ich arbeite seit februar im gasgewerbe. seit februar habe ich noch nicht ein wochenende frei gehabt (immer nur in der woche zwei tage). nun habe ich gehört das einem alle 14 wochen auch im gastgewerbe ein freies wochenende zusteht. stimmt das und kan mir jemand den genauen gesetzestext und den § nennen?
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am wochenende frei im gastgewerbe?
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AW: am wochenende frei im gastgewerbe?
Das müsste dann im TV geregelt sein. Gesetzlich sind nur 15 Sonntage pro Jahr Frei. Allerdings sind abweichende Regelungen im TV möglich. Und da vermutlich der TV-NGG gelten wird, sind freie Wochenenden eher unwahrscheinlich, aber das ist nur eine Vermutung von mir.
Mfg,
Lohengrin"Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)
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AW: am wochenende frei im gastgewerbe?
Zitat von Lohengrin_2 Beitrag anzeigenDas müsste dann im TV geregelt sein. Gesetzlich sind nur 15 Sonntage pro Jahr Frei. Allerdings sind abweichende Regelungen im TV möglich. Und da vermutlich der TV-NGG gelten wird, sind freie Wochenenden eher unwahrscheinlich, aber das ist nur eine Vermutung von mir.
Mfg,
LohengrinMoin, Moin,
BIG
"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
Franz Kafka
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AW: am wochenende frei im gastgewerbe?
Zitat von BIG Beitrag anzeigenIch meine im Gastgewerbe sind es nur 12 Sonntage
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AW: am wochenende frei im gastgewerbe?
Zitat von soundmaxx Beitrag anzeigenich arbeite seit februar im gasgewerbe. seit februar habe ich noch nicht ein wochenende frei gehabt (immer nur in der woche zwei tage). nun habe ich gehört das einem alle 14 wochen auch im gastgewerbe ein freies wochenende zusteht. stimmt das und kan mir jemand den genauen gesetzestext und den § nennen?
Mit dem Sonntag verhält es sich anders!
Das sagt § 3.6. MTV der NGG / NRW
Alle Beschäftigten haben Anspruch auf 10 freie Sonntage pro Kalenderjahr (außerhalb des Jahresurlaubs)!
BIG es sind also noch weniger!
Kriegsbeil ääähhhhh Kriegsrat, mit dem Arbeitszeitgesetz hat das allerdings dann nichts zu tun!GrüßleGabi
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AW: am wochenende frei im gastgewerbe?
Zitat von Gabi Beitrag anzeigen
Das sagt § 3.6. MTV der NGG / NRW
Alle Beschäftigten haben Anspruch auf 10 freie Sonntage pro Kalenderjahr (außerhalb des Jahresurlaubs)!
mit dem Arbeitszeitgesetz hat das allerdings dann nichts zu tun!
wenn es keine öffnungsklausel gibt, gilt das gesetz
und der von dir zitierte MTV übernimmt die (mindest)regelung
des arbeitszeitgesetzes
recht viel mehr kann das ganze mit dem arbeitszeitgesetz
nicht zu tun haben
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