Hallo,
wer hat Erfahrung mit dem Integrationsamt ? Muß diese Behörde immer vor Kündigung eines Schwerbehinderten befragt werden? Hintergrund der Frage: der Schwerbehinderte ist über 63 Jahre und möchte nicht mehr arbeiten. Er würde also ohne Einspruch die Kündigung annehmen. Muß der Arbeitgeber trotzdem beim Integrationsamt anfragen- wurde bisher nicht gemacht ? Die Firma hat nur 16 Beschäftigte. Es wird jetzt mit Kurzarbeit begonnen. Mit Erhalt der Kündigung darf man doch keine Kurzarbeit machen,aber wenn das Integrationsamt Ärger macht, wäre die Kündigung wohl unwirksam und die Firma könnte ihn in Kurzarbeit schicken ????
Danke für Eure Hilfe!
Kaipi
wer hat Erfahrung mit dem Integrationsamt ? Muß diese Behörde immer vor Kündigung eines Schwerbehinderten befragt werden? Hintergrund der Frage: der Schwerbehinderte ist über 63 Jahre und möchte nicht mehr arbeiten. Er würde also ohne Einspruch die Kündigung annehmen. Muß der Arbeitgeber trotzdem beim Integrationsamt anfragen- wurde bisher nicht gemacht ? Die Firma hat nur 16 Beschäftigte. Es wird jetzt mit Kurzarbeit begonnen. Mit Erhalt der Kündigung darf man doch keine Kurzarbeit machen,aber wenn das Integrationsamt Ärger macht, wäre die Kündigung wohl unwirksam und die Firma könnte ihn in Kurzarbeit schicken ????
Danke für Eure Hilfe!
Kaipi
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