Hallo allerseits,
Mit welcher Frist muß die Vereinbarung mit den Arbeitnehmern vor Aufnahme der Kurzarbeit getroffen werden.
Wenn also beispielsweise zum 1.4. die Kurzarbeit beginnen soll, reicht dann eine Vereinbarung am 1.3., also 4wöchige Frist?
Ich habe hie und da gelesen, daß die Kurzarbeit gesondert angekündigt werden müßte. Warum? Das steht doch in der Vereinbarung mit den Arbeitnehmern, in welchem Zeitraum "kurz gearbeitet" wird.
Der Betrieb ist nicht tarifgebunden und die Arbeitnehmer sind mit der Kurzarbeit einverstanden - es geht darum, Formfehler zu vermeiden.
Viele Grüße
juli5
Mit welcher Frist muß die Vereinbarung mit den Arbeitnehmern vor Aufnahme der Kurzarbeit getroffen werden.
Wenn also beispielsweise zum 1.4. die Kurzarbeit beginnen soll, reicht dann eine Vereinbarung am 1.3., also 4wöchige Frist?
Ich habe hie und da gelesen, daß die Kurzarbeit gesondert angekündigt werden müßte. Warum? Das steht doch in der Vereinbarung mit den Arbeitnehmern, in welchem Zeitraum "kurz gearbeitet" wird.
Der Betrieb ist nicht tarifgebunden und die Arbeitnehmer sind mit der Kurzarbeit einverstanden - es geht darum, Formfehler zu vermeiden.
Viele Grüße
juli5
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