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krankheit bei kurzarbeit

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  • krankheit bei kurzarbeit

    ich hatte eine krankschreibung und wurde auf kurzarbeit gesetzt während meiner krankschreibung ist das rechtens oder besteht da auch die 6 wochen lohnfortzahlung?
    Es wäre echt nett von euch wenn ich alles so genau wie möglichst erklärt bekomme und was man dagegen machen könnte!
    Mfg Sandra

  • #2
    AW: krankheit bei kurzarbeit

    Zitat von sandra112 Beitrag anzeigen
    ich hatte eine krankschreibung und wurde auf kurzarbeit gesetzt während meiner krankschreibung ist das rechtens oder besteht da auch die 6 wochen lohnfortzahlung?
    Die 6 Wochen existieren - aber halt unter KuG-Bedingungen, wenn bereits Kurzarbeit zu diesem Zeitpunkt bestand.

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    • #3
      AW: krankheit bei kurzarbeit

      Zitat von sandra112 Beitrag anzeigen
      ich hatte eine krankschreibung und wurde auf kurzarbeit gesetzt während meiner krankschreibung ist das rechtens oder besteht da auch die 6 wochen lohnfortzahlung?
      Es wäre echt nett von euch wenn ich alles so genau wie möglichst erklärt bekomme und was man dagegen machen könnte!
      Mfg Sandra
      Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
      Die 6 Wochen existieren - aber halt unter KuG-Bedingungen, wenn bereits Kurzarbeit zu diesem Zeitpunkt bestand.
      ich war normal arbeiten und war dann ab montags krank
      soweit ich weiß kann man nach einer krankschreibung in kurzarbeit geschickt werden und nicht ab tag der krankschreibung?!

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      • #4
        AW: krankheit bei kurzarbeit

        Stimmt. Wenn die Krankschreibung vor Beginn der Kurzarbeit begann, gilt 6 Wochen Lohnfortzahlung ganz Normal. Falls die Krankschreibung nach Beginn der Kurzarbeit liegt, gilt KUG als Lohnfortzahlung.
        "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

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        • #5
          AW: krankheit bei kurzarbeit

          Zitat von Lohengrin_2 Beitrag anzeigen
          Stimmt. Wenn die Krankschreibung vor Beginn der Kurzarbeit begann, gilt 6 Wochen Lohnfortzahlung ganz Normal. Falls die Krankschreibung nach Beginn der Kurzarbeit liegt, gilt KUG als Lohnfortzahlung.
          gibt es evtl.absprachen mit arbeitgeber und a-amt das sie die krankheit gleich zu kurzarbeit machen?was ich eigentlich nicht glaube aber wenn müssten sie uns dann nicht vorher informieren

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          • #6
            AW: krankheit bei kurzarbeit

            Zitat von sandra112 Beitrag anzeigen
            ich war normal arbeiten und war dann ab montags krank
            soweit ich weiß kann man nach einer krankschreibung in kurzarbeit geschickt werden und nicht ab tag der krankschreibung?!
            Nach dem § 47b Abs.4 SGB V könnte es durchaus sein, dass Dir eine Entgeltfortzahlung in Höhe des zuletzt erhaltenen Regelentgelts zusteht.

            Frag doch mal nach beim Arbeitsamt, die müssten es Dir doch eigentlich genau sagen können.
            Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
            Josef Joffe

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            • #7
              AW: krankheit bei kurzarbeit

              Solche Absprache kann Ich mir eigentlich nicht vorstellen. Habt Ihr einen BR, falls ja muß der von solchen Absprachen eigentlich etwas wissen.
              "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

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              • #8
                AW: krankheit bei kurzarbeit

                Ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erwirbt, ist danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eintritt, d. h., wenn der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum oder an dem Tag, an dem dieser beginnt, erkrankt oder ob die Arbeitsunfähigkeit schon vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums eintrat. Nur im ersten Fall besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange ihm ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zusteht (§ 172 Abs. 1a SGB III); im zweiten Fall hat der Arbeitnehmer einen ergänzenden Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse in Höhe des Kurzarbeitergelds (§ 47b Abs. 4 SGB V).
                Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
                Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
                Dr. Ernst Heller
                12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

                Kommentar


                • #9
                  AW: krankheit bei kurzarbeit

                  Zitat von Lohengrin_2 Beitrag anzeigen
                  Solche Absprache kann Ich mir eigentlich nicht vorstellen. Habt Ihr einen BR, falls ja muß der von solchen Absprachen eigentlich etwas wissen.

                  nein wir haben leider keinen BR

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: krankheit bei kurzarbeit

                    Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
                    Ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erwirbt, ist danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eintritt, d. h., wenn der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum oder an dem Tag, an dem dieser beginnt, erkrankt oder ob die Arbeitsunfähigkeit schon vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums eintrat. Nur im ersten Fall besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange ihm ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall zusteht (§ 172 Abs. 1a SGB III); im zweiten Fall hat der Arbeitnehmer einen ergänzenden Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse in Höhe des Kurzarbeitergelds (§ 47b Abs. 4 SGB V).
                    also wiegesagt ich war nicht in kurzarbeit als ich krank wurde also steht mir normal lohnfortzahlung zu wenn ich das richtig verstehe

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: krankheit bei kurzarbeit

                      Dann sollte eine solche Regelung zur Lohnfortzahlung allerding den AN zur Kenntnis gebracht werden. Allerdings bin Ich ziemlich sicher das eine solche Regelung gegen geltende Rechte verstossen würde.
                      Somit blieb es dabei wenn die Erkrankung(AU) vor Beginn der Kurzarbeit begann, normlae Lohnfortzahlung. Bei Beginn während der Kurzarbeit Lohnfortzahlung gemäß KUG.

                      Mfg,
                      Lohengrin
                      "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

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                      • #12
                        AW: krankheit bei kurzarbeit

                        Zitat von sandra112 Beitrag anzeigen
                        also wiegesagt ich war nicht in kurzarbeit als ich krank wurde also steht mir normal lohnfortzahlung zu wenn ich das richtig verstehe
                        ,,,würde behaupten, Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung unter Zugrundelegung der Normalarbeitszeit.
                        Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
                        Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
                        Dr. Ernst Heller
                        12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: krankheit bei kurzarbeit

                          Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
                          ,,,würde behaupten, Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung unter Zugrundelegung der Normalarbeitszeit.
                          danke sehr nett denn ich bin es langsam leid immer nur die dumme zu sein was recht ist soll auch recht bleiben

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                          • #14
                            AW: krankheit bei kurzarbeit

                            Sehe ich ebenso wie "Brummbär". Lohnfortzahlung nach normaler AZ.

                            Mfg,
                            Lohengrin
                            "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

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                            • #15
                              AW: krankheit bei kurzarbeit

                              Zitat von Lohengrin_2 Beitrag anzeigen
                              Sehe ich ebenso wie "Brummbär". Lohnfortzahlung nach normaler AZ.

                              Mfg,
                              Lohengrin
                              Schließe mich den Männern voll an...Mensch, das wird ein harmonisches Wochenende...
                              Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
                              Josef Joffe

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