Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

    Hallo,

    habe mal eine Frage.
    In unserem Betrieb ist seit Februar Kurzarbeit eingeführt. Ich habe nun eine korrigierte Abrechnung erhalten, die von der ersten komplett abweicht.
    1. Abrechnung: Gehalt 1.630,-- Brutto
    KFZ-Nutzung 474,-- Brutto
    ./. AN-Pens.Kasse stfr./svfr. 204,--

    1.900,-- Brutto : 154 Std. = Stundenlohn von 12,34 brutto.
    2. Abrechnung: Gehalt ./. Pens.kasse 1.426,-- Brutto : 154 Std. = Std.lohn von 9,26 brutto.
    KFZ-Nutzung und Pens.Kasse bei beiden Abrg. vom Netto abgezogen.
    Welche Berechnung ist nun korrekt?
    Danke für Antwort

  • #2
    AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

    Hallo

    Die Stunden die ich gearbeitet habe, wurden normal abgerechnet. Die Fehlstunden wurden vom Arbeitsamt mit ca. 60% bezahlt alles von Brutto aus gesehen.

    Kommentar


    • #3
      AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

      Das ist mir schon klar, aber welches Brutto wird zugrunde gelegt? Inkl. oder exkl. z.B. KFZ-Nutzung und Pensionskasse? Oder werden diese gar nicht berücksichtigt? Erscheint mir aber nicht logisch, da diese beiden zusätzlichen Lohnarten mein Bruttogehalt bilden.

      Kommentar


      • #4
        AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

        Alles das was Brutto auf der Lohn Abrechnung steht und versteuert wird, das zählt.

        Kommentar


        • #5
          AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

          Hallo Rehlein,
          sei mir mal nicht böse wenn ich frage, aber machst Du deine Hausaufgabe oder warum stellst Du immer wieder die gleiche Farge, nur mit anderen Zahlen und Fakten?
          CU Namafjall

          Antworten zu den Beiträgen Spiegeln nur meine persönlche Meinung wieder.
          Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird.

          "Wer jede Entscheidung zu schwer nimmt, kommt zu keiner."
          Maurice Harold Macmillan 1894-1986
          Britischer Politiker und Premierminister von 1957 bis 1963

          Kommentar


          • #6
            AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

            1. 1. Bildung des Sollentgeltes:

            Das Sollentgelt ist das Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall erzielt hätte. Es setzt sich aus allen beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des SGB III (§ 342 ff) zusammen. Nicht berücktsichtigt werden Entgelte für Mehrarbeit und Einmalzahlungen.
            Für Arbeitnehmer, die ein Monatseinkommen erhalten sind das z.B. Lohnarten für das Gehalt, den Monatslohn, vermögenwirksame Leistungen, etc.
            Für die im Stundenlohn beschäftigten Arbeitnehmer sind das z.B. Lohnarten für den Stundenlohn, Leistungszulagen, vermögenswirksame Leistungen, etc.
            Variable Bezüge und Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit, für die das Sollentgelt aus dem aktuellen Monat nicht bestimmt werden kann, können aus einem Durchschnitt aus dem Vormonat bzw. Vorvormonat vor Kurzarbeitsbeginn bestimmt werden. .
            http://help.sap.com/saphelp_45b/help...0e/content.htm

            Kommentar


            • #7
              AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

              Hallo Namafjall,

              habe mich nur bei meiner ersten Frage falsch ausgedrückt, Zahlen sind die gleichen, aber du scheinst ja auch oft Hausaufgaben zu machen, deine Antworten im Forum ähneln oft.
              Liebe Grüße
              Rehlein

              Kommentar


              • #8
                AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                Zitat von Rehlein Beitrag anzeigen
                Hallo Namafjall,

                habe mich nur bei meiner ersten Frage falsch ausgedrückt, Zahlen sind die gleichen, aber du scheinst ja auch oft Hausaufgaben zu machen, deine Antworten im Forum ähneln oft.
                Liebe Grüße
                Rehlein
                Das liegt wohl eher an den Gesetzen.
                CU Namafjall

                Antworten zu den Beiträgen Spiegeln nur meine persönlche Meinung wieder.
                Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird.

