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Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

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  • Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

    Hallo, ich brauche eure Hilfe. Mein Mann kommt nun das erste mal in die Kurzarbeit.
    Er arbeitet am Flughafen, so das er oft Nachts und am Wochenende arbeitet. Dafür erhält er beitragsfrei und sozialversicherungsfreie Zuschläge.
    Nun meine Frage:
    Die berechnung des KUG ist klar
    Sollentgelt (Brutto ohne Mehrarbeit und ohne Zuschläge die beitragsfrei sind)
    abzzgl.
    Istentgelt (zu erwartendes Brutto inkl. Mehrarbeit und aller Entgeltanteile) und was heißt das nun.
    Muß er die steuerfreien Zuschüße dazu rechnen ? wenn ja dann ürde er nie KUG in Anspruch nehmen können. Oder???

    Bsp. Brutto normal 2000 + 400 steuerfrei
    brutto kug 1600 + 400steuerfrei

    bekommt er nun KUG oder Pech gehabt. Wie gesagt die Firma arbeitet rund um die Uhr. Die meiste arbeit fällt immer auf nachts und aufs Wochenende

    Das Arbeitsamt sagte mir sie glauben das es angerechnet wir, laut Gewerkschaft und IHK wird es nicht angerechnet.
    Da ich aber niemanden kenne der kurzarbeit hat plus steuerfrei Zuschläge bräuchte ich Antworten.
    tausend dank

    Irene

  • #2
    AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

    Irene,
    eventuell hilft folgender Link:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentral...iener-2009.pdf
    Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
    Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
    Dr. Ernst Heller
    12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

    Kommentar


    • #3
      AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

      Hallo, danke erstmal.
      Aber das hilft mir nicht. Denn die berechnung gilt für Leute die gar keine Beiträge Abführen. Bei meinem Mann verhält es sich so, das er normales Gehalt plus steuerfrei Zuschläge erhält. Aber nochmals Danke

      Kommentar


      • #4
        AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

        Zitat von irenedryga Beitrag anzeigen
        Hallo, danke erstmal.
        Aber das hilft mir nicht. Denn die berechnung gilt für Leute die gar keine Beiträge Abführen. Bei meinem Mann verhält es sich so, das er normales Gehalt plus steuerfrei Zuschläge erhält. Aber nochmals Danke
        Entscheidend ist nicht der Nettolohn, sondern die KUG Tabelle mit den pauschalierten Abzügen. Durch steuerfreie Zulagen kann es deshalb zu erheblichen Unterschieden führen.




        Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
        Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
        Dr. Ernst Heller
        12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

        Kommentar


        • #5
          AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

          Ok, aber irgendwie drehe ich mich im kreis.
          Meine Frage wird beim Istentgelt die steuerfreien Zulagen mit eingerechnet oder nicht ? wenn ja wäre es nicht gerecht, denn die dürfen ja nicht beim sollentgelt berücksichtigt werden, aber es gehört zu seinem normalen gehalt. es sind keine überstunden oder so. in vielen tabellen zu errechnung steht das nur steuerpflichtiges einkommen einbezogen wird, also kämen die zulagen on top.
          gibt es hier jemanden der schon mal so eine abrechnung hatte.
          denn wie gesagt , sogar experten IHK, Gewerkschaft, Buchhaltung, Arbeitsamt... sind sich nicht wirklich sicher. Mal schreiben die so mal sagen die so...

          hier ein paar Beispiele, man kann sie so oder so auslegen..
          laut www. lohn-info.de ...
          Istentgelt ist das im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Entgelte für Mehrarbeit. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bleiben außer Betracht.

          arbeitsagentur...
          In Spalte 5 ist das Istentgelt einzutragen. Istentgelt ist das im jeweiligen Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte gesamte beitragspflichtige Brutto-arbeitsentgelt (einschließlich der Entgelte für Mehrarbeit) des Arbeitneh-mers, zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile. Dem tatsächlich er-zielten Bruttoarbeitsentgelt sind daher auch die nicht gezahlten Entgeltan-teile (z.B. Mehrarbeitszuschläge) hinzuzurechnen, auf die der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bleiben außer Betracht.



          Lohn und Gehalt bei Kurzarbeit

          ISTentgelt

          Anders als bei der Bestimmung des Sollentgelts fließt beim Istentgelt die geleistete Mehrarbeit ein und wirkt sich damit für den Arbeitnehmer leistungsmindernd aus. Hier muss zusätzlich darauf verwiesen werden, dass auch die nichtgezahlten Mehrarbeitszuschläge durch die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt werden. Ursache ist das Bestreben, arbeitsrechtliche Ansprüche aus dem Kug auszuklammern. Daneben können auch sogenannte Bummeltage und unbezahlter Urlaub geltend gemacht werden - schließlich soll das Kurzarbeitergeld lediglich einen Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ausgleichen. Weiterhin haben auf die Berechnung des Istentgeltes auch andere Lohnersatzleistungen (wie etwa das Krankengeld) eine leistungsmindernde Wirkung. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kug, welche das Kurzarbeitergeld aufstocken, bleiben im Gegenzug aber beim Istentgelt unberücksichtigt (Wichtig: diese Zuschüsse dürfen nicht der Sozialversicherung unterworfen werden).
          *************

          wie schon erwähnt bei meinem mann handelt es sich nicht um mehrarbeit sondern um sozialversicherungsfrei und steuerfreie zuschläge - brutto wie netto.

          laut den zitaten ürde ich glauben , die zuschläge werden oben auf gezahlt. die dame am hotline telefon mit der ich 30 min telefoniert hatte. hat mir alle gesetzestexte vorgelesen, kam dann zu dem schluß das beitragsfrei gelder auch zu den beitragspflichtigen dazu addiert werden, auf meine nachfrage wie sie dazu kommt, meinte sie sie glaubt es so verstanden zu haben. deshalb meine frage...

          hat jemand schon erfahrung gemacht
          tausend dank

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          • #6
            AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

            Auf folgendem Link, ist unten links ein Link wo Dir eventuell bessewr geholfen wird.
            Kurzarbeitergeld Berechnung - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld
            Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
            Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
            Dr. Ernst Heller
            12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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            • #7
              AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

              lieben dank, du bemühst du so klasse.
              aber das beantwortet nicht ob steuerfrei zuschläge on top gezahlt werden oder wie z.b. mehrarbeit oder ein neuer nebenjob angerechnet wird.

              danke

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              • #8
                AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

                Zitat von irenedryga Beitrag anzeigen
                lieben dank, du bemühst du so klasse.
                aber das beantwortet nicht ob steuerfrei zuschläge on top gezahlt werden oder wie z.b. mehrarbeit oder ein neuer nebenjob angerechnet wird.

                danke
                im Forum kannst Du aber mal nachfragen, hab eine ähnliche Frage gesehen.
                Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
                Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
                Dr. Ernst Heller
                12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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                • #9
                  AW: Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

                  Ganz lieb von dir ,leider nicht das passende gefunden. Ich glaub ich lass mich mit der Abrechnung überraschen und werde das Ergebniss hier mitteilen, vielleicht hilft das einem anderen.

                  Aber nochmals danke

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