Hallo zusammen,
folgender Tatbestand ist wiederholt in einem Betrieb zu beobachten: Ein Kollege ist zunächst zB. 4 Wochen krank. Er nimmt danach die Arbeit wieder auf. Dann erkrankt er erneut, aber mit anderer Krankheitsursache - womit die Lohnfortzahlung eigentlich gesichert wäre.
Dieser Arbeitgeber hat sich aber reflexartig angewöhnt, nur noch für 6 Wochen zu bezahlen. Das läuft so ab, daß der betroffene Kollege erst bei der nächsten Gehaltszahlung bemerkt, daß er nicht sein vollständiges Monatssalär bekommen hat. Er muß dann dem Arbeitgeber die unabhängigen Krankheiten nachweisen, dann bekommt er das ausstehende Geld.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber kürzt bei Krankheit über 6 Wochen das Gehalt grundsätzlich, unabhängig davon, ob er wg. 2 unabhängiger Krankheit zahlen müßte oder wg. ein- und derselben nicht und das, ohne mit dem Mitarbeiter Rücksprache zu halten. Darf der das?
PS.: Der o.g Reflex scheint insbesondere bei BR-Mitgliedern und anderen Unliebsamen ausgelöst zu werden
folgender Tatbestand ist wiederholt in einem Betrieb zu beobachten: Ein Kollege ist zunächst zB. 4 Wochen krank. Er nimmt danach die Arbeit wieder auf. Dann erkrankt er erneut, aber mit anderer Krankheitsursache - womit die Lohnfortzahlung eigentlich gesichert wäre.
Dieser Arbeitgeber hat sich aber reflexartig angewöhnt, nur noch für 6 Wochen zu bezahlen. Das läuft so ab, daß der betroffene Kollege erst bei der nächsten Gehaltszahlung bemerkt, daß er nicht sein vollständiges Monatssalär bekommen hat. Er muß dann dem Arbeitgeber die unabhängigen Krankheiten nachweisen, dann bekommt er das ausstehende Geld.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber kürzt bei Krankheit über 6 Wochen das Gehalt grundsätzlich, unabhängig davon, ob er wg. 2 unabhängiger Krankheit zahlen müßte oder wg. ein- und derselben nicht und das, ohne mit dem Mitarbeiter Rücksprache zu halten. Darf der das?
PS.: Der o.g Reflex scheint insbesondere bei BR-Mitgliedern und anderen Unliebsamen ausgelöst zu werden

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