                "Wer jede Entscheidung zu schwer nimmt, kommt zu keiner."
                Maurice Harold Macmillan 1894-1986
                Britischer Politiker und Premierminister von 1957 bis 1963

                Kommentar


                • #9
                  AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                  Und welches Gesetz greift nun bei mir?
                  Gruß Rehlein

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                    Also ist die zweite Abrechnung nicht Korrekt?
                    Gruß Rehlein

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                      rehlein,
                      wenn du die " ansicht" auf linear umstellst, kannst du alle antworten lesen....

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                        Zitat von Rehlein Beitrag anzeigen
                        Hallo Namafjall,

                        habe mich nur bei meiner ersten Frage falsch ausgedrückt, Zahlen sind die gleichen, aber du scheinst ja auch oft Hausaufgaben zu machen, deine Antworten im Forum ähneln oft.
                        Liebe Grüße
                        Rehlein
                        Zitat von Rehlein Beitrag anzeigen
                        Und welches Gesetz greift nun bei mir?
                        Gruß Rehlein
                        Rehlein:
                        dieses hier:
                        SGB III § 179 Nettoentgeltdifferenz
                        (1) 1Die Nettoentgeltdifferenz entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen


                        1.
                        dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und


                        2.
                        dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt.


                        2Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall und vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte.3Istentgelt ist das in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile.4Bei der Ermittlung von Sollentgelt und Istentgelt bleibt Arbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird, außer Betracht.5Sollentgelt und Istentgelt sind auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden.6Die Vorschriften beim Arbeitslosengeld über die Berechnung des Leistungsentgelts gelten mit Ausnahme der Regelungen über den Zeitpunkt der Zuordnung der Lohnsteuerklassen und den Steuerklassenwechsel für die Berechnung der pauschalierten Nettoarbeitsentgelte beim Kurzarbeitergeld entsprechend.


                        (2) 1Erzielt der Arbeitnehmer aus anderen als wirtschaftlichen Gründen kein Arbeitsentgelt, ist das Istentgelt um den Betrag zu erhöhen, um den das Arbeitsentgelt aus diesen Gründen gemindert ist.2Arbeitsentgelt, das unter Anrechnung des Kurzarbeitergeldes gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung des Istentgelts außer Betracht.


                        (3) Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen.


                        (4) 1Läßt sich das Sollentgelt eines Arbeitnehmers in dem Anspruchszeitraum nicht hinreichend bestimmt feststellen, ist als Sollentgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls, vermindert um Entgelt für Mehrarbeit, in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat.2Ist eine Berechnung nach Satz 1 nicht möglich, ist das durchschnittliche Sollentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers zugrunde zu legen.3Änderungen der Grundlage für die Berechnung des Arbeitsentgelts sind zu berücksichtigen, wenn und solange sie auch während des Arbeitsausfalls wirksam sind.


                        (5) 1Die Absätze 1 bis 4 gelten für Heimarbeiter mit der Maßgabe, daß als Sollentgelt das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten sechs abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Entgeltausfalls zugrunde zu legen ist.2War der Heimarbeiter noch nicht sechs Kalendermonate für den Auftraggeber tätig, so ist das in der kürzeren Zeit erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.
                        CU Namafjall

                        Antworten zu den Beiträgen Spiegeln nur meine persönlche Meinung wieder.
                        Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird.

                        "Wer jede Entscheidung zu schwer nimmt, kommt zu keiner."
                        Maurice Harold Macmillan 1894-1986
                        Britischer Politiker und Premierminister von 1957 bis 1963

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                          Danke Kriegsrat, bin jetzt "schlauer"

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                            glaube hab ich alles schon mal erklärt?
                            Gruß FS
                            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Korrekte Ermittlung Stdlohn bei Kurzarbeit

                              tja, das grundsätzliche problem bei der kommunikation zwischen männer und frauen....

                              Kommentar

                              Ad Widget rechts

                              Einklappen

                              Google

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X