Hallo, ich möchte ab Jahresende in Altersteilzeit gehen - Blockmodell. Als Arzt im AVR Caritas Hessen bekomme ich Grundgehalt + eine Pauschale für die Rufbereitschaften.Nach Anlage 17 AVR § 5, Abs. 2 ,soll der AN 83 % des Nettobetrags des bisherigen Arbeitsentgeltes erhalten. Wie sieht es da mit den Rufbereitschaftspauschale n in der Arbeitsphase bzw der Freistellungsphase aus. Das bisherige Angebot der Pers.Abt. berücksichtigt die Pauschalen nur bedingt, so daß die 83% nicht erreicht werden. Wer kennt sicht hier etwas aus??
Gruß Maggal
Gruß Maggal
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