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AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträ ge

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  • AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträ ge

    Hallo,

    eine Privatperson möchte eine Arbeitskraft einstellen für ca. 1200,00 brutto.
    Diese Mitarbeiterin soll die gesamten Sozialversicherungsbeiträ ge auch den Arbeitgeberanteil selbst tragen.
    Ist so etwas rechtlich zulässig?
    Für kompetente Antworten (Hinweis auf Gesetz....) wäre ich sehr dankbar.
    berg 08

  • #2
    AW: AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträ ge


    Moin berg08
    die Beiträge zur Sozialversicherung sind grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Allerdings hat der Arbeitgeber vom 01.01.2009 an dabei lediglich den um 0,9 % verminderten allgemeinen Beitragssatz bei der Berechnung des Arbeitgeber-Beitragsanteils zu berücksichtigen.
    Die Krankenkassen fungieren als Beitragseinzugsstelle und leiten die Beiträge an die anderen Versicherungszweige (Rentenversicherung: Landesversicherungsanstal ten und Bundesversicherungsanstal t für Angestellte, Pflegversicherung: jeweilige Pflegekasse bei den Krankenkassen, Arbeitslosenversicherung: Bundesanstalt für Arbeit) weiter.

    Gesetzesgrundlage ist §249 Abs. 1 SGB V
    Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz; im Übrigen tragen die Beschäftigten die Beiträge. 2Bei geringfügig Beschäftigten gilt § 249b.

    Kommentar


    • #3
      AW: AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträ ge

      Das ist in meinen Augen grundsätzlich nicht möglich.

      Die Sozialversicherungsbeiträ ge muss der AG zahlen, er ist auch der Schuldner dieser Beiträge, im Gegensatz zu den Steuern, da ist der AN der Schuldner.

      Wenn ich vereinbare der AN bekommt als Gehalt 1200 € im Monat, ist es nicht zulässig davon die kompletten Sozialversicherungsbeiträ ge abzuziehen.

      Das steht sicher irgendwo im SGB aber wo genau weiss ich nicht.

      MfG
      Matthias

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