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Transfergesellschaft nach Elternzeit?

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  • Lena
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Das ist im Vertrag zum Glück schon drin. Und es steht auch fest, dass ich sofort gekündigt werde, wenn meine Elternzeit vorbei ist. Des weiteren denke ich, dass es kaum Sinn macht, sich auf einen Arbeitsplatz im Verlag einzuklagen. Dann bin ich bei der nächsten Kündigungswelle wieder mit dabei. Der Dampfer sinkt. Der neue Verleger will nur die Titelrechte, nicht die Qualität des Blattes halten. Wen interessiert schon Qualität...
    Das mit dem Anwalt wird schwierig. Das ist der Haus- und Hof-Anwalt. Den wegzuschicken... heikel...
    Mal sehen.
    Ich danke allen, die bis hierhin was geschrieben haben. Das hilft!

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  • niemand
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Zitat von Lena Beitrag anzeigen
    Nach Ende meiner Elternzeit wird keine Transfergesellschaft mehr für mich aufemacht. Transfergesellschaft heißt jetzt oder nie. Und die Bedingungen für Transferkurzarbeitergeld hab ich auch schon gegoogelt, aber vom § 216 b Abs.4 wusste ich nicht. Guck ich gleich mal, danke!
    Ein BR besteht. Aber der hatte auch noch nie was mit Elternzeit und Transfergesellschaften zu tun.
    Hallo Lena,
    wenn du das machen möchtest lass in den Aufhebungsvertrag aufnehmen, daß dieser hinfällig ist wenn die Bedingungen zur Transfergesellschaft nicht erfüllt sind, und das Arbeitsverhältnis in den alten Zustand zurückversetzt wird. Wenn dein AG das will wird er sich auch darauf einlassen.

    Auf der anderen Seite kann ja dein Arbeitsplatz nicht wegfallen wärend du in Elternzeit bist. Der Arbeitgeber muss dich nach der Rückkehr halt in einer anderen Abteilung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz einsetzen. Da sollte man dann schon genau abwägen was da noch für Chancen sind.

    Lass aber egal was du unterschreibst, das ganz genau von deinem Anwalt prüfen. Und wenn du mit dem jetzigen nicht klar kommst red mit der Gewerkschaft und lass dir einen anderen nennen. Die können dir immer mehrere empfehlen.

    Gruß Joachim

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  • Lena
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Ja. Aber nach der Transfergesellschaft hätte ich den Anspruch ja auch noch. Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden?

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  • Lena
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Nach Ende meiner Elternzeit wird keine Transfergesellschaft mehr für mich aufemacht. Transfergesellschaft heißt jetzt oder nie. Und die Bedingungen für Transferkurzarbeitergeld hab ich auch schon gegoogelt, aber vom § 216 b Abs.4 wusste ich nicht. Guck ich gleich mal, danke!
    Ein BR besteht. Aber der hatte auch noch nie was mit Elternzeit und Transfergesellschaften zu tun.

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  • Lena
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Der BR... kapiert das alles auch nicht, glaube ich. Zumindest wussten sie dort nichts davon, dass man fiktiv bemessen wird, wenn man vor Eintritt in die Transfergesellschaft nicht gearbeitet hat...

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  • paula co
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Zitat von Lena Beitrag anzeigen
    Johannes, Du hast völlig recht. Ich bin auch schon genervt, aber ich möchte die Nummer erstmal komplett vertehen,bevor ich abwägen kann. Wenn ich in der Elternzeit bleibe, kriege ich garantiert keinerlei Transfergelder (und das läppert sich...), muss Kündigungsschutzklage einreichen, hab dann viel Hassel und am Ende nur die mickrige Abfindung. Naja. Plus Gehälter durch Freistellung.
    Dazu kommt, dass mein (Gewerkschafts-) Anwalt nicht gerade eine Rakete ist.
    Und ich außerdem dachte, dass es ja nicht ganz fasch ist, ein paar Fortbildungen zu machen... Aber trotzdem: Danke für Deine Antwort
    Was sagt den Euer BR zu der Sache?Transfergesellschaf ten können ggf. sinnvoll sein. Das muss aber jeder für sich entscheiden. Ohne einen Blick in den Sozialplan kann man das nur sehr schwer entscheiden. Ich kenne einige Firmen da hat man fast das ganze Geld in die Transfergesellschaft gesteckt und die MA die nicht gewechselt haben, haben dann in die Röhre geschaut.Ob du, wenn du nicht wechselst und klagst, Aussichten auf eine Abfindung hat, kann man von hier nicht beurteilen. Vielleicht... vielleicht aber auch nicht

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  • matthias
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Grundsätzlich als Anmerkung du hast nach der Elternzeit vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld (wenn dein Kind betreut ist und du voll arbeiten kannst natürlich nur), die Zeit der Elternzeit wird nicht als Einkommen Null angerechnet und der Anspruch sinkt auf Null. Du hast Anspruch auf ALG wie vor der Elternzeit, zumindest wenn das deine erste Elternzeit war und nicht mehrere hintereinander.

