Hallo,
ich habe folgendes Problem bzw. Frage:
Seit 1995 habe ich als Arzthelferin ein Arbeitsverhältnis in einer Artzpraxis (wo auch sonst
). Ein Arbeitsvertrag, der als Grundlage den "Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen" hat, liegt vor. Im Dezember 2000 bin ich in den Mutterschutz gegangen und bin im Herbst 2004, nach noch nicht vollständig genommener Elternzeit in die Praxis als geringfügig beschäftigt zurückgekehrt. Bei meiner Rückkehr hat man sich nur mündlich über die Modifikationen (Arbeitszeit, Entlohnung etc.) geeinigt/unterhalten.
Jetzt die entscheidene Frage:
Welche Kündigungdfrist habe ich? Die des Arbeitsvertrages aus dem Jahre 1995 (6 Wochen zum Quartalsende) oder die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB (4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende), weil ggf. durch meine Rückkehr und die veränderten Bedingungen ein neues Arbeitsverhältnis enstanden ist?
Es eilt? Kann mir jemand kurzfristig helfen?
Herzliche Grüße
JuHe
ich habe folgendes Problem bzw. Frage:
Seit 1995 habe ich als Arzthelferin ein Arbeitsverhältnis in einer Artzpraxis (wo auch sonst

Jetzt die entscheidene Frage:
Welche Kündigungdfrist habe ich? Die des Arbeitsvertrages aus dem Jahre 1995 (6 Wochen zum Quartalsende) oder die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB (4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende), weil ggf. durch meine Rückkehr und die veränderten Bedingungen ein neues Arbeitsverhältnis enstanden ist?
Es eilt? Kann mir jemand kurzfristig helfen?
Herzliche Grüße
JuHe
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