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§ 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

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  • § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

    Schweigepflicht Datenschutz.

    Hier ist mein Arbeitsvertrag.

    Arbeitsvertrag

    http://pastebin.ca/1380225


    Hierzu habe ich fragen:


    § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung



    (1)

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Ge-
    schäftsbeziehungen, Kundenadressen (Endkunden wie Auftraggeber) und Kundendaten, Konditionen,
    Preise und Kalkulationen, Arbeitsprozesse, Strukturen, Entwicklungen, Versuche und Know-how ins-
    besondere im Bereich der internen Wissensdatenbank, EDV-, Organisations- und Programmunterla-
    gen, Anwendungspakete, Dokumente, Zeichnungen, Fotografien, Akten, Korrespondenzen u.*.,
    gleichgültig ob vom Mitarbeiter selbst angefertigt, sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
    als auch nach seiner Beendigung Stillschweigen zu bewahren.




    § 16 Vertragsstrafe



    (3)

    Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Verschwiegenheitsverpflic htung aus § 9, so gilt für jeden Fall der
    Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2560,00 als vereinbart.


    ===

    Nun ist der Datenschutz Skandal in aller Munde,
    und ich finde Datenschutz geht vor Schweigepflicht.

    allgemein, wenn Datenschutzrichtlinien nicht eingehalten werden,
    kann ich das melden, ohne Vertragsstrafe?

    Was ist mit obigem gemeint, Datenschutsverletzung ist unter Strafe gestellt.

  • #2
    AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

    Damit ist gemeint daß Du gegenüber Dritten nichts sagen darfst. Wenn Verstöße da sind kannst Du Dich selbstverständlich an Deinen zuständigen BR und dieser sich mit eurem Datenschutzbeauftragten der Sache annehmen.
    Harmonie exestiert nur in Träumen und in Phantasie

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    • #3
      AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

      Zitat von JustinCase Beitrag anzeigen
      Schweigepflicht Datenschutz.
      [...]
      http://pastebin.ca/1380225
      [...]
      Solltet Ihr einen BR haben, würde ich diesen bitten zu einigen Punkten des AV unbedingt die ein oder andere BV abzuschließen.

      Kommentar


      • #4
        AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

        Da kann man ja nur hoffen, das hier nicht zu viele AG unterwegs sind und diesen AV hier finden:-(

        Kommentar


        • #5
          AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

          Zitat von Immi Beitrag anzeigen
          Da kann man ja nur hoffen, das hier nicht zu viele AG unterwegs sind und diesen AV hier finden:-(
          Soooooo schlimm ist er auch wieder nicht.

          Die Meinung von Beamballer und Klaus II wäre zu diesem AV auch noch interessant.

          Kommentar


          • #6
            AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

            Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
            Die Meinung von Beamballer und Klaus II wäre zu diesem AV auch noch interessant.
            Die Meinung von Klaus II ist da recht unspektakulär.

            Es scheint ein Arbeitsvertrag zu sein, in dem sämtliche Punkte möglichst zu Gunsten des AG vereinbart werden.

            Ich gestehe, den Vertrag nur überflogen zu haben. Aber er dürfte rechtssicher von einem fachkundigen Anwalt erstellt worden sein.

            Der §10 ist da auch nichts neues und ließe sich wohl auch aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ableiten.

            Natürlich mag es immer mal Situationen geben, in denen man Dinge auch ohne Vertragsstrafe an Dritte weitergeben darf. Das wäre aber jeweils im Einzelfall zu prüfen und kann nicht allgemein beantwortet werden.

            Klaus II

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            • #7
              AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

              Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
              Soooooo schlimm ist er auch wieder nicht.

              Die Meinung von Beamballer und Klaus II wäre zu diesem AV auch noch interessant.
              Würdest Du den AV vorbehaltlos unterschreiben?
              Moin, Moin,
              BIG

              "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
              Franz Kafka

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              • #8
                AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                Zitat von BIG Beitrag anzeigen
                Würdest Du den AV vorbehaltlos unterschreiben?
                Wenn ich den Job unbedingt haben will/muss...
                Wenn ich eine schlechtere Verhandlungsposition als der AG habe..
                Wenn ich spätestens nach 6 Monaten einen BR gründen würde...
                ..dann vielleicht/wahrscheinlich ja.

