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Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

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  • Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

    Hallo,
    unser Chef will Kurzarbeit beantragen. Da wir keinen Tarifvertrag haben und keine Betriebsvereinbarung will er Einzelverträge oder Zustimmungen von uns haben.
    Dazu hätte ich folgende Frage:
    Was passiert wenn wir der Kurzarbeit nicht zustimmen?
    Wie muss solch ein Einzelvertrag aussehen?
    (er will von uns in einer Mail eine Zusage oder Absage, langt das aus??)

    Danke für die Hilfe

  • #2
    AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

    Es sollten vorher schon einige Punkte geklärt sein. Einfach mal Googeln und den AG mal darauf ansprechen. Z.B. keine Kündigung wärend der KUK usw.

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    • #3
      AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

      Zitat von Lupus Beitrag anzeigen
      Es sollten vorher schon einige Punkte geklärt sein. Einfach mal Googeln und den AG mal darauf ansprechen. Z.B. keine Kündigung wärend der KUK usw.
      Ich hab schon gegoogelt aber nicht das richtige gefunden. Versteh ich das richtig, das man in diesem Einzelvertrag keine Kündigung während der Kurzarbeit festlegen sollte?
      Heißt das auch, das er einen schriftl. Vertrag mit mir abschließen muss?
      Danke

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      • #4
        AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

        Hallo, steja
        der AG muss um rechtswirksam KU einführen zu können, den betroffenen AN eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn ihr der KU nicht zustimmen solltet, kann es passieren dass ihr die Kündigung bekommt. KU soll ja vor Entlassungen schützen.Sind die gesetzlichen Vorlagen für KU gegeben?.(10% Lohnverlust)
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

          Hallo fussballsend,
          ist das richtig, das wir auf alle Fälle eine Änderungskünigung bekommen? Oder bekomm ich diese nur, wenn ich der KU jetzt nicht zustimmen sollte?
          Welche gesetzl Vorlagen meinst du?
          steja

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          • #6
            AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

            Es bedarf einer Änderungskündigung wegen der KU.

            Bei der Einführung von KU müssen 10% Lohnverlust des einzelnen Arbeitnehmers vorliegen um überhaupt KU einführen zu können. Du kannst die aber auch Unterlagen dafür bei der AfA besorgen.
            Gruß FS
            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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            • #7
              AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

              Änderungskündigung? M.E. reicht auch eine Zusatzvereinbarung

              Kurzarbeit stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalles zu tragen hat, also trotz Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers die Vergütung in voller Höhe weiterzuzahlen hat, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft persönlich angeboten hat (§ 615 BGB).
              Kurzarbeit mit der Folge des Wegfalls des Vergütungsanspruchs darf der Arbeitgeber deshalb nur anordnen, wenn dies in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer Individualvereinbarung (Arbeitsvertrag, Ergänzung) vereinbart worden ist.

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              • #8
                AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

                M.E. reicht eine Vereinbarung verbindlich für alle AN. Aber von der KUK müssen mindestens 1/3 der Belegschaft betroffen sein. Aber diese Vereinbarung ist natürlich nicht erzwingbar. Man sollte es trotzdem versuchen

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                • #9
                  AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

                  1/3 war früher ist bis 2010 ausgesetzt. (Konjunturpaket Merkel).
                  Es reichen 10 % Lohnverlust
                  Gruß FS
                  In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                  • #10
                    AW: Anmeldung Kurzarbeit? Frage dazu!

                    Mehr dazu in Kurzarbeit Anmeldung und Zusatzvereinbarung Kurzarbeiteinführung

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