Hallo zusammen!
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit können (laut Vertrag) beide Parteien innerhalb von 21 Tagen kündigen.
Bisher wusste ich, dass innerhalb der Probezeit die Kündigungsfrist auf 2 Wochen gesetzlich beschränkt ist.
Ich höre aber auch von anderer Seite, dass diese einzelvertraglich verlängert werden kann.
Was davon ist richtig?
Betrifft diese Verlängerung auch mich als AN?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, evtl. sogar mit einem entsprechenden Gesetzestext. Vielen Dank!!!
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit können (laut Vertrag) beide Parteien innerhalb von 21 Tagen kündigen.
Bisher wusste ich, dass innerhalb der Probezeit die Kündigungsfrist auf 2 Wochen gesetzlich beschränkt ist.
Ich höre aber auch von anderer Seite, dass diese einzelvertraglich verlängert werden kann.
Was davon ist richtig?
Betrifft diese Verlängerung auch mich als AN?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, evtl. sogar mit einem entsprechenden Gesetzestext. Vielen Dank!!!
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