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keine Kurzarbeit nach Kündigung?

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  • keine Kurzarbeit nach Kündigung?

    guten morgen,

    was wäre, wenn Peter M. seinen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß kündigen würde und der Betrieb während dieser Zeit in Kurzarbeit wäre. Würde er automatisch aus dieser Regelung herausfallen oder hätte er noch "Anspruch" auf Kurzarbeit?

    gruß

  • #2
    AW: keine Kurzarbeit nach Kündigung?

    Zitat von beamtenversteher Beitrag anzeigen
    guten morgen,

    was wäre, wenn Peter M. seinen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß kündigen würde und der Betrieb während dieser Zeit in Kurzarbeit wäre. Würde er automatisch aus dieser Regelung herausfallen oder hätte er noch "Anspruch" auf Kurzarbeit?

    gruß
    Der Vertrag läuft bis zum Ende weiter.Alle bis zum Ende des Vertrages geregelten Maßnahmen gelten auch für den Ausscheidenden.

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    • #3
      AW: keine Kurzarbeit nach Kündigung?

      Guten Morgen,

      was wäre, sofern im Vertrag nichts geregelt ist und Peter an einen IGM Tarfivvertrag gebunden wäre? Welche Ursachen könnten hinter einer Aussage der Persabteilung stecken, dass ihm die Kurzarbeit nicht mehr zustünde?

      Oder anders gesagt:
      in 4.2 der Geschäftsanweisung Kurzarbeitergeld steht beschrieben wie verfahren wird, wenn dem AN gekündigt wird. Lässt dies im Umkehrschluss die Ableitung zu dass dies auch für Kündigungen durch den AN gilt? Im Grunde würde mit der Kündigung ja nicht mehr das Ziel der Arbeitsplatzerhaltung verfolgt (logischer Weise)
      gruß

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      • #4
        AW: keine Kurzarbeit nach Kündigung?

        Na überschlagt Euich mal nicht mit Antworten.....
        Also ich habe mich nun erkundigt, aber eine eindeutige Aussage ist noch nicht getroffen worden.
        Was man mit Sicherheit sagen kann ist, dass zwischen Tag 1 der Kündigungsfrist und letztem Arbeitstag (eingeschlossen) keine Kurzarbeit mehr vorgenommen werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob der AG oder AN (ge)kündigt.
        Dies ergibt sich aus der Anzeige über Arbeitsausfall Kug 101-02.2009.

        Was aber den Zeitraum zwischen Kündigung und Beginn Kündigungsfrist - z.b. 4 Wochen zum Monatsende ist, ist derweil noch nicht geklärt. Nimmt man es genau - demm im selben Papier steht: "Für den gesamten Verlauf der Kündigungsfrist besteht für gekündigte Arbeitnehmer kein....." - müsste Peter die Kurzarbeit "zustehen"....
        Es sei denn die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zugang der Kündigung...was meint Ihr?

        gruß

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        • #5
          AW: keine Kurzarbeit nach Kündigung?

          Ab dem Tag der Kündigung (Kurzarbeit Voraussetzungen - "Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt") darf kein Kug mehr ausbezahlt werden - unabhängig von der Kündigungsfrist. Hier Tipps zu Kurzarbeit Kündigung - KuG: Vorsicht beim Beenden des Arbeitsverhältnises.

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