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"Fehler" im Arbeitsvertrag

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  • "Fehler" im Arbeitsvertrag

    Hallo und Guten Morgen !

    Ich benötige zu folgendem Sachverhalt eine Auskunft.

    Meine Frau arbeitet seit ca. 8 Jahren für einen großen Konzern, bestehend aus 3 Teilkonzernen und einer "Dienstleistungsgesellsch aft m.b.H", (alle) unter dem Dach einer gemeinsamen Holding.

    In der letzten Woche des Monats Juni 09 (!!!) entschied der Vorstand (des Teilkonzernes meiner Frau) einen Teil der Belegschaft, mit Wirkung zum 01.Juli 09 (!!!), vom Teilkonzern in die Dienstleistungsgesellscha ft zu versetzen.

    Um nicht abzuschweifen sei nur gesagt, dass zur "Versetzung" ein Auflösungsvertrag (zum Arbeitsvertrag mit dem Teilkonzern) und ein folgender Arbeitsvertrag (mit der Dienstleistungsgesellscha ft) zu unterzeichnen war.

    Meine Frau erklärte sich bereit der Versetzung zuzustimmen, demnach auch die Verträge zu unterzeichnen, sofern ihr durch die Versetzung keine Nachteile entstehen. Hier lag ihr besonderes Augenmerk auf der Strukturierung der Entgeltgruppen (Arbeitsentgelt) und ihre persönliche Eingruppierung darin.

    Es würde zu weit führen die Struktur der Entgeltgruppen im Detail zu erläutern, wichtig ist hier nur, dass die Dienstleistungsgesellscha ft neben "Entgeltgruppen" auch "Entgeltbänder" in ihren Arbeitsverträgen vorsieht.

    Jedes "Entgeltband" stellt eine "Hierarchieebene" dar, welche mehrere Entgeltgruppen zusammenfasst. Hierbei kann sich eine Entgeltgruppe sowohl als "Endgruppe" in einem Band als auch als "Anfangsgruppe" im nächst höheren Band befinden.

    Während die Entgeltgruppen im Teilkonzern (theoretisch) barrierefrei aufeinander folgen, stellen die "Bänder" in der Dienstleistungsgesellscha ft sehr wohl (teilweise unüberwindliche) Barrieren dar.

    Meine Frau machte ihre Zustimmung von der Eingruppierung in das "richtige" Entgeltband abhängig, erhielt auch einen dementsprechenden (unterschriebenen)Vertrag .

    Heute, nachdem Auflösungs- und Neuvertrag 1 Woche alt sind, erreicht meine Frau eine Nachricht der (neuen) Personalabteilung (mündlich, via ihrem Gruppenleiter).

    Wortlaut: Man habe sie irrtümlich in das falsche Entgeltband eingestuft, der Arbeitsvertrag wäre demnach fehlerhaft, man würde dies nun korrigieren und sie "zurückstufen".

    Dies bedeutet für meine Frau folgendes:

    Das Entgeltband (laut derzeit gültigem Arbeitsvertrag) sichert meiner Frau eine gewisse Entwicklungsmöglichkeit, da sie in die Anfangsgruppe des entsprechenden Bandes eingruppiert wurde. Würde sie "zurückgestuft", käme sie in die Endgruppe des nächst niedrigeren Entgeltbandes und hätte (dauerhaft, zumindest jedoch auf eine sehr lange Zeit) keine Entwicklungsmöglichkeit mehr.

    Die Personalabteilung übt bereits Druck aus, will meine Frau "überreden" einen neuen (abgeänderten) Arbeitsvertrag, mit den für sie ungünstigeren Konditionen, zu akzeptieren. Man droht mit Anfechtung des gegenwärtigen Vertrages.

    Die Frage lautet nun: Wie sollte sich meine Frau verhalten ?

    Ich danke vorab für alle Hinweise, Ratschläge und Tipps.

    Liebe Grüße

    Max

  • #2
    AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

    Der unterschriebene Vertrag liegt vor, mit welchem stichhaltigen Grund sollte er anfechtbar sein? Ich würde garnichts machen, allerhöchstens dem neuen Gruppenleiter mitteilen, das der vorliegende Vertrag genau dem entspricht, was vorher verhandelt worden war.

