Guten Tag,
AG (Einzelperson) kündigt seiner ANin und gibt als Grund "Geschäftsaufgabe" an. Es handelt sich um einen Gastronomiebetrieb. Dabei verkauft der AG einem neuen Inhaber den Laden, der neue Inhaber übernimmt den Mietvertrag und führt den Laden mit gleichem Betriebszweck unverändert fort. Allerdings will der neue Inhaber selbst in dem Laden arbeiten und nur Aushilfen auf 400 EUR-Basis beschäftigen, die jetzt beschäftigte ANin hat einen Vollzeitvertrag.
Ist das trotzdem ein Betriebsübergang? Findet hier §613a Abs. 4 BGB Anwendung? Kann man danach gegen die Kündigung angehen?
Viele Dank für Antworten.
Der gesamte Zusammenhang ist hier beschrieben:
http://www.arbeitsrecht.de/forum/sho...d.php?t=196903
AG (Einzelperson) kündigt seiner ANin und gibt als Grund "Geschäftsaufgabe" an. Es handelt sich um einen Gastronomiebetrieb. Dabei verkauft der AG einem neuen Inhaber den Laden, der neue Inhaber übernimmt den Mietvertrag und führt den Laden mit gleichem Betriebszweck unverändert fort. Allerdings will der neue Inhaber selbst in dem Laden arbeiten und nur Aushilfen auf 400 EUR-Basis beschäftigen, die jetzt beschäftigte ANin hat einen Vollzeitvertrag.
Ist das trotzdem ein Betriebsübergang? Findet hier §613a Abs. 4 BGB Anwendung? Kann man danach gegen die Kündigung angehen?
Viele Dank für Antworten.
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