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Kündigungsfrist in der Probezeit

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  • Kündigungsfrist in der Probezeit

    Hallo zusammen!

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit können (laut Vertrag) beide Parteien innerhalb von 21 Tagen kündigen.

    Bisher wusste ich, dass innerhalb der Probezeit die Kündigungsfrist auf 2 Wochen gesetzlich beschränkt ist.

    Ich höre aber auch von anderer Seite, dass diese einzelvertraglich verlängert werden kann.

    Was davon ist richtig?
    Betrifft diese Verlängerung auch mich als AN?

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, evtl. sogar mit einem entsprechenden Gesetzestext. Vielen Dank!!!

  • #2
    AW: Kündigungsfrist in der Probezeit

    Hallo, audio smile

    es gelten die im AV festgelegten Fristen.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

    Kommentar


    • #3
      AW: Kündigungsfrist in der Probezeit

      Zitat von audio_smile Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen!

      Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit können (laut Vertrag) beide Parteien innerhalb von 21 Tagen kündigen.
      Dann gilt das wohl. Einzelvertraglich können lediglich kürzere Fristen nicht vereinbart werden und längere Fristen müssen für AN und AG gelten. §622 BGB

      MfG
      Matthias

      Kommentar

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