    MfG
    Matthias

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  • Fussballsend
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Hallo, Lena

    Ich denke du meinst das sog. Tranzferkurzarbeitergeld. (§ 216b Abs.2 SGB III)
    und das wird gezahl wenn:
    1.und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind;
    2. die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
    3. die pesönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
    4. der dauerhafte Arbeitsausfall der AFA angezeigt worden ist.
    Freiwiilig auf Elternzeit verzichten auf keinen Fall, warum auch?
    persönliche Voraussetzungen sind im§ 216 b Abs.4 geregelt.
    Auf welche Weise ist denn die KU eingeführt worden?
    Besteht ein BR?

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  • Lena
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Johannes, Du hast völlig recht. Ich bin auch schon genervt, aber ich möchte die Nummer erstmal komplett vertehen,bevor ich abwägen kann. Wenn ich in der Elternzeit bleibe, kriege ich garantiert keinerlei Transfergelder (und das läppert sich...), muss Kündigungsschutzklage einreichen, hab dann viel Hassel und am Ende nur die mickrige Abfindung. Naja. Plus Gehälter durch Freistellung.
    Dazu kommt, dass mein (Gewerkschafts-) Anwalt nicht gerade eine Rakete ist.
    Und ich außerdem dachte, dass es ja nicht ganz fasch ist, ein paar Fortbildungen zu machen... Aber trotzdem: Danke für Deine Antwort

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  • johannes
    antwortet
    AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Zu deinen Fragen kann ich dir leider nichts sagen, aber zur Situation habe ich eine Meinung:

    Warum solltest du dem AG das Leben einfach machen und deine Elternzeit verkürzen (mit allen Konsequenzen)?
    Lass dir doch mal vom AG erläutern, warum dieses Verfahren für dich besser ist als einfach bis zum 30.9.09 in der Elternzeit zu bleiben.

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  • Lena
    hat ein Thema erstellt Transfergesellschaft nach Elternzeit?.

    Transfergesellschaft nach Elternzeit?

    Hallo!

    Ich bin noch in der Elternzeit, eigentlich bis 30.9.2009.

    Der Verlag, in dem ich noch angestellt bin, hat die Abteilung, in der ich zuletzt gearbeitet habe, „zusammengeklappt“ und für die gekündigten Mitarbeiter eine Transfergesellschaft eingerichtet.
    Ich soll jetzt „freiwillig“ meine Elternzeit verkürzen, mich fristlos kündigen lassen und gemeinsam mit den anderen in die Transfergesellschaft.

    Im Drei-Parteien-Vertrag steht: „Die Parteien dieses Arbeitsvertrages gehen davon aus, dass die Transfergesellschaft für den Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld im Sinne des § 216 b SGB III beantragen und erhalten wird.“

    Geht davon aus? Ist das witzig? Kurzarbeitergeld steht mir doch gar nicht zu? Das wird doch auf der Basis der Gehälter der vergangenen 12 Monate berechnet? Wie lange muss man eigentlich gearbeitet haben, bis man Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat?

    Ich hab bei der Agentur für Arbeit ungefähr einen Tag in Warteschleifen gehangen bis mir erklärt wurde, dass ich vorab keine Förderzusage bekommen kann. Das wird erst nach der Antragstellung entschieden.

    Die Transfergesellschaft ist außerdem komisch. Ein halbes Jahr lang sollen volle Gehälter gezahlt werden, ein weiteres Jahr Transferkurzarbeitergeld plus Aufstockung vom Ex-Arbeitgeber. Warum zahlt der Arbeitgeber das? („Nett“ isser ja nicht…)

    Könnt ihr mir was raten/erklären? Das wäre nett, ich hab mich schon halbtotgegoogelt.

    Liebe Grüße,
    Lena

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