Hallo Freunde!
Ich habe vor wenigen Tagen den Kündigungsschutzprozess gegen meinen Arbeitgeber in allen Punkten gewonnen, der nun nach dem Endurteil des Landesarbeitsgerichtes zur Wiedereinstellung verdonnert wurde.
Nachdem im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses immer klarer wurde, dass aus Sicht der Kammer kein ausreichender Kündigungsgrund vorlag, wurde zuletzt vom Arbeitgeber ein völlig haltloser Betrugsvorwurf erhoben.
Ich hätte angeblich 18 Monate vor der Kündigung in der Buchhaltung der Firma einen Kassenbon eingereicht, der mir zwar erstattet wurde, jedoch ohne dass die Genehmigung einer Vorgesetzten vorlag.
Der Beklagten sei dies nach eigener Angabe angeblich erst kurz vor meiner Kündigung im Rahmen einer Rechnungsprüfung aufgefallen...
Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass eine einfache Rückerstattung der Buchhaltung keinesfalls einen ausreichenden Grund für die erfolgte ordentliche Kündigung darstellen kann.
Da sich dies im Kammertermin für die Beklagte in Form eines Hinweises des vorsitzenden Richters ankündigte, hatte sie ihren letzten Strohalm ergriffen und versucht mir in ihrem letzten Schriftsatz an das Gericht eine Täuschungshandlung gegenüber der Buchhaltung vorzuwerfen.
Dies gipfelte in dem Satz: "Das geschilderte Verhalten stellt einen Betrug gemäß § 263 StGB dar."
Ein Betrugsvorwurf (da Offizialdelikt) ist eine ernste Sache, somit brennt mir nun die Frage auf der Seele ob ich gegenüber meinem Arbeitgeber Strafanzeige wegen dieser offensichtlich unwahren Tatsachenbehauptung erstellen kann.
Die Strafanzeige könnte meiner Meinung nach aus einer oder mehreren der folgenden Gründe erhoben werden:
Vielleicht auch noch:
Wer kann mir bitte in etwa sagen welche der genannten (oder andere) Paragraphen für die Strafanzeige in Frage kommen, oder ob die Strafanzeige gegenüber einem Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich gravierende Nachteile nach sich zieht?
Danke & Gruß,
Red
Ich habe vor wenigen Tagen den Kündigungsschutzprozess gegen meinen Arbeitgeber in allen Punkten gewonnen, der nun nach dem Endurteil des Landesarbeitsgerichtes zur Wiedereinstellung verdonnert wurde.
Nachdem im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses immer klarer wurde, dass aus Sicht der Kammer kein ausreichender Kündigungsgrund vorlag, wurde zuletzt vom Arbeitgeber ein völlig haltloser Betrugsvorwurf erhoben.
Ich hätte angeblich 18 Monate vor der Kündigung in der Buchhaltung der Firma einen Kassenbon eingereicht, der mir zwar erstattet wurde, jedoch ohne dass die Genehmigung einer Vorgesetzten vorlag.
Der Beklagten sei dies nach eigener Angabe angeblich erst kurz vor meiner Kündigung im Rahmen einer Rechnungsprüfung aufgefallen...
Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass eine einfache Rückerstattung der Buchhaltung keinesfalls einen ausreichenden Grund für die erfolgte ordentliche Kündigung darstellen kann.
Da sich dies im Kammertermin für die Beklagte in Form eines Hinweises des vorsitzenden Richters ankündigte, hatte sie ihren letzten Strohalm ergriffen und versucht mir in ihrem letzten Schriftsatz an das Gericht eine Täuschungshandlung gegenüber der Buchhaltung vorzuwerfen.
Dies gipfelte in dem Satz: "Das geschilderte Verhalten stellt einen Betrug gemäß § 263 StGB dar."

Ein Betrugsvorwurf (da Offizialdelikt) ist eine ernste Sache, somit brennt mir nun die Frage auf der Seele ob ich gegenüber meinem Arbeitgeber Strafanzeige wegen dieser offensichtlich unwahren Tatsachenbehauptung erstellen kann.
Die Strafanzeige könnte meiner Meinung nach aus einer oder mehreren der folgenden Gründe erhoben werden:
- § 186 StGB - Üble Nachrede
- § 187 StGB - Verleumdung
Vielleicht auch noch:
- § 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat
- § 164 StGB - Falsche Verdächtigung
Wer kann mir bitte in etwa sagen welche der genannten (oder andere) Paragraphen für die Strafanzeige in Frage kommen, oder ob die Strafanzeige gegenüber einem Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich gravierende Nachteile nach sich zieht?
Danke & Gruß,
Red
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