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Protokoll über Anhörung vor dem BR

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  • Protokoll über Anhörung vor dem BR

    Hallo !

    Ich bin seit juni gekündigt und auch bis ende november freigestellt ! Wie grosszügig von der firma ! Aber das nur nebenbei !
    Mein anliegen ist ob ich das protokoll über die anhörung vor dem br auch ausgehändigt bekommen kann ?



    Gruss andreas

  • #2
    AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

    hallo, Rappen62

    so weit ich weiß nur im Zusammenhang in einem Kü-Schutzverfahren. Allerdings wenn es ein guter BR ist sollte (wird) er dich schon vorher zur evtuellen Kündigung anhören bzw. mit dir reden. Da du ja schon gekündigt bist, stellt sich natürlich die Frage ob du KÜ-Schutzklage erhoben hast?
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

      Ja ; die anhörung war schon bevor ich die kündigung erhalten habe !
      Ich möchte ja nur das protokoll für meine unterlagen !
      Mit dem br habe ich ansonsten nichts am hut ; die arbeiten mehr für den arbeitgeber !

      Gruss andreas

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      • #4
        AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

        ich denke nicht das du ein Recht darauf hast das Protokoll ausgehändigt zu bekommen, sondern nur im Rahmen eines Widerspruchs des BR und wenn du KÜ-Schutzkalge erhoben hättest. Aber warte noch mal ab, vieleicht gibt es ja noch andere Meinungen dazu.
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

          Wenn nicht vom BR, von wem sonst willst du denn die gewünschte Information bekommen?

          Frag einfach beim BR nach. Spätestens in der Arbeitsgerichtsverhandlun g wird die Stellungnahme des BR bekanntgegeben.

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          • #6
            AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

            Generell MUSS der BR vor jeder Kündigung angehört werden, ansonsten ist die Kündigung ohnehin wirkungslos.
            Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer Woche der Kündigung zu widersprechen oder auch nicht. Äußert sich der BR innerhalb der Frist nicht, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.
            Solltest Du Kündigungsschutzklage erhoben haben, muss der Arbeitgeber (nicht der BR) Dir eine Abschrift der Stellungnahme des BR aushändigen, sofern Du das verlangst. Auf das Protokoll der BR-Sitzung, welches bei der Anhörung erstellt wurde (oder werden sollte), hast Du allerdings kein Anrecht.

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            • #7
              AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

              Zitat von RAPPEN62 Beitrag anzeigen
              Ja ; die anhörung war schon bevor ich die kündigung erhalten habe !
              Ich möchte ja nur das protokoll für meine unterlagen !
              Mit dem br habe ich ansonsten nichts am hut ; die arbeiten mehr für den arbeitgeber !

              Gruss andreas

              Wozu?

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              • #8
                AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

                Ich habe dazu auch eine Frage. Was ist, wenn der Betriebs-bzw. Personalrat mit der Kündigung nicht einverstanden ist, dies jedoch nicht schriftlich kund tut und es nur zur Kenntnis nimmt. Ich habe doch dann schlechte Karten bei einer Kündigungsschutzklage. Was könnte ich dagegen bzw. gegen den BR bzw. PR tun?

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                • #9
                  AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

                  Hallo, Regenbogen

                  wenn der BR der KÜ widerspricht muss er das innerhalb einer Frist SCHRIFTLICH machen. Gegen den BR kannst du in dem Falle nichts machen. Warum eigentlich?
                  Gruß FS
                  In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                  • #10
                    AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

                    Nun weil ich weiß, das dies so bei unserem BR gang und gäbe ist. Er ist nicht einverstanden mit der Kündigung, jedoch ist noch nie eine schriftliche Stellungnahme dazu erfolgt.
                    Wenn der BR z.B. mit der Kündigung nicht einverstanden ist, dies nur zur Kenntnis nimmt dann ist da eigentlich wie eine Zustimmung.
                    Wenn ich jetzt eine Kündigungsschutzklage anstrebe, dann entfällt mir doch die Weiterzahlung des Gehaltes, oder?

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                    • #11
                      AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

                      wenn der BR einer ordentlichen KÜ schriftlich widerspricht (§ 102 Abs.5 BetrVG), so ist der AG unter bestimmten Umständen verpflichtet, den AN bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahres weiter zu beschäftigen, selbst wenn die KÜ wirksam sein sollte.(somit würdewst du auch weiter deinen Lohnbekommen.) Kommt der BR zur keiner Stellungnahme gilt es als Zustimmung.
                      Gruß FS
                      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                      • #12
                        AW: Protokoll über Anhörung vor dem BR

                        Zitat von Regenbogen Beitrag anzeigen
                        Ich habe doch dann schlechte Karten bei einer Kündigungsschutzklage.
                        Die Karten werden dadurch kaum schlechter. Ob der BR einer Kündigung zustimmt oder nicht, ist rein rechtlich ziemlich egal.

                        Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist die BR-Anhörung im Grunde nur eine Jokerkarte für den Arbeitsrichter. Er kann so ziemlich jede Kündigung für unwirksam erklären, weil der BR nicht ordnungsgemäß angehört würde. Irgendein Detail läßt sich immer finden, was dem BR nach Ansicht des Richters hätte mitgeteilt werden müssen und wenn dies nicht erfolgt ist die Anhörung eben nicht ordnungsgemäß war.

                        Ob der Richter von diesem Joker dann auch Gebrauch macht, liegt natürlich ganz bei ihm.

                        Das hat aber alles nichts mit der Stellungnahme des BR an sich zu tun.

                        Klaus II

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