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  • 10% weniger Gehalt

    Hallo, unser Konzern ist in argen Schwierigkeiten.
    am Freitag bekammen wir von unserer GL einen Brief in dem steht das wir Freiwilig auf unbestimmte Zeit auf 10% unseres Gehalts verzichten.
    Sollten wir nicht Unterschreiben hat jeder ein Gespräch mit den Konzernstrukturierer. Auserdem ist die PA angewiesen die 10% einfach abzuziehen ob jemand einverstanden ist oder nicht.
    Unser Vorschlag war es die Gehaltskürzungen zeitlich zu befristen bis es dem Konzern wieder besser geht.
    Alle Vorschläge wurden abgelehnt mit dem Hinweis wir könnten ja vor das Arbeitsgericht gehen und die 10% zurückfordern. Sprich unseren Arbeitgeber verklagen. Unser GL ist vom Konzernchef angewiesen worden diese Briefe zu schreiben.
    Noch wichtig: Die einzigen die im Konzern schwarze Zahlen schreiben ist unsere Firma.

  • #2
    AW: 10% weniger Gehalt

    Zitat von Ball_Fuss Beitrag anzeigen
    Hallo, unser Konzern ist in argen Schwierigkeiten.
    am Freitag bekammen wir von unserer GL einen Brief in dem steht das wir Freiwilig auf unbestimmte Zeit auf 10% unseres Gehalts verzichten.
    Sollten wir nicht Unterschreiben hat jeder ein Gespräch mit den Konzernstrukturierer. Auserdem ist die PA angewiesen die 10% einfach abzuziehen ob jemand einverstanden ist oder nicht.
    Unser Vorschlag war es die Gehaltskürzungen zeitlich zu befristen bis es dem Konzern wieder besser geht.
    Alle Vorschläge wurden abgelehnt mit dem Hinweis wir könnten ja vor das Arbeitsgericht gehen und die 10% zurückfordern. Sprich unseren Arbeitgeber verklagen. Unser GL ist vom Konzernchef angewiesen worden diese Briefe zu schreiben.
    Noch wichtig: Die einzigen die im Konzern schwarze Zahlen schreiben ist unsere Firma.
    Zu beachten ist, das der Lohnverzicht ein tiefgreifender Einschnitt in tarifliche Rechte bedeutet. Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend. Daher können sie grundsätzlich nicht durch Lohnverzichtsvereinbarung en unterlaufen werden. Dies kann auch nicht mit der Privatautonomie der Vertragsparteien begründet werden. Einzig sanktionierte Ausnahme ist der Lohnverzicht im Rahmen eines von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleichs (§ 4 Abs. 4 TVG), also der Zustimmung der Tarifparteien.
    Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
    Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
    Dr. Ernst Heller
    12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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    • #3
      AW: 10% weniger Gehalt

      Hallo, Ball Fuss

      ich denke wenn es einer Firma (Betrieb) wirklich schlecht geht helfen auch keine 10% Lohnverzicht. Wobei man später Schwirigkeiten bekommen wird dieses Geld wieder zubekommen.
      Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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      • #4
        AW: 10% weniger Gehalt

        Zitat von Ball_Fuss Beitrag anzeigen
        Hallo, unser Konzern ist in argen Schwierigkeiten.
        am Freitag bekammen wir von unserer GL einen Brief in dem steht das wir Freiwilig auf unbestimmte Zeit auf 10% unseres Gehalts verzichten.
        Sollten wir nicht Unterschreiben hat jeder ein Gespräch mit den Konzernstrukturierer. Auserdem ist die PA angewiesen die 10% einfach abzuziehen ob jemand einverstanden ist oder nicht.
        Unser Vorschlag war es die Gehaltskürzungen zeitlich zu befristen bis es dem Konzern wieder besser geht.
        Alle Vorschläge wurden abgelehnt mit dem Hinweis wir könnten ja vor das Arbeitsgericht gehen und die 10% zurückfordern. Sprich unseren Arbeitgeber verklagen. Unser GL ist vom Konzernchef angewiesen worden diese Briefe zu schreiben.
        Noch wichtig: Die einzigen die im Konzern schwarze Zahlen schreiben ist unsere Firma.
        Schon mal an den BR oder Gewerkschaftsvertreter gewendet, was sagen die dazu?
        Moin, Moin,
        BIG

        "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
        Franz Kafka

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        • #5
          AW: 10% weniger Gehalt

          Leider handelt es sich um AT Verträge.

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          • #6
            AW: 10% weniger Gehalt

            Gibt es bei euch einen BR, GBR oder KBR. Bei einer Größe von 101 MA sollte auch der Wirtschaftsausschuß tätig werden. Der BR sollte die notwendigen Beschlüsse fassen um einen unabhängigen Sachverständigen mit der Sache zu betrauen. Dieser sollte Konzernweit mal die wirtschftliche Lage überprüfen.
            Harmonie exestiert nur in Träumen und in Phantasie

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            • #7
              AW: 10% weniger Gehalt

              Zitat von Ball_Fuss Beitrag anzeigen
              Leider handelt es sich um AT Verträge.
              Wo sind denn die Höhen der Gehälter vereinbart? Einzelvertraglich? Dann scheint mir ein einfaches Schreiben mit dem Anerkenntnis eines Gehaltsverzichts an alle Mitarbeiter etwas dünn. (Wenn ich das richtig verstanden habe?)

              Bei solchen einschneidenden (hier auch noch dauerhaften!) Änderungen des Arbeitsvertrages müsste - meinen noch immer bescheidenen und ggf. durch anwaltlichen Rat zu überprüfenden Kenntnissen nach - dann eine Änderungskündigung (unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen) ausgesprochen werden, mit dem Angebot, dass das Arbeitsverhältnis unter den neuen Bedingungen (nämlich dem geänderten Gehalt) fortgesetzt werden kann, also eine Änderung des Arbeitsvertrages.

              Ihr könnt das "neue" Angebot dann unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (wenn auf euren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet §§ 1, 23 KschG), und durch Einreichung der Kündigungschutzklage (Frist drei Wochen) die Kündigung auf soziale Rechtfertigung gerichtlich überprüfen lassen. Meines Wissens wird hierbei jedoch i.d.R. nicht geprüft, ob die wirtschaftliche Entscheidung des AG als solche "gerechtfertigt" war oder ist, sondern nur die soziale Rechtfertigung der Kündigung. Hat die Kündigungsschutzklage erfolg, gelten die alten Bedingungen weiter, ansonsten gilt der neue Vertrag. Die Annahme der neuen Bedingungen unter Vorbehalt verhindert einerseits, dass ihr euren Arbeitsplatz gänzlich (aus diesem Kündigungsgrund) verliert, andererseits, dass ihr das Recht auf das alte Gehalt, sofern die (Änderungs-)Kündigung nicht sozial gerechtfertigt war, verwirkt.

              Vielleicht läßt sich ja auch noch etwas verhandeln? Eine Übergangszeit o.*. (die sich z.B. an nach den KÜ-Fristen richtet), wenn ihr es nicht auf die gerichtliche Klärung ankommen lassen wollt?

              Ihr solltet Euch auf jeden Fall juristisch beraten lassen. Das ist eine komplizierte Materie. Ich hoffe, der Beitrag war hilfreich.

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