    Falls es einen Betriebsrat gibt, sollte man ihn über das Vorgehen der Personalabteilung informieren.

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    • #3
      AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

      wie sagt das BAG :

      Bei der einer Eingruppierung handelt es sich nicht um einen rechtsgestaltenden Akt, insbesondere nicht um eine Willenserklärung des Arbeitgebers, sondern um eine bewertende Subsumtion, nämlich um die Zuordnung der auszuübenden Tätigkeit zu einer Vergütungs- und/oder Fallgruppe (ständige Rechtsprechung des Senats).
      Im Streitfall kann sich der Angestellte zunächst auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen.

      Sodann muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und beweisen. Die objektive Fehlerhaftigkeit liegt bereits vor, wenn auch nur eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt.

      Hat der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die sog. korrigierende Rückgruppierung dargelegt und ggf. bewiesen, so ist es Sache des Angestellten, die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte höhere Vergütung zusteht.

      also am besten erstmal gar nichts unterschreiben........... ..

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      • #4
        AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

        Hallo Johannes !

        Einleitend meinen herzlichen Dank für Deine Antwort. Auch wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Vertrag so gefertigt wurde wie zuvor vereinbart, dass der Vertrag keinen "Fehler" beinhaltet.

        Der Betriebsrat wird eingeschaltet.

        Liebe Grüße

        Maximilian

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        • #5
          AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

          Und was passiert bei Anfechtung?

          In meinen Augen hat deine Frau einen wirksamen Vertrag und der ist von beiden Seiten einzuhalten.

          Die Frage ist halt auch was will man erreichen wenn man nach Ratschlägen fragt. Will sie im alten Betriebsteil bleiben, will sie wechseln......?

          Kommentar


          • #6
            AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

            Hallo Kriegsrat !

            Auch Dir meinen herzlichen Dank für die Hilfestellung. Um Irrtümer zu vermeiden, hier noch folgende Erläuterung / Ergänzung.

            Es geht nicht um die Höhe des Entgeltes. Es geht um die Eingruppierung in ein Entgeltband. Die Entgeltgruppe, in der sich meine Frau befindet, ist sowohl Bestandteil des Entgeltbandes laut Arbeitsvertrag als auch Bestandteil des Entgeltbandes in welches der AG meine Frau "korrigierend" einstufen will.

            Egal wie der Disput endet, an der Entgelthöhe ändert sich (zumindest kurzfristig) nichts.

            Es dreht sich um die Zukunftsperspektive. Bleibt meine Frau in dem Band, in welchem sie laut Vertrag gegenwärtig eingruppiert ist, hat sie die Perspektive sich zukünftig beruflich (bezüglich Tätigkeitsspektrum / Gehalt) zum Besseren zu verändern. Kurz: Sie kann aufsteigen.

            Wird sie, warum auch immer, in das niedrigere Band eingestuft, dann befindet sie sich in einer Endgruppe. Und aus der Endgruppe eines Bandes kann sie nur unter Überwindung diverser Hürden in die Anfangsgruppe des nächsthöheren Bandes wechseln.

            Es geht primär also nicht um einen monetären Aspekt, es geht vielmehr um eine Perspektive.

            Liebe Grüße

            Max

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            • #7
              AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

              Hallo Matthias !

              Zitat von matthias Beitrag anzeigen
              Und was passiert bei Anfechtung?
              Sollte erfolgreich angefochten werden, käme meine Frau in die Endstufe eines Entgeltbandes aus der sie erst in Jahren, nach Überwindung einer Auswahlkommision usw. usf., und unter großen Mühen in die nächst höhere Stufe wechseln könnte.

              Zitat von matthias Beitrag anzeigen
              In meinen Augen hat deine Frau einen wirksamen Vertrag und der ist von beiden Seiten einzuhalten.
              So sehen wir das auch. Wir wollen ja nicht "anfechten", die Personalabteilung des AG will es.

