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Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

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  • Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

    Hallo zusammen!

    Heute habe ich erfahren, dass mein AG den größten Teil seiner MA in Kurzarbeit schicken will. Beginn ist morgen. Da Kurzarbeit nicht in den Arbeitsverträgen geregelt ist und es auch keinen Betriebsrat gibt, der die Kurzarbeit hätte absegnen können, muss jetzt jeder MA einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Die Zustimmung ist aber nicht verpflichtend.

    Ich stelle mir die Frage, ob ich die Unterschrift unter den Kurzarbeitsvertrag verweigern soll. Ich vermute, dass ich dann eine Änderungskündigung bekomme. Wenn ich diese nicht unterschreibe, bin ich nach meinem Kenntnisstand entlassen. Sehe ich das richtig? Wo sind die Vor- und Nachteile, wenn ich der Kurzarbeit zustimme? Gibt es eine Möglichkeit, die Gehaltseinbußen, die ich erleiden würde, wenn ich der Kurzarbeit zustimme, später wieder einzufordern - angenommen der Firma geht es in einem Jahr besser? Wie kann ich das gegenüber meinem AG einfordern? Bin ich dafür überhaupt in einer guten Verhandlungsposition? Was ich befürchte ist, dass ich jetzt der Kurzarbeit zustimme und in drei Monaten dann eventuell doch gekündigt werde.

    Bin über alle Tipps dankbar!

  • #2
    AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

    Hallo, HerrIgel

    Ohne BR bedarf es einer Änderungskündigung von Seiten des AG, wenn er KU einführen will.Wenn du nicht unterschreibst, kann es passiern das du gekündigt wirst. Aber nicht unterschreiben heißt = Kündigung. Kurzarbeit dient ja in erster Linie um Entlassungenzu vermeiden.
    Lohn einfordern auf Grund der KU geht nicht.
    Ich denke es ist besser KU zu machen, als seinen Arbeitsplatz zu velieren.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

      Zitat von HerrIgel Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen!

      Heute habe ich erfahren, dass mein AG den größten Teil seiner MA in Kurzarbeit schicken will. Beginn ist morgen. Da Kurzarbeit nicht in den Arbeitsverträgen geregelt ist und es auch keinen Betriebsrat gibt, der die Kurzarbeit hätte absegnen können, muss jetzt jeder MA einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Die Zustimmung ist aber nicht verpflichtend.

      Ich stelle mir die Frage, ob ich die Unterschrift unter den Kurzarbeitsvertrag verweigern soll. Ich vermute, dass ich dann eine Änderungskündigung bekomme. Wenn ich diese nicht unterschreibe, bin ich nach meinem Kenntnisstand entlassen. Sehe ich das richtig? Wo sind die Vor- und Nachteile, wenn ich der Kurzarbeit zustimme? Gibt es eine Möglichkeit, die Gehaltseinbußen, die ich erleiden würde, wenn ich der Kurzarbeit zustimme, später wieder einzufordern - angenommen der Firma geht es in einem Jahr besser? Wie kann ich das gegenüber meinem AG einfordern? Bin ich dafür überhaupt in einer guten Verhandlungsposition? Was ich befürchte ist, dass ich jetzt der Kurzarbeit zustimme und in drei Monaten dann eventuell doch gekündigt werde.

      Bin über alle Tipps dankbar!
      Natürlich kann man trotz KuG gekündigt werden. Wenn man einen BR hat, ist das regelmäßig zentraler Streitpunkt bei einer abzuschließenden BV.
      Kurzarbeit ist immer befristet.
      Du kannst Dich natürlich der Kurzarbeit versuchen zu widersetzen - allerdings: Wenn Du der einzige bist, wird es schwierig.
      Wie sieht es denn aus, wenn Du der Kurzarbeit zustimmst und den AG bittest ein Schreiben aufzusetzen, dass Du in Zeiten der Kurzarbeit nicht betriebsbedingt gekündigt wirst...?

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      • #4
        AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann ist der Vertrag mit der Kurzarbeit schon die Änderungskündigung selbst? Ich dachte, die Änderungskündigung bekomme ich erst, wenn ich der KU nicht zustimme.

        Was mich auf die Idee gebracht hat, nicht gleich zu unterschreiben, war dieser Artikel (vor allem letzter Absatz):
        http://www.welt.de/welt_print/articl...der-Rente.html

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        • #5
          AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

          Die Vereinbarungen mit den AN hat der AG der Agentur für Arbeit vorzulegen.
          Die Änderungskündigungen sind nur optional vorzulegen.

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          • #6
            AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

            Ganz kann ich dem Artikel nicht folgen.

            So ist es zum Beispiel heute so das 10% Lohnverlust ausreichen um in KU geschickt zu werden.Die 30% der Abteilung oder des Betriebes sind bis 2010 ausgesetzzt. Bei der Rente denke ich müßte man, z.B. bei einem Jahr KU/ 3 € einbüßen.
            Da bin mir zwar nicht ganz sicher, aber vieleicht weiß einer den genaueren Betrag.
            Gruß FS
            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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            • #7
              AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

              Hallo Herr Igel,
              ich glaube, wir arbeiten bei dem selben Laden...
              hier meine Linksammlung zum Thema:
              http://www.meyer-koering.de/de/aktue...riebsrats.html
              http://www.juraforum.de/lexikon/Kurzarbeit
              http://www.weigelt-ziegler.de/Kurzar...gen.111.0.html
              http://www.wochenanzeiger-herford.de...eit-70697.html
              http://www.arbeitsrecht.com/news/zwang-zur-kurzarbeit
              wichtig scheint mir auch das Thema "stillschweigende Zustimmung" zu sein.

