        AW: Befristung Wachgewerbe

        Zitat von tanjadl Beitrag anzeigen
        Hallo, vielleicht kann mir hier einer helfen!

        Ich arbeite seit dem 03.09.2007 bei einem Sicherheitsunternehmen.gratuliere!
        Ich habe damals einen Teilzeit-Vertrag bekommen.
        Mittlerweile wurde mein Vertrag schon 3 mal verlängert. Jetzt habe ich wieder eine Verlängerung bekommen. Bis zum 31.10.2010.
        Auf Nachfrage bei der Firma sagte man mir, daß man im Wachgewerbe bis zu 42 Monate befristen kann.
        Stimmt das?die tarifverträge im bewachungsgewerbe machen sich die gesetzliche öffnungsklausel zu nutze, die zulässt, daß eine sachgrundlose befristung auch länger als 24 monate mit dreimaliger verlängerung in tarifverträgen vereinbart werden kann

        Ausserdem arbeite ich von Anfang an 45 Stunden in der Woche. Montags bis Freitags von 8-17 Uhr.

        In meinen Augen ist das keine "Teilzeit" mehr.
        Einen Arbeitsvertrag auf Vollzeit will man mir aber nicht geben. Man sagte mir, daß ich 105 Std. in meinem Vertrag stehen hätte, Stunden nach oben hin offen.erreichst du in der jeweiligen lohngruppe, in der du eingruppiert bist, eine bestimmte stundenzahl, zählst du laut tarifvertrag als vollzeitarbeitskraft, näheres siehe tarifvertrag

        Wie sieht das mit dem Urlaub aus? Ich habe 26 Tage Urlaub, meine Kollegin bekommt 30 Tage. Sie hat auch einen Festvertrag Vollzeit, der objektgebunden ist.der urlaubsanspruch bemisst sich nach der betriebszugehörigkeit, wobei der tarifvertrag für angestellte einen werktäglichen bzw. arbeitstäglichen anspruch bei 5tage- bzw. 6 tage-woche vorsieht, der tarifvertrag für arbeiter von einem "kalendertäglichen" anspruch spricht,
        es gibt einen bundesrahmenmanteltarifve rtrag sowie noch länderspezifische mantel- sowie lohntarifverträge, teilweise bei google, komplett aber bei verdi


        Bekommt man bei einem Teilzeit-Vertrag weniger Urlaub???die anzahl der urlaubstage bleiben die selben,die bezahlung dieser tage beträgt pro tag 1/364 des bis zum urlaubsantritt erzielten durchschnittlichen jahresbruttoeinkommens

        Schon mal DANKE für Eure Hilfe!!! :-)
        ......................... ...............

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        • #5
          AW: Befristung Wachgewerbe

          Hi.
          Im aktuellen MTV ist eine monatliche Mindestarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte AN von 160 Std. vereinbart.
          Die durchschnittliche Regelarbeitszeit eines Kalenderjahres 260 Stunden.
          Die monatliche Regelarbeitszeit im Durchschnitt eines Kalenderjahres 173 Stunden.

          Für den Urlaub ist folgendes festgehalten:
          Der Urlaub beträgt 26 Werktage.
          Der Urlaub erhöht sich nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
          von 2 Jahren um 2 Werktage
          von 4 Jahren um 4 Werktage........

          von 10 Jahren um 10 Werktage.

          Kriegsrat hat Dir aber eigentlich schon alles beantwortet.

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