                @Klaus II
                Das ist doch mal ne Antwort. Du bringst mich der Bestätigung meiner Vermutung - ob Deines Berufes - wieder etwas näher.

                Kommentar


                • #9
                  AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                  Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
                  Soooooo schlimm ist er auch wieder nicht.

                  Die Meinung von Beamballer und Klaus II wäre zu diesem AV auch noch interessant.
                  §1 Abs1...§2 Abs2...§2 Abs4...§3 Abs3...§3 Abs4...§7 Abs5...
                  §8 Abs3...§9 Abs2...§12 Abs1...§12 Abs2...§15 Abs2...§16 an sich...
                  §17 Abs2...u.s.w
                  Ich weiss ja nicht...

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                    Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
                    Solltet Ihr einen BR haben, würde ich diesen bitten zu einigen Punkten des AV unbedingt die ein oder andere BV abzuschließen.

                    da habe ich etwas, Es gibt einen BR, aber die tun nichts. Natuerlich aus Angst um Ihre eigenen posten, eine Betriebsvereinbarung wurde vorgeschlagen, aber vom Arbeitgeber abgelehnt.

                    Statt dessen werden Bonuszahlungen fuer Gleichzeitiger Support von mehreren projekten fuer Unterschiedliche Firmen unterschlagen, und auch wenn man mehrere Sprachen beherrscht, verweisst der arbeitsvertrag auf eine expertenpruefung oder eine Interne Sprachpruefung, die es nicht gibt.

                    Nur Datenschutz, wenn man falsche oder mangelhafte Informationen aus der datenbank weitergeben muss, die den tatsachen der Kunden nicht entspricht.

                    Es ist auf jeden fall klar , dass Bonuszahlungen unterschlagen werden und Mehrarbeit von Allen gefordert werden, obwohl ein projekt, eine warengruppe in einer sprache laut stellenbeschreibung fuer eine Volle Stelle im Schichtbetrieb ausreicht.

                    Einen Betriebsrat zu hindern kann der AG nicht.

                    Gewisse Punkte im BR zu verbieten ist fast kriminell.

                    Aber den vorschlag des BR zu sperren, dass ist unfug.

                    hier die Antwort vom AG

                    ===

                    ----- Original Message -----
                    From: XXXX YYYYY
                    To:
                    Sent: Wed, 17 May 8888 09:55:44 +0200
                    Subject: Betriebsratswahlen und Wahlkampf....


                    ...sind eine gute Sache, auch die Geschäftsleitung unterstützt selbstverständlich die
                    Mitbestimmungsrechte und -pflichten des Betriebsrates.
                    Die kommenden Neuwahlen am 24.Mai 8888 werden daher als willkommene Gelegenheit
                    gesehen, um Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber sinnvoll zu vereinen.

                    In einem demokratischen Staat wie Deutschland sind Wahlen und der
                    dazugehörige Willensbildungsprozess immer auch ein Indikator für Unabhängigkeit und die
                    Möglichkeit zur freien Meinungsäusserung. Diese Punkte sind ein wesentlicher Bestandteil
                    demkoratischer Grundsätze. Dabei gelten aber gewisse Regeln, unter anderem gehört
                    dazu die Würde und die Person der Mitmenschen zu achten und zu wahren.

                    Die Geschäftsleitung musste feststellen, dass nicht alle motivierten Wahlkämpfer diese
                    Rechte achten. Wir weisen daher darauf hin, dass Mobbing oder die Verletzung der
                    Würde eines Mitmenschen nicht zu den Punkten gehören, die künftige
                    Betriebsratsmitglieder als Eckpunkte und Grundlage Ihrer (zukünftigen) Tätigkeit auffassen
                    sollten. Da wir in diesem Haus aber grundsätzlich von mündigen Mitarbeitern ausgehen,
                    werden wir zum Schutz des Einzelnen Hinweise auf Mobbing oder Hetze strengstens
                    verfolgen, da dies weder in einem Unternehmen noch in einem Wahlkampf etwas verloren
                    haben.

