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Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

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  • Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

    Hallo zusammen. Wir haben nun seit drei Monaten KA. Nun kam vor einigen Tagen das. Wir müssen lauf GF zuerst alle Überstundenkonten und alter Urlaub aus 2008 auf Null fahren um weiter KA anzumelden.
    In der BrV zur KA welche vor zwei Monaten schon ausgearbeitet wurde, wurde festgelegt das die Übstd-Konten eingeforen werden. Wie verhält sich dieses nun. Weiß einer was genaues?

  • #2
    AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

    Moin eifeljetty,
    nur wenn die Zeitkonten zu einem der unten genannten Punkte dienen sollen, braucht nicht abgebaut werden.


    Es ist sinnvoll, zur Vermeidung von Kurzarbeit vorrangig Arbeitszeitkonten aufzulösen. Da Arbeitnehmer ihr Arbeitszeitkonto in der Regel in dem Vertrauen, darüber selbstbestimmt verfügen zu können, angespart haben, sieht § 170 Abs.4 S.3 Nr.1 bis §170 Abs.4 Satz 3 Nr.5 SGB III vor, dass die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden kann, soweit es
    • vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit (s. dazu §175 Abs.1 SGB Saison-Kurzarbeitergeld) bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt (Nr. 1),
    • ausschließlich für eine vorzeitige Freistellung eines Arbeitnehmers vor einer altersbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder, bei Regelung in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung, zum Zweck der Qualifizierung bestimmt ist (Nr. 2),
    • zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld angespart worden ist und den Umfang von 150 Stunden nicht übersteigt (Nr. 3),
    • den Umfang von zehn Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigt (Nr. 4) oder
    • länger als ein Jahr unverändert bestanden hat (Nr. 5).
    In einem Betrieb, in dem eine Vereinbarung über Arbeitszeitschwankungen gilt, nach der mindestens zehn Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit für einen unterschiedlichen Arbeitsanfall eingesetzt werden, gilt ein Arbeitsausfall, der im Rahmen dieser Arbeitszeitschwankungen nicht mehr ausgeglichen werden kann, als nicht vermeidbar (§ 170 Abs.4 SGB III).

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    • #3
      AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

      Zitat von eifeljetty Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen. Wir haben nun seit drei Monaten KA. Nun kam vor einigen Tagen das. Wir müssen lauf GF zuerst alle Überstundenkonten und alter Urlaub aus 2008 auf Null fahren um weiter KA anzumelden.
      In der BrV zur KA welche vor zwei Monaten schon ausgearbeitet wurde, wurde festgelegt das die Übstd-Konten eingeforen werden. Wie verhält sich dieses nun. Weiß einer was genaues?
      Wenn dieses rechtsgültig in einer BV verankert ist, wie Du schreibst, hat sich der GF daran zu halten.
      Moin, Moin,
      BIG

      "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
      Franz Kafka

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      • #4
        AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

        Zitat von BIG Beitrag anzeigen
        Wenn dieses rechtsgültig in einer BV verankert ist, wie Du schreibst, hat sich der GF daran zu halten.
        Hallo BIG
        hast du dazu auch eine Hieb und Stich feste Grundlage denn demnach ist das ja eine Art rechtsbruch von Seiten der GF. Vor allem sind die MA womit dieses in den vergangenen Monaten schon mit praktiziert wurde, ja in den Hintern gekniffen. Richtig? Ich habe den Eindruck das sich wirklich manche Firmen versuchen auf Kosten der KA zu subventionieren.

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        • #5
          AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

          Zitat von eifeljetty Beitrag anzeigen
          Hallo BIG
          hast du dazu auch eine Hieb und Stich feste Grundlage denn demnach ist das ja eine Art rechtsbruch von Seiten der GF. Vor allem sind die MA womit dieses in den vergangenen Monaten schon mit praktiziert wurde, ja in den Hintern gekniffen. Richtig? Ich habe den Eindruck das sich wirklich manche Firmen versuchen auf Kosten der KA zu subventionieren.
          Die Grundlage ist das Betr.VG wenn gemäß diesem die BV entstanden ist.
          Moin, Moin,
          BIG

          "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
          Franz Kafka

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          • #6
            AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

            Hallo BIG.
            Danke für die Antwort.Werden mich dann mal über diesen Schinken vom Betr.VG machen und lesen, lesen.
            Zitat von BIG Beitrag anzeigen
            Die Grundlage ist das Betr.VG wenn gemäß diesem die BV entstanden ist.

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            • #7
              AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

              Nach SGB III § 170 Abs. 4. sollten Resturlaubsansprüche vom 2008 abgegolten werden und auch die Überstunden abgebaut werden. Siehe auch Kurzarbeit Urlaub zur Vermeidung von KuG.

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              • #8
                AW: Arbeitszeitkonten einfrieren vor oder während KA

                ...
                Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden...
                hier zu finden...
                http://www.bmas.de/coremedia/generat...bundesrat.html
                Das heisst für mich nicht das man die Konten einfrieren kann.

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