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Kurzarbeit trotz Krankenschein?

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  • Kurzarbeit trotz Krankenschein?

    Guten Tag,

    Unser Betrieb ist momentan in Kurzarbeit. Unser Chef meinte bei einer Besprechung das er auch Arbeiter in Kurzarbeit schicken könnte die krank sind. Wir haben 2 Fälle die aus der Lohnfortzahlung raus sind, da sie schon länger als 6 Wochen krank sind. Jetzt wurde ich letzte Woche krank und mußte heute erfahren das mein Chef mich ohne meines Wissens einfach auf Kurzarbeit gesetzt hat. D.h. ich lag krank im Bett und bekomme weniger Geld. Ist das alles rechtens?

    Danke für eure Hilfe ;-)
    Zuletzt geändert von parciphal; 24.03.2009, 07:06.

  • #2
    AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

    Krank bei Kurzarbeit
    Im Falle von Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer wie die Kollegen nur Kurzarbeitergeld, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit bestand schon, als die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt waren. Dann erhält der Arbeitnehmer gem. § 47b Abs.4 SGB V zusätzlich zum für die verkürzte Arbeitszeit fort zu* zah*lenden Arbeitsentgelt ein Kranken*geld in Höhe des Kurzarbeiter*geldes. Er bekommt also Kurzarbeitergeld und zusätzlich Krankengeld.

    http://www.dgb.de/themen/arbeitsrech...nkheit.htm/#07
    § 47 SGB V
    ......
    (3) Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet.
    (4) Für Versicherte, die arbeitsunfähig erkranken, bevor in ihrem Betrieb die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch erfüllt sind, wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht, neben dem Arbeitsentgelt als Krankengeld der Betrag des Kurzarbeitergeldes gewährt, den der Versicherte erhielte, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre. Der Arbeitgeber hat das Krankengeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Der Arbeitnehmer hat die erforderlichen Angaben zu machen.
    Zuletzt geändert von kriegsrat; 24.03.2009, 07:30.

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    • #3
      AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

      Ich meine wenn ich nächste Woche in KA eingeteilt werde und dann krank werde bekomme ich KA und KG. Aber wenn ich nichts davon weiß das ich KA habe und am Ende des Monats einfach weniger Geld habe? Muß er das nicht vorher mit mir absprechen?

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      • #4
        AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

        Erkrankt der Arbeitnehmer bevor er in die Kurzarbeit geschickt wurde, bekommt er als Entgeltfortzahlung das Arbeitsentgelt nicht Kurzarbeitergeld. Siehe unter Kurzarbeit Krankheit & Urlaub.

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        • #5
          AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

          Das ist so nicht richtig.
          War der AN schon erkrankt als die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt waren,
          dann bekommt er Kurzarbeitergeld und zusätzlich Krankengeld.

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          • #6
            AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

            Gemeint war ja auch der Zeitraum vor der Kurzarbeit und nicht als die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt waren. Eine Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit reicht nicht als Voraussetzung aus. Die Voraussetzung ist dann erfüllt wenn der Arbeitgeber die AN nach Hause schickt.

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            • #7
              AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

              Nee...
              Die Voraussetzung für Kurzarbeit ist erfüllt wenn
              -zB eine BV über Kurzarbeit abgeschlossen wird
              oder
              -die Kurzarbeit einzelvertraglich geregelt wird
              und nicht erst wenn der AN nach Hause geschickt wird.

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              • #8
                AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

                Hallo, pariphal

                Erfasst die KU den ganzen Betrieb oder nur eine Abteilung?

                Gruß FS
                In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                • #9
                  AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

                  wo bei 10% tiger Lohnverlust schon ausreicht um KU anmelden zu können.

                  Gruß FS
                  In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                  • #10
                    AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

                    Den ganzen Betrieb. Wir sind ja schon länger in KA. Ich hatte mich schon gewundert warum meine Kollegen immer gesagt bekommen haben das sie z.b. Montag-Mittwoch nicht kommen brauchen und mir nicht. Dachte schon ich wäre was besseres :-D
                    Dann sehe ich auf einmal auf meine Lohnabrechnung das ich weniger Geld habe. Auf die Nachfrage beim Chef hat er nur geantwortet das er mich in der Krankheitsphase auf KA gesetzt hat. Da war ich natürlich platt weil ich nichts davon wußte :-(

                    Der Witz ist das er noch von einer Versicherung den Arbeitsausfall durch Krankheit zu 70% erstattet bekommt. D.h. er brauch mich nicht zu bezahlen und bekommt noch Geld dafür ?

                    Schon echt der Hammer

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                    • #11
                      AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

                      es ist tatsächlich so das dein AG dich auf KU setzen kann, wenn du krank bist.
                      Stell dir mal die MA wüssten das z.B. ab nächste Woche KU wäre. Wenn jetzt alle schnell krank machen um den vollen Lohn zu bekommen, wären die "Gesunden die KU machen benachteiligt", oder seh ich da was falsch.
                      Der AG bekommt von der AfA KUG erstattet und braucht glaube ich nur die Häfte der Sozialabgaben zu zahlen.
                      Wäre nur eine Abteilung von KU betroffen der du nicht angehören würdest müßtes du deinen vollen Lohn bekommen.
                      Gruß FS
                      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                      • #12
                        AW: Kurzarbeit trotz Krankenschein?

                        diese deine meinung scheint aber nicht konform mit dem §47 Abs.4 SGB V einherzugehen

                        im übrigen macht man nicht krank......;-))
                        sondern man ist es, nach bestätigung durch einen arzt....

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