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Hallo,
zu meinen Aufgaben gehört die Betreuung der Datenserver der Niederlassung. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit gelangte ich an folgende Informationen:
"gelangte ich an folgende Informationen" hat einen merkwürdigen Klang... so als seien dies Informationen, die dich im Rahmen deiner Serverbetreuung überhaupt nichts angehen und deren Kenntnis für deine Tätigkeit auch nicht erforderlich sind. Möglicherweise hast du dich sogar selbst strafbar gemacht, indem du dir Zugang zu diesen Informationen verschafft hast
Mit einem Angestellten wird ein Altersteilzeit-Arbeitsvertrag abgeschlossen, der beginnt mit der aktiven Phase im Sept. 2008. Diese Phase geht bis zum Sept. 2011. Hier beginnt die passive Phase, die bis Sept. 2014 geht. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, sofern es nicht gegen eine eventuell bestehende Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit" verstößt.
Der Angestellte braucht ab Juli 2008 bis zum Beginn der passiven Phase der ATZ (= 2 Jahre und 3 Monate) keine Arbeitsleistungen mehr erbringen. Diese Regelung ist in einer gesonderten Vereinbarung fixiert.
Für diese Regelung mag es durchaus valide Gründe geben, die du nicht kennst und die dich außerdem nichts angehen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie wollen, solange sie dabei nicht gegen das Gesetz oder einen zwingend anzuwendenden Tarifvertrag verstoßen.
Fragen:
Hat die Geschäftsführung mit dieser Regelung dem Unternehmen in strafwürdiger Handlungsweise Schaden zugefügt?
Möglicherweise, aber nicht zwingend.
Kann ich dieses Wissen, ohne Gefahr zu laufen, mich der Bezichtigung einer Straftat auszusetzen, nutzen?
Kann ich aus diesem Wissen für mich Vorteile herausschlagen?
Aha. Da zeigt sich dein wahres Gesicht. Was schwebt dir denn so vor, eine kleine Erpressung oder was? Und du willst jetzt hier erfahren, ob du mit der Nummer durchkommst?
Hintergrund der letzten Frage:
mir, schwerbehindert mit GdB 80% wurde die Möglichkeit der Wahrnehmung der ATZ-Regelung nur für den Fall offeriert, dass ich mit 63 Jahren (= mögl. Rentenbeginn bei GdB 80%) in Rente gehen würde.
Gegen diesen negativen Bescheid des Arbeitgebers kannst du ja Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Danke im Voraus für Hinweise und Meinungen.
Gruß
HSchnetter
Hinweise und Meinungen sind im Originaltext eingefügt.
Gruezi
Libelle
Ich habe eine feste Meinung. Bitte verwirren Sie mich jetzt bloß nicht mit Fakten!
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