              Und hier noch zum Thema Änderungskündigung:
              http://www.juraforum.de/lexikon/Änderungskündigung
              wäre die Frage zu beantworten, wie weit die Herren gehen würden... und wie weit Du Lust hast auf einen eventuellen Prozess...

              Ich jedenfalls werde mal meinen Anwalt zu dem Thema losschicken.
              Viel Erfolg
              Frau Hase

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              • #8
                AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

                Hallo Frau Hase!

                Danke für die vielen Links. Durchaus möglich, dass wir im gleichen Laden arbeiten. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und die Kosten und vor allem Chancen einer eventuell anstehenden Kündigungsschutzklage nicht abschätzen kann, werde ich die Kurzarbeit wohl akzeptieren.

                Ich bin kein Jurist, aber ich denke, eine betriebsbedingte Änderungskündigung nach einer Weigerung in Kurzarbeit zu gehen, würde der AG durchkriegen, auch vor Gericht. Denn die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind für den AG erfüllt. Damit erkennt die Agentur für Arbeit doch an, dass es Gründe für betriebsbedingte Kündigungen gibt und gewährt KuG, um diese zu verhindern. Wo es für mich allerdings knackt, ist die Tatsache, dass ein Teil von formal gleichgestellten MA gar nicht und ein anderer Teil zu 80% in Kurzarbeit gehen muss. Mir scheint allerdings nach ausgiebiger Internetrecherche, dass der AG dazu berechtigt ist.

                Das stillschweigend umschiffe ich jetzt erstmal damit, dass ich Urlaub nehme.

                Mit den allerbesten Grüßen
                Herr Igel

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                • #9
                  AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

                  Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
                  Die Vereinbarungen mit den AN hat der AG der Agentur für Arbeit vorzulegen.
                  Die Änderungskündigungen sind nur optional vorzulegen.
                  Wie darf ich das verstehen? Muss erst die Zustimmung der Mitarbeiter vorliegen, bevor der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen kann? Ich dachte, der AG beantragt die Kurzarbeit bereits vor der Einholung der Zustimmung der MA.

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                  • #10
                    AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

                    Die Kurzarbeit stellt mindest eine Hoffnung auf eine spätere Normalisierung dar. Da die Kurzarbeit nicht in die Arbeitslosengeld Berechnung einbezogen wird, bietet sich das Angebot an. Auf der Seite Kurzarbeit Voraussetzungen und Zweck sind noch mehr Infos.

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                    • #11
                      AW: Kurzarbeit ablehnen und Änderungskündigung kassieren?

                      Zitat von HerrIgel Beitrag anzeigen
                      Heute habe ich erfahren, dass mein AG den größten Teil seiner MA in Kurzarbeit schicken will. Beginn ist morgen. Da Kurzarbeit nicht in den Arbeitsverträgen geregelt ist und es auch keinen Betriebsrat gibt, der die Kurzarbeit hätte absegnen können, muss jetzt jeder MA einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Die Zustimmung ist aber nicht verpflichtend.
                      Kurzarbeit kann gegenüber einem AN definitiv nicht einseitig durchgesetzt werden, egal ob mit oder ohne BR. Es bedarf immer der Zustimmung des ANs. Diese kann explizit durch z.B. eine schriftliche Zustimmung oder durch konkludente Annahme erfolgen (der AN leistet einfach Kurzarbeit).

                      Der AN hat aber immer das Recht, Kurzarbeit verweigern zu können. Erst dann müsste der AG zum Mittel der Änderungskündigung greifen, weil er den Arbeitsvertrag eben nicht einseitig ändern kann.

                      Zitat von HerrIgel Beitrag anzeigen
                      Wenn ich diese nicht unterschreibe, bin ich nach meinem Kenntnisstand entlassen. Sehe ich das richtig?
                      Eine Änderungskündigung des AGs muss durch den AN doch überhaupt nicht unterschrieben werden. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung, die dem Empfänger lediglich fristgerecht zugehen muss.

                      Da mit einer Änderungskündigung das Vertragsangebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, kann der AN erklären, die geänderten Arbeitsbedingungen abzulehnen, anzunehmen oder unter Vorbehalt anzunehmen.

                      Zitat von HerrIgel Beitrag anzeigen
                      Gibt es eine Möglichkeit, die Gehaltseinbußen, die ich erleiden würde, wenn ich der Kurzarbeit zustimme, später wieder einzufordern - angenommen der Firma geht es in einem Jahr besser?
                      Nein.

                      Zitat von HerrIgel Beitrag anzeigen
                      Was ich befürchte ist, dass ich jetzt der Kurzarbeit zustimme und in drei Monaten dann eventuell doch gekündigt werde.
                      Könnte natürlich passieren. Aber das originäre Ziel von Kurzarbeit ist, Entlassungen zu vermeiden.

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