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  • Integrationsamt

    Hallo,
    wer hat Erfahrung mit dem Integrationsamt ? Muß diese Behörde immer vor Kündigung eines Schwerbehinderten befragt werden? Hintergrund der Frage: der Schwerbehinderte ist über 63 Jahre und möchte nicht mehr arbeiten. Er würde also ohne Einspruch die Kündigung annehmen. Muß der Arbeitgeber trotzdem beim Integrationsamt anfragen- wurde bisher nicht gemacht ? Die Firma hat nur 16 Beschäftigte. Es wird jetzt mit Kurzarbeit begonnen. Mit Erhalt der Kündigung darf man doch keine Kurzarbeit machen,aber wenn das Integrationsamt Ärger macht, wäre die Kündigung wohl unwirksam und die Firma könnte ihn in Kurzarbeit schicken ????
    Danke für Eure Hilfe!
    Kaipi

  • #2
    AW: Integrationsamt

    Zitat von kaipi Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wer hat Erfahrung mit dem Integrationsamt ? Muß diese Behörde immer vor Kündigung eines Schwerbehinderten befragt werden? Hintergrund der Frage: der Schwerbehinderte ist über 63 Jahre und möchte nicht mehr arbeiten. Er würde also ohne Einspruch die Kündigung annehmen. Muß der Arbeitgeber trotzdem beim Integrationsamt anfragen- wurde bisher nicht gemacht ? Die Firma hat nur 16 Beschäftigte. Es wird jetzt mit Kurzarbeit begonnen. Mit Erhalt der Kündigung darf man doch keine Kurzarbeit machen,aber wenn das Integrationsamt Ärger macht, wäre die Kündigung wohl unwirksam und die Firma könnte ihn in Kurzarbeit schicken ????
    Danke für Eure Hilfe!
    Kaipi
    SGB IX § 85 Erfordernis der Zustimmung
    Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
    Warum schließen AG und AN keinen Aufhebungsvertrag ab?
    Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
    Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
    Dr. Ernst Heller
    12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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    • #3
      AW: Integrationsamt

      Für den AN ist es günstiger in die Arbeitslosigkeit zu gehen als in die vorgezogene Rente und da droht ja bei Kündigung 3 monatige Sperre.
      mfg
      Kaipi

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      • #4
        AW: Integrationsamt

        Zitat von kaipi Beitrag anzeigen
        Für den AN ist es günstiger in die Arbeitslosigkeit zu gehen als in die vorgezogene Rente und da droht ja bei Kündigung 3 monatige Sperre.
        mfg
        Kaipi
        Keine Lust mehr zum arbeiten, dann auf Kosten der Allgemeinheit leben. Klasse.
        Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
        Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
        Dr. Ernst Heller
        12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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        • #5
          AW: Integrationsamt

          Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
          Keine Lust mehr zum arbeiten, dann auf Kosten der Allgemeinheit leben. Klasse.

          na na , brummbär

          wenn der fragesteller 25 wäre, okay
          aber mit 63 dürfte er seinen beitrag für die allgemeinheit
          wohl ausreichend geleistet haben, um die für ihn vorteilhafteste regelung in anspruch zu nehmen......

          Kommentar


          • #6
            AW: Integrationsamt

            Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
            na na , brummbär

            wenn der fragesteller 25 wäre, okay
            aber mit 63 dürfte er seinen beitrag für die allgemeinheit
            wohl ausreichend geleistet haben, um die für ihn vorteilhafteste regelung in anspruch zu nehmen......
            Doppelmoral?
            Dann sollte man eben mit geringen Abzügen aus dem Arbeitsleben aussteigen.
            Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
            Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
            Dr. Ernst Heller
            12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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            • #7
              AW: Integrationsamt

              Hallo Brummbär,
              hast ja recht, aber am Gelde hängt ja (leider) jeder und ob die Abzüge so gering sind, zweifele ich auch an.
              Tschüß Kaipi

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              • #8
                AW: Integrationsamt

                Zitat von kaipi Beitrag anzeigen
                Hallo,
                wer hat Erfahrung mit dem Integrationsamt ? Muß diese Behörde immer vor Kündigung eines Schwerbehinderten befragt werden? Hintergrund der Frage: der Schwerbehinderte ist über 63 Jahre und möchte nicht mehr arbeiten. Er würde also ohne Einspruch die Kündigung annehmen. Muß der Arbeitgeber trotzdem beim Integrationsamt anfragen- wurde bisher nicht gemacht ?
                Auch beim Integrationsamt gilt: Redenden Menschan kann geholfen werden. Der AG muss Antrag stellen und der Kollege muss mit dem IA reden.

                Brummbär,
                grundsätzlich hast Du ja Recht, aber wenn "normale" AN so aus der Arbeit aussteigen können, dann sollte das auch für schwerbehinderte AN gelten und so sehen es die SachbearbeiterInnen beim IA in der Regel auch.
                Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
                Josef Joffe

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                • #9
                  AW: Integrationsamt

                  Zitat von Lotte Beitrag anzeigen
                  Auch beim Integrationsamt gilt: Redenden Menschan kann geholfen werden. Der AG muss Antrag stellen und der Kollege muss mit dem IA reden.

