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AV 3.Befristung

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  • AV 3.Befristung

    Hallo,
    meine Tochter hatte bisher 2x jeweils für ein Jahr einen befristeten AV. Jetzt möchte ihr Arbeitgeber einen auf 6 Monate befristeten AV mit ihr abschließen. Begründung ist
    die schwierige wirtschaftliche Situation der Firma. Ist das ok ? Müßte der neue befristete AV nicht mindestens auch auf 1 Jahr befristet sein ?
    Danke für Eure Hilfe !

  • #2
    AW: AV 3.Befristung

    Bei einem befristeten Vertrag mit Sachgrund ist das im Grunde egal, der AG kann das machen. Die Frage ist allerdings ist dieser Sachgrund im sinne der Gesetzes?

    TzBfG - Einzelnorm

    Wobei letztlich würde ich raten den Vertrag erstmal zu nehmen und wenn dann am Ende der 6 Monaten nicht verlängert wird, kann man immer noch schauen ob die Befristung evtl. nichtig ist. Man müsste dann bis spätestens 3 Wochen nach Ende des Vertrages gegen die Befristung Klage einreichen.

    MfG
    Matthias

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    • #3
      AW: AV 3.Befristung

      Danke für die Info !

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      • #4
        AW: AV 3.Befristung

        Hallo kaipi,

        es kann in Ordnung sein, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
        Auf Grund der Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung es für zulässig erklärt,
        das auf Grund eines Tarifvertrages über die 24 Monatige Befristung hinaus eine weitere 24 Monatige Befristung möglich ist.
        In BW und NRW gibt es hierzu mitlerweile mit der IGM betriebsbezogene Tarifverträge, die eine Befristung von weiteren 12, 18 und 24 Monate zulassen.

        Sollte deine Tochter in so einem Betrieb arbeiten, so ist auch diese Verlängerung ohne Sachgrund möglich.
        MfG
        Meistermacher

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        • #5
          AW: AV 3.Befristung

          Dazu bedarf es nicht der Wirtschaftskrise, dazu muss man sich nur mal § 14 Abs. 2 Satz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ansehen.

          Dass eine dermaßen mächtige Gewerkschaft wie die IGM eine derartige Verlängerung vereinbart, ist ein Zeichen dafür, dass der DGB aus lauter Radieschen besteht. Außen rot, innen weiß.

          mfg


          Günni

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          • #6
            AW: AV 3.Befristung

            Zitat von Günni1958 Beitrag anzeigen
            Dazu bedarf es nicht der Wirtschaftskrise, dazu muss man sich nur mal § 14 Abs. 2 Satz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ansehen.

            Dass eine dermaßen mächtige Gewerkschaft wie die IGM eine derartige Verlängerung vereinbart, ist ein Zeichen dafür, dass der DGB aus lauter Radieschen besteht. Außen rot, innen weiß.

            mfg


            Günni
            es existieren schon seit geraumer zeit tarifverträge, die sachgrundlose befristungen für 3 jahre zulassen (zeitarbeit, bewachungsgewerbe etc.)
            auch die "schwächeren" gewerkschaften halten sich da nicht zurück........

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            • #7
              AW: AV 3.Befristung

              In meinen Augen eher ein Zeichen von Realitätssinn.

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              • #8
                AW: AV 3.Befristung

                Hallo Günni,

                in der Automobilzulieferbranche stehen vierlorts die Bänder still.
                Dort gibt es jungfacharbeiter deren Befristung nach 2 jahre auslaufen würde. Also ab in die Arbeitslosigkeit, da die derzeitige Auftragslage keine unbefristete Übernahme und Weiterbeschäftigung aus derzeitiger Sicht gerechtfertigt.

                Wäre es dir lieber, der TV würde nicht entstehen, die MA nach Hause geschickt, und damit evt. die Kurzarbeit für die restlichen Kollegen reduziert? oder ist es aus deiner Sicht Intelligenter, eine Lösung zu finden, wo weiterhin die Kurzarbeit ausgeschöpft wird, die MA um ein weiteres Jahr verlängert werden, um im Falle eines Anziehen der Konjunktur diese MA dann voll zur verfügung zu haben und bei Stabilität der Aufträge dann einen unbefristeten Vertrag zu geben?

                ich habe von Betrieblichen TV geredet

                MfG
                Meistermacher

                Kommentar


                • #9
                  AW: AV 3.Befristung

                  Hallo

                  meinst du mit "Betrieblichen TV " vielleicht Haustarifverträge?
                  Deine Senta

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                  • #10
                    AW: AV 3.Befristung

                    Nein keine Haustarifverträge.. denn die sind Unternehmensbezogen.. sondern eine Einheit darunter ... Betriebsbezogene (Haus) Tarifverträge, also Haustarifverträge die nur für einen Betrieb des Unternehmens angewandt werden dürfen...

                    zu hoch für dich, oder?

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: AV 3.Befristung

                      Hallo,

                      so einen Unsinn wird niemand verstehen. Meinst du nun Haustarifverträge ("nein keine Haustarifverträge") oder nicht ("betriebsbezogene (Haus) Tarifvertäge")????
                      Deine Senta

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                      • #12
                        AW: AV 3.Befristung

                        Hallo, Meistermacher hier etwas zum Thema TV:
                        Ein TV ist ein von tariffähigen Partein(Gewerkscahft auf der einen Seite und Arbeitgeberverband bzw. ein einzelner AG auf der anderen Seite)abgeschlossener Vertrag, durch den- ganz allgemein gesprochen - die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen im Geltungsbereich des TV geregelt werden.
                        Ein TV zwischen Gewerkschaft und AG- Verband wird als Verbands-TV oder Flächen-TV bezeichnet. Zur Möglichkeit des Abschlusses eines TV zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen AG §§ 2 Abs.1,3 Abs.1 TVG.Ein solcher TV wird "Firmen-TV, Werk-TV oder Haus-TV genannt:z.B. Werk-TV zwischen der IG- Metall und der Volkswagen AG. Wenn der Firmen-TV die auf Verbandsebene geltenden TV ohne inhaltliche Änderung übernimmt, sind auch die Begriffe Anerkennungs-Tv oder Anschluss-TV gebräuchlich. So viel zum Thema TV
                        Gruß Fs
                        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                        • #13
                          AW: AV 3.Befristung

                          Hallo

                          und danke Fussballsend. Aber ich befürchte, dass meistermacher auch diese schöne Erläuterung nicht nutzen kann, da er es nicht verstehen wird.
                          Deine Senta

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: AV 3.Befristung

                            Fussball.. danke.. nix neues für mich.. wieviele Tarifverträge hast du denn schon mitgestaltet??

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