              Zitat von matthias Beitrag anzeigen
              Die Frage ist halt auch was will man erreichen wenn man nach Ratschlägen fragt. Will sie im alten Betriebsteil bleiben, will sie wechseln......?
              Entschuldigung, ich dachte das wäre deutlich geworden.

              Meiner Frau ist es prinzipiell egal für welchen Betriebsteil sie arbeitet. Sie wollte sich beim Wechsel nur nicht verschlechtern bzw die Zukunftsperspektive verbauen.

              Deshalb machte sie ihre Zustimmung zur Versetzung von der Eingruppierung in das "richtige" Band abhängig.

              Als sie den neuen Arbeitsvertrag - mit der Einstufung in das gewünschte Band - in Händen hielt, hat sie Auflösungs- und Arbeitsvertrag unterschrieben. Wäre die richtige Einstufung nicht erfolgt, hätte sie nicht unterschrieben.

              Ergo: Der heutige Arbeitsvertrag sieht so aus wie gewünscht und ursprünglich vereinbart.

              Jetzt kommt aber der AG und spricht von einem Fehler, die Eingruppierung wäre nicht so erfolgt wie vom AG eigentlich beabsichtigt.

              Meine Bitte um Rat bezieht sich also auf folgende Frage:

              Wie stehen die Chancen, dass der AG mit der nachträglichen Abänderung des Vertrages durchkommt.

              Ich hoffe es ist nun deutlicher.

              Liebe Grüße

              Max

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              • #8
                AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                welche vorraussetzungen würden denn vorliegen, um in die "laufbahn" eingruppiert zu werden, in die deine frau jetzt laut AG "irrtümlich" eingestuft wurde ?
                würde deine frau diese vorrausetzungen (theoretisch) erfüllen ?
                oder würden da qualifikationen, schulabschlüsse oder ähnliches fehlen ?

                wenn sich der AG auf einen irrtum beruft, und dies objektiv nachweisen könnte, hätte er meiner meinung nach gute chancen.....

                nehmen wir mal an, ein polizist wird statt für den mittleren dienst "irrtümlich" in den gehobenen dienst "eingruppiert",
                könnte man dies auch wieder revidieren
                unabhängig von seinem jetzigen verdienst
                ( ende mittlerer dienst z.b. polizeihauptmeister mit 4000 € brutto, fast ende der karriere
                anfang gehobener dienst z. b. polizeikommissar auch mit 4000 € brutto, aber weitere aufstiegsmöglichkeiten)

                da müsste man auch euer "laufbahnsystem" sich mal genau anschauen

                Kommentar


                • #9
                  AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                  Ohne ins Detail zu gehen, ja, es gibt gewisse Voraussetzungen. Diese werden von meiner Frau jedoch alle erfüllt. Dies bereits seit mindestens 5 Jahren, nicht erst seit dem Wechsel zum 01.07. dieses Jahres.

                  Es gibt keinen erkennbaren und logischen Grund warum der AG diese Einstufung so nicht mehr beibehalten können sollte. Außer vielleicht der Entscheidung "nicht mehr zu wollen", ohne es begründen zu können / wollen.
                  Zuletzt geändert von Maximilian; 09.07.2009, 19:45.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                    'ich will nicht mehr' ist auf jeden Fall kein guter Grund, einen Vertrag erfolgreich anfechten zu können - sonst wären ja die langwierigen Scheidungsverfahren überflüssig...

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                      Zitat von johannes Beitrag anzeigen
                      'ich will nicht mehr' ist auf jeden Fall kein guter Grund, einen Vertrag erfolgreich anfechten zu können ...
                      Da stimme ich vorbehaltlos zu, aber wie sagte schon der alte Ockham ? Gibt es für ein Problem mehrere Erklärungen, ist die Einfachste (meistens) die Richtige.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                        Der AG hat heute folgendes verlauten lassen ...

                        Der AG will, sollte meine Frau nicht "einlenken", den Arbeitsvertrag anfechten. Als Grund gibt er an: Erklärungsirrtum.

