Hallo!
Ich bin noch in der Elternzeit, eigentlich bis 30.9.2009.
Der Verlag, in dem ich noch angestellt bin, hat die Abteilung, in der ich zuletzt gearbeitet habe, „zusammengeklappt“ und für die gekündigten Mitarbeiter eine Transfergesellschaft eingerichtet.
Ich soll jetzt „freiwillig“ meine Elternzeit verkürzen, mich fristlos kündigen lassen und gemeinsam mit den anderen in die Transfergesellschaft.
Im Drei-Parteien-Vertrag steht: „Die Parteien dieses Arbeitsvertrages gehen davon aus, dass die Transfergesellschaft für den Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld im Sinne des § 216 b SGB III beantragen und erhalten wird.“
Geht davon aus? Ist das witzig? Kurzarbeitergeld steht mir doch gar nicht zu? Das wird doch auf der Basis der Gehälter der vergangenen 12 Monate berechnet? Wie lange muss man eigentlich gearbeitet haben, bis man Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat?
Ich hab bei der Agentur für Arbeit ungefähr einen Tag in Warteschleifen gehangen bis mir erklärt wurde, dass ich vorab keine Förderzusage bekommen kann. Das wird erst nach der Antragstellung entschieden.
Die Transfergesellschaft ist außerdem komisch. Ein halbes Jahr lang sollen volle Gehälter gezahlt werden, ein weiteres Jahr Transferkurzarbeitergeld plus Aufstockung vom Ex-Arbeitgeber. Warum zahlt der Arbeitgeber das? („Nett“ isser ja nicht…)
Könnt ihr mir was raten/erklären? Das wäre nett, ich hab mich schon halbtotgegoogelt.
Liebe Grüße,
Lena
Ich bin noch in der Elternzeit, eigentlich bis 30.9.2009.
Der Verlag, in dem ich noch angestellt bin, hat die Abteilung, in der ich zuletzt gearbeitet habe, „zusammengeklappt“ und für die gekündigten Mitarbeiter eine Transfergesellschaft eingerichtet.
Ich soll jetzt „freiwillig“ meine Elternzeit verkürzen, mich fristlos kündigen lassen und gemeinsam mit den anderen in die Transfergesellschaft.
Im Drei-Parteien-Vertrag steht: „Die Parteien dieses Arbeitsvertrages gehen davon aus, dass die Transfergesellschaft für den Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld im Sinne des § 216 b SGB III beantragen und erhalten wird.“
Geht davon aus? Ist das witzig? Kurzarbeitergeld steht mir doch gar nicht zu? Das wird doch auf der Basis der Gehälter der vergangenen 12 Monate berechnet? Wie lange muss man eigentlich gearbeitet haben, bis man Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat?
Ich hab bei der Agentur für Arbeit ungefähr einen Tag in Warteschleifen gehangen bis mir erklärt wurde, dass ich vorab keine Förderzusage bekommen kann. Das wird erst nach der Antragstellung entschieden.
Die Transfergesellschaft ist außerdem komisch. Ein halbes Jahr lang sollen volle Gehälter gezahlt werden, ein weiteres Jahr Transferkurzarbeitergeld plus Aufstockung vom Ex-Arbeitgeber. Warum zahlt der Arbeitgeber das? („Nett“ isser ja nicht…)
Könnt ihr mir was raten/erklären? Das wäre nett, ich hab mich schon halbtotgegoogelt.
Liebe Grüße,
Lena
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