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Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, ist das Betriebsübergang?

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  • Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, ist das Betriebsübergang?

    Guten Tag,

    AG (Einzelperson) kündigt seiner ANin und gibt als Grund "Geschäftsaufgabe" an. Es handelt sich um einen Gastronomiebetrieb. Dabei verkauft der AG einem neuen Inhaber den Laden, der neue Inhaber übernimmt den Mietvertrag und führt den Laden mit gleichem Betriebszweck unverändert fort. Allerdings will der neue Inhaber selbst in dem Laden arbeiten und nur Aushilfen auf 400 EUR-Basis beschäftigen, die jetzt beschäftigte ANin hat einen Vollzeitvertrag.

    Ist das trotzdem ein Betriebsübergang? Findet hier §613a Abs. 4 BGB Anwendung? Kann man danach gegen die Kündigung angehen?

    Viele Dank für Antworten.

    Der gesamte Zusammenhang ist hier beschrieben:
    http://www.arbeitsrecht.de/forum/sho...d.php?t=196903

  • #2
    AW: Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, ist das Betriebsübergang?

    Hallo, FrankCzichos
    Widerspruch des Arbeitnehmers:
    (§ 613a Abs.6 BGB)
    Die Rechtsprechung hatte schon vor Inkrafttreten des neuen § 613a Abs.6 -eingefügt durch Gesetz vom 23 3.2002 - dem AN das Recht zubilligt, dem Übergang seines AV auf den Betriebserwerber zu widersprechen mit der Folge, dass sein AV nicht auf den Betriebserwerber übergeht, sondern beim bisherigen Betriebsinhaber verbleibt.Das Widerspruchsrecht ist- mit Wirkung ab 1.04.2002- in § 613a Abs.6 BGB nunmehr ausdrücklich gesetzlich geeregelt. Die Vorschrift lautet:
    Der AN kann dem Übergang des AV innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen oder dem neuen Inhaber erklärt werden.
    Rechtsfolge des Widerspruchs:
    Ein Übergang des AV auf den Betriebserwerber findet nicht statt. Stattdessen wird das AV mit dem "alten" Inhaber fortgesetzt. Die Erhebung eines Widerspruchs ist allerdings mit dem erheblichen Risiko verbunden, von dem alten Inhaber wegen Fehlens einer Beschäftigungsmöglichkeit betriebsbedingt gekündigt zu werden. Eine mit dieser Begründung versehene KÜ wird nicht als nach § 613 abs.4 BGB unwirksam angesehen.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, ist das Betriebsübergang?

      Vielen Dank für die Antwort.
      Wenn die Arbeitnehmerin aber die gleiche Tätigkeit im selben Betrieb beim neuen Inhaber ausüben möchte, hat sie dann mit einer Klage unter Berufung auf §613a Abs. 4 BGB Erfolg?

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, ist das Betriebsübergang?

        das kann ich nicht beurteilen. Vieleicht gibtes ja noch andere
        Meinungen dazu.
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

        Kommentar


        • #5
          AW: Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, ist das Betriebsübergang?

          Wenn Ich die ganze Geschichte richtig sehe, wurde ja vom "alten" AG eine betriebsbedingte Kündigung wegen Geschäftsaufgabe ausgesprochen und auch vom AN Unterschrieben. Und somit auch angenommen.
          Damit dürfte es dann auch keine Rolle spielen ob es ein Betriebsübergang nach 613a BGB war oder nicht(meiner Meinung nach sieht es danach aus). Abgesehen davon steht im zweiten Satz von 613a Abs. 4 "Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.", eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe könnte also möglich sein.

          Mfg,
          Lohengrin
          "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

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