                        Man habe sich nicht so erklären wollen, wie es letztendlich im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wurde. An eine Eingruppierung, wie bei meiner Frau laut Vertrag erfolgt, seien "üblicher Weise" eine Budget- und / oder eine Personalverantwortung geknüpft.

                        Man habe aber bei Abschluß des Vertrages arbeitgeberseitig nicht beabsichtigt meiner Frau Budget- und / oder Personalverantwortung zu übertragen.

                        Daher habe man sich eben irrtümlich erklärt, als man die Eingruppierung im Vertrag niederschrieb.

                        Der AG konnte / wollte sich nicht dahingehend äußern, ob alle identisch eingruppierten Mitarbeiter auch tatsächlich Budget- und / oder Personalverantwortung haben.

                        Der AG räumte aber ein, dass, sollte meine Frau der ungünstigeren Eingruppierung zustimmen, sie sich in den nächsten 27 Arbeitsjahren (also bis Renteneintritt) finanziell lediglich um weitere 200 € monatlich "entwickeln" könnte.

                        Sollte sie in der jetzigen Gruppierung verbleiben, wäre es ihr theoretisch möglich sich bis zum AT-Angestellten zu entwickeln.

                        Es geht hier also um Geld, nicht um einen "Erklärungsirrtum".

                        Mich würde jetzt wirklich brennend interessieren:

                        A) Können sich 2 Personen gleichzeitig im selben Punkt irren ? Der Arbeitsvertrag wurde von einem hochrangigen Arbeitgebervertreter ppa unterschrieben, sowie von einem Vertreter der Personalabteilung i.V. gegengezeichnet.

                        B) Mir ist ein "Erklärungsirrtum" aus dem Handelsrecht bekannt. Als "Versprecher", "Tippfehler" oder "Vergreifer". Aber im Arbeitsrecht ???

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                        • #13
                          AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                          tja, jetzt wäre wohl ein fachanwalt für arbeitsrecht anzuraten
                          anfechtungsfrist (unverzüglich, maximal 2 wochen) muß eingehalten worden sein
                          zudem sollte man abchecken, inwieweit kündigung drohen könnte
                          oder ob man lieber nachgibt.........
                          und auf eine evtl. theoretische aufstiegsmöglichkeit verzichtet, die ja bis zum beschäftigungsende lediglich theoretisch bleiben könnte, wenn der AG nicht will.......

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                          • #14
                            AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                            Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
                            tja, jetzt wäre wohl ein fachanwalt für arbeitsrecht anzuraten
                            So sehe ich das auch.

                            Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
                            anfechtungsfrist (unverzüglich, maximal 2 wochen) muß eingehalten worden sein
                            Und nun ? 2 Wochen nach was ? Vertragsunterschrift / "Fehlerhafter Erklärung" ? Feststellung des "Irrtums" ?

                            Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
                            zudem sollte man abchecken, inwieweit kündigung drohen könnte
                            Kündigung ? Wenn der Vertrag angefochten und für nichtig erklärt wird, dann bestand er ja nicht. Wie will man ihn dann kündigen ?

                            Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
                            oder ob man lieber nachgibt.........
                            Klar, und mit sich machen lässt was der AG will ? Wie es ihm gerade beliebt ? In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich ?

                            Der AG mag sich "geirrt" haben (hat er ganz sicher nicht, er hat es sich nur anders überlegt weil er so jetzt günstiger fährt), aber wenn ich mich nicht irre folgt auf den "Erklärungsirrtum" auch eine Rechtsfolge namens Schadensersatz. Und das werden wir jetzt mal prüfen.

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                            • #15
                              AW: "Fehler" im Arbeitsvertrag

                              Zitat von Maximilian Beitrag anzeigen

                              Kündigung ? Wenn der Vertrag angefochten und für nichtig erklärt wird, dann bestand er ja nicht. Wie will man ihn dann kündigen ?
                              wirksame anfechtung vor inkrafttreten des arbeitsverhältnisses führt zur nichtigkeit des vertrags

                              anfechtung nach inkrafttreten des arbeitsverhältnisses führt zu einenm "faktischen arbeitsverhältnis", das mit der wirksamen anfechtung beendet wird

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