                    Mit der Bitte um Beachtung

                    Die Geschäftsleitung


                    ===



                    ich finde das ist Infiltration von BR und Manipulation von Wahlen. Was kann man dagegen tun? Wenn sowas nochmals vorkommt?
                    Zuletzt geändert von JustinCase; 20.04.2009, 01:15. Grund: tippfehler, ortographie und Grammatik.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                      Zitat von Klaus II Beitrag anzeigen
                      Die Meinung von Klaus II ist da recht unspektakulär.

                      Es scheint ein Arbeitsvertrag zu sein, in dem sämtliche Punkte möglichst zu Gunsten des AG vereinbart werden.

                      Ich gestehe, den Vertrag nur überflogen zu haben. Aber er dürfte rechtssicher von einem fachkundigen Anwalt erstellt worden sein.

                      Der §10 ist da auch nichts neues und ließe sich wohl auch aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten ableiten.

                      Natürlich mag es immer mal Situationen geben, in denen man Dinge auch ohne Vertragsstrafe an Dritte weitergeben darf. Das wäre aber jeweils im Einzelfall zu prüfen und kann nicht allgemein beantwortet werden.

                      Klaus II


                      das ist eine hilfreiche Antwort.

                      ich wuerde mich gerne beim Auftraggeber bewerben,
                      und einfach nur angeben, dass im CallCenter etwas nachzubessern sei,
                      was intern nicht geloest werden koenne.

                      Meiner Meinung nach waere dass eine Bereicherung fuer alle,
                      auch fuer das CallCenter, aber die sehen es bestimmt anders,
                      also gilt die Verschwiegenheitserklaeru ng.

                      Es gab auch mehrere Rechtsstreite mit callCenter gegen frueheren Auftraggeber, so ganz koshher sind sie nicht. meine erste Einstellung war die, dass es sowieso alles sittenwidrig sei, aber es darf nicht darauf ankommen.

                      hier habe ich etwas gefunden, was zutreffen koennte.


                      http://www.wiso-meinbuero.de/unterne...erklärung


                      Vertraulichkeitserklärung

                      http://tinyurl.com/dh4onc


                      wenn das stimme, weiss ich genug.

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                      • #12
                        AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                        Hallo JustinCase,
                        das ist echt einmal ein ziemlich krasser Fall. Diesen Brief beim Staatsanwalt....dann geht die Post ab. Ich gehe mal davon aus, du bist BR?
                        Und diese Vertragsklausel bezieht sich auf den Arbeitsvertrag in einem Call Center?
                        Dann sitzen wir im selben Boot, wir haben ebenfalls diese Klauseln im Vertrag.
                        LG Carola

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                          Zitat von Carola74 Beitrag anzeigen
                          Hallo JustinCase,
                          das ist echt einmal ein ziemlich krasser Fall. Diesen Brief beim Staatsanwalt....dann geht die Post ab.
                          Welche strafrechtlich relevanten Tatbestände siehst du in diesem Schreiben?

                          Klaus II

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                            ich finde das ist Infiltration von BR und Manipulation von Wahlen. Was kann man dagegen tun? Wenn sowas nochmals vorkommt?


                            ich finde das ist Behinderung der BR Arbeit und eine kleine Drohung.....das finde ich krass

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung

                              Zitat von Carola74 Beitrag anzeigen
                              ich finde das ist Infiltration von BR und Manipulation von Wahlen. Was kann man dagegen tun? Wenn sowas nochmals vorkommt?


                              ich finde das ist Behinderung der BR Arbeit und eine kleine Drohung.....das finde ich krass
                              Naja, aber weder Behinderung der BR Arbeit noch eine kleine Drohung sind per se strafrechtlich relevant.

                              Weshalb und in welche Richtung könnte ein Staatsanwalt hier tätig werden?

                              Klaus II

                              Kommentar

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