                  Brummbär,
                  grundsätzlich hast Du ja Recht, aber wenn "normale" AN so aus der Arbeit aussteigen können, dann sollte das auch für schwerbehinderte AN gelten und so sehen es die SachbearbeiterInnen beim IA in der Regel auch.
                  ...geb Dir ein bisschen Recht.
                  Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
                  Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
                  Dr. Ernst Heller
                  12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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                  • #10
                    AW: Integrationsamt

                    Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
                    Doppelmoral?
                    Dann sollte man eben mit geringen Abzügen aus dem Arbeitsleben aussteigen.
                    Ich denke das sollte man differenzierter betrachten...
                    Wenn ich 63 bin, habe ich 46 Jahre gearbeitet.
                    Und da gestehe ich... hätte ich moralisch keinerlei Bedenken einen Weg zu gehen, der mir Abzüge erspart.
                    Wenn man allerdings zB bis zu seinem 40zigsten Lebensjahr lustig durch die gegend studiert hat, sieht die Sache wider anders aus.

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                    • #11
                      AW: Integrationsamt

                      Zitat von Immi Beitrag anzeigen
                      Ich denke das sollte man differenzierter betrachten...
                      Wenn ich 63 bin, habe ich 46 Jahre gearbeitet.
                      Und da gestehe ich... hätte ich moralisch keinerlei Bedenken einen Weg zu gehen, der mir Abzüge erspart.
                      Wenn man allerdings zB bis zu seinem 40zigsten Lebensjahr lustig durch die gegend studiert hat, sieht die Sache wider anders aus.
                      Auch Dir gebe ich ein bisschen Recht.
                      Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
                      Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
                      Dr. Ernst Heller
                      12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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                      • #12
                        AW: Integrationsamt

                        Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
                        ...geb Dir ein bisschen Recht.
                        Wieso nur ein bischen? Denken wir doch mal an diesen Fall. Der Firma geht es wirtschaftlich nicht besonders gut. Darum ja auch die Kurzarbeit. Wenn der AG beim IA ein Antrag auf Kündigung aus betriebsbedingten Gründen vorlegt, wird das IA das prüfen und einen Brief an den AN schicken. Dieser sagt dann wahrheitsgemäß, dass Kurzarbeit angesagt ist. Das IA wird dann schon entscheiden... und glaube mir, es wird zustimmen!!!

                        Wir brauchen uns also nicht über eine gewisse Doppelmoral unterhalten, da diese defakto nicht gegeben ist!!!

                        Und wenn ich die Sichtweise des Schwerbehinderten sehe, kann ich sie sehr gut verstehen! Abgesehen vom Grad und Art der Behinderung.
                        "Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu verteilen und Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."
                        Antoine de Saint-Exupéry

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                        • #13
                          AW: Integrationsamt

                          Hallo, kriegsrat

                          ich bin mit 15 in die Lehre gekommen und habe jetzt mit 58 einen GdB von 60, und somit 43 Beitragsjahre. Ich bin froh wenn ich mit 63 in Rente gehen kann.(Bauhauptgewerbe) Letztentlich ist es aber nur eine Frage des Geldes. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
                          Gruß FS
                          In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                          • #14
                            AW: Integrationsamt

                            Hallo Leute,

                            ein Mitarbeiter, der heute 63 ist und einen Grand der Behinderung von 50% hat, und 35 Versicherungsjahre hat kann ohne Abzüge sofort in Rente gehen.
                            Der konnte schon auf grund der Vertrauensschutzregelung vor 3 Jahren (mit 60) ohne Abzüge in Rente gehen.
                            dieses führt dazu, das er auf keinen Fall Arbeitslosengeld beziehen wird, da die Arge ihm ohne umschweife sagen wird, sie können Problemlos ohne Abzüge in Rente gehen.

                            Aus diesem Grund wird auch das Integrationsamt einen Rentengang nicht widersprechen. Das Integrationsamt ist in jedem Fall bei einer Kündigung einzubeziehen, und der Schwerbehindertenvertrete r auch.


                            MfG
                            Meistermacher

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                            • #15
                              AW: Integrationsamt

                              Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
                              Hallo Leute,

                              Der konnte schon auf grund der Vertrauensschutzregelung vor 3 Jahren (mit 60) ohne Abzüge in Rente gehen.
                              dieses führt dazu, das er auf keinen Fall Arbeitslosengeld beziehen wird, da die Arge ihm ohne umschweife sagen wird, sie können Problemlos ohne Abzüge in Rente gehen.
                              So wie Du das hier schreibst, stimmt das aber nicht.
                              Hinzu kommt noch, dass man schon am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht gewesen sein muss.
                              Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
                              Josef Joffe

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