Hallo und Guten Morgen !
Ich benötige zu folgendem Sachverhalt eine Auskunft.
Meine Frau arbeitet seit ca. 8 Jahren für einen großen Konzern, bestehend aus 3 Teilkonzernen und einer "Dienstleistungsgesellsch aft m.b.H", (alle) unter dem Dach einer gemeinsamen Holding.
In der letzten Woche des Monats Juni 09 (!!!) entschied der Vorstand (des Teilkonzernes meiner Frau) einen Teil der Belegschaft, mit Wirkung zum 01.Juli 09 (!!!), vom Teilkonzern in die Dienstleistungsgesellscha ft zu versetzen.
Um nicht abzuschweifen sei nur gesagt, dass zur "Versetzung" ein Auflösungsvertrag (zum Arbeitsvertrag mit dem Teilkonzern) und ein folgender Arbeitsvertrag (mit der Dienstleistungsgesellscha ft) zu unterzeichnen war.
Meine Frau erklärte sich bereit der Versetzung zuzustimmen, demnach auch die Verträge zu unterzeichnen, sofern ihr durch die Versetzung keine Nachteile entstehen. Hier lag ihr besonderes Augenmerk auf der Strukturierung der Entgeltgruppen (Arbeitsentgelt) und ihre persönliche Eingruppierung darin.
Es würde zu weit führen die Struktur der Entgeltgruppen im Detail zu erläutern, wichtig ist hier nur, dass die Dienstleistungsgesellscha ft neben "Entgeltgruppen" auch "Entgeltbänder" in ihren Arbeitsverträgen vorsieht.
Jedes "Entgeltband" stellt eine "Hierarchieebene" dar, welche mehrere Entgeltgruppen zusammenfasst. Hierbei kann sich eine Entgeltgruppe sowohl als "Endgruppe" in einem Band als auch als "Anfangsgruppe" im nächst höheren Band befinden.
Während die Entgeltgruppen im Teilkonzern (theoretisch) barrierefrei aufeinander folgen, stellen die "Bänder" in der Dienstleistungsgesellscha ft sehr wohl (teilweise unüberwindliche) Barrieren dar.
Meine Frau machte ihre Zustimmung von der Eingruppierung in das "richtige" Entgeltband abhängig, erhielt auch einen dementsprechenden (unterschriebenen)Vertrag .
Heute, nachdem Auflösungs- und Neuvertrag 1 Woche alt sind, erreicht meine Frau eine Nachricht der (neuen) Personalabteilung (mündlich, via ihrem Gruppenleiter).
Wortlaut: Man habe sie irrtümlich in das falsche Entgeltband eingestuft, der Arbeitsvertrag wäre demnach fehlerhaft, man würde dies nun korrigieren und sie "zurückstufen".
Dies bedeutet für meine Frau folgendes:
Das Entgeltband (laut derzeit gültigem Arbeitsvertrag) sichert meiner Frau eine gewisse Entwicklungsmöglichkeit, da sie in die Anfangsgruppe des entsprechenden Bandes eingruppiert wurde. Würde sie "zurückgestuft", käme sie in die Endgruppe des nächst niedrigeren Entgeltbandes und hätte (dauerhaft, zumindest jedoch auf eine sehr lange Zeit) keine Entwicklungsmöglichkeit mehr.
Die Personalabteilung übt bereits Druck aus, will meine Frau "überreden" einen neuen (abgeänderten) Arbeitsvertrag, mit den für sie ungünstigeren Konditionen, zu akzeptieren. Man droht mit Anfechtung des gegenwärtigen Vertrages.
Die Frage lautet nun: Wie sollte sich meine Frau verhalten ?
Ich danke vorab für alle Hinweise, Ratschläge und Tipps.
Liebe Grüße
Max
Ich benötige zu folgendem Sachverhalt eine Auskunft.
Meine Frau arbeitet seit ca. 8 Jahren für einen großen Konzern, bestehend aus 3 Teilkonzernen und einer "Dienstleistungsgesellsch aft m.b.H", (alle) unter dem Dach einer gemeinsamen Holding.
In der letzten Woche des Monats Juni 09 (!!!) entschied der Vorstand (des Teilkonzernes meiner Frau) einen Teil der Belegschaft, mit Wirkung zum 01.Juli 09 (!!!), vom Teilkonzern in die Dienstleistungsgesellscha ft zu versetzen.
Um nicht abzuschweifen sei nur gesagt, dass zur "Versetzung" ein Auflösungsvertrag (zum Arbeitsvertrag mit dem Teilkonzern) und ein folgender Arbeitsvertrag (mit der Dienstleistungsgesellscha ft) zu unterzeichnen war.
Meine Frau erklärte sich bereit der Versetzung zuzustimmen, demnach auch die Verträge zu unterzeichnen, sofern ihr durch die Versetzung keine Nachteile entstehen. Hier lag ihr besonderes Augenmerk auf der Strukturierung der Entgeltgruppen (Arbeitsentgelt) und ihre persönliche Eingruppierung darin.
Es würde zu weit führen die Struktur der Entgeltgruppen im Detail zu erläutern, wichtig ist hier nur, dass die Dienstleistungsgesellscha ft neben "Entgeltgruppen" auch "Entgeltbänder" in ihren Arbeitsverträgen vorsieht.
Jedes "Entgeltband" stellt eine "Hierarchieebene" dar, welche mehrere Entgeltgruppen zusammenfasst. Hierbei kann sich eine Entgeltgruppe sowohl als "Endgruppe" in einem Band als auch als "Anfangsgruppe" im nächst höheren Band befinden.
Während die Entgeltgruppen im Teilkonzern (theoretisch) barrierefrei aufeinander folgen, stellen die "Bänder" in der Dienstleistungsgesellscha ft sehr wohl (teilweise unüberwindliche) Barrieren dar.
Meine Frau machte ihre Zustimmung von der Eingruppierung in das "richtige" Entgeltband abhängig, erhielt auch einen dementsprechenden (unterschriebenen)Vertrag .
Heute, nachdem Auflösungs- und Neuvertrag 1 Woche alt sind, erreicht meine Frau eine Nachricht der (neuen) Personalabteilung (mündlich, via ihrem Gruppenleiter).
Wortlaut: Man habe sie irrtümlich in das falsche Entgeltband eingestuft, der Arbeitsvertrag wäre demnach fehlerhaft, man würde dies nun korrigieren und sie "zurückstufen".
Dies bedeutet für meine Frau folgendes:
Das Entgeltband (laut derzeit gültigem Arbeitsvertrag) sichert meiner Frau eine gewisse Entwicklungsmöglichkeit, da sie in die Anfangsgruppe des entsprechenden Bandes eingruppiert wurde. Würde sie "zurückgestuft", käme sie in die Endgruppe des nächst niedrigeren Entgeltbandes und hätte (dauerhaft, zumindest jedoch auf eine sehr lange Zeit) keine Entwicklungsmöglichkeit mehr.
Die Personalabteilung übt bereits Druck aus, will meine Frau "überreden" einen neuen (abgeänderten) Arbeitsvertrag, mit den für sie ungünstigeren Konditionen, zu akzeptieren. Man droht mit Anfechtung des gegenwärtigen Vertrages.
Die Frage lautet nun: Wie sollte sich meine Frau verhalten ?
Ich danke vorab für alle Hinweise, Ratschläge und Tipps.
Liebe Grüße
Max
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