Hallo,
auch wir sind ab 1. März von Kurzarbeit betroffen.
Unsere wöchentliche Arbeitszeit wird von 40 auf 32 Stunden reduziert.
Wenn ich während der Kurzarbeit 3 Wochen Urlaub und während des Urlaubs das ungekürzte Gehalt weitergezahlt werden muss?, hätte ich doch bei nur 8 Stunden Kurzarbeit je Monat keine entgelteinbuße von mindestens 10 %! Erhalte ich dann für diesen Tag kein Kurzarbeitergeld?
Mfg
ritchi58
auch wir sind ab 1. März von Kurzarbeit betroffen.
Unsere wöchentliche Arbeitszeit wird von 40 auf 32 Stunden reduziert.
Wenn ich während der Kurzarbeit 3 Wochen Urlaub und während des Urlaubs das ungekürzte Gehalt weitergezahlt werden muss?, hätte ich doch bei nur 8 Stunden Kurzarbeit je Monat keine entgelteinbuße von mindestens 10 %! Erhalte ich dann für diesen Tag kein Kurzarbeitergeld?
Mfg
ritchi58
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