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Urlaub bei Kurzarbeit

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  • Urlaub bei Kurzarbeit

    Hallo,

    auch wir sind ab 1. März von Kurzarbeit betroffen.
    Unsere wöchentliche Arbeitszeit wird von 40 auf 32 Stunden reduziert.
    Wenn ich während der Kurzarbeit 3 Wochen Urlaub und während des Urlaubs das ungekürzte Gehalt weitergezahlt werden muss?, hätte ich doch bei nur 8 Stunden Kurzarbeit je Monat keine entgelteinbuße von mindestens 10 %! Erhalte ich dann für diesen Tag kein Kurzarbeitergeld?

    Mfg
    ritchi58

  • #2
    AW: Urlaub bei Kurzarbeit

    hallo, ritchi58
    alles ein bischen verwirrend wie du dich da ausdrückst.

    Also, wenn du Urlaub hast bekommst auch dein normales Gehalt für die Tage weiter.
    Bei KU bekommst du 60 bzw. 67% des pauschalierten Nettolohns.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Urlaub bei Kurzarbeit

      Hallo Fussballsend,

      mir ging es darum:
      Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist doch ein Entgeltausfall von mindestens 10%, den ich dann in diesem Monat (nur ein Tage Kurzarbeit im ganzen Monat) nicht habe.

      mfg
      ritchi58

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      • #4
        AW: Urlaub bei Kurzarbeit

        Hallo,
        von 40 auf 32 Std. macht 8 Std. pro Woche mal 4 bzw.5 dann bist du bei deinen
        10% Lohnverlust.es heißt pro Monat 10% Lohnverlust.

        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Urlaub bei Kurzarbeit

          solltest du wirklich nur ein Tag KU im Monat haben würde
          dein AG von der AfA kein KUG bekommen und würde in Annahmeverzug geraten.
          (wenn er dir KEINE Arbeit anbietet)
          Gruß
          FS
          In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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          • #6
            AW: Urlaub bei Kurzarbeit

            Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
            hallo, ritchi58

            Bei KU bekommst du 60 bzw. 67% des pauschalierten Nettolohns.
            Gruß FS
            Hallo,

            es sei denn es gibt eine Aufstockung auf 100% wie bei VW!
            Deine Senta

            Kommentar


            • #7
              AW: Urlaub bei Kurzarbeit

              Urlaub ist keine Kurzarbeit und Kurzarbeit ist kein Urlaub.

              Urlaubstage muss der Arbeitgeber mit dem vollen Entgelt vergüten. Die von dir beschriebene Arbeitszeitreduzierung entspricht einem Tag Kurzarbeit pro Woche. In dem von dir geschilderten Fall, würden die Kurzarbeitstage in die verbleibende Woche des laufenden Monats gepackt, in der der Arbeitnehmer keinen Urlaub hat.

              Beispiel:
              1 Tag Kurzarbeit pro Woche bei 5 Arbeitstagen pro Woche macht 20% Kurzarbeit.

              Ergibt in einem Monat mit 22 Arbeitstagen 4,4 Tage Kurzarbeit, gekürzt 4 Tage.

              Also 15 Tage Urlaub + 4 Tage Kurzarbeit, bleiben 3 Arbeitstage in dem Monat. Womit die Mindestvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt ist.

              Achtung: Kurzarbeit darf nicht in Urlaub eingebettet sein. Zum Beispiel eine Woche Urlaub - eine Woche Kurzarbeit - eine Woche Urlaub, da macht das Arbeitsamt nicht mit. Ausgenommen betriebliche Urlaubsplanung, sprich, per Betriebsvereinbarung festgelegter Urlaub. Darauf hat der einzelne Arbeitnehmer keinen Einfluss.

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              • #8
                AW: Urlaub bei Kurzarbeit

                Hallo,Maja 07
                Normalerweise sollte zumindest der alte Urlaub abgebaut sein bevor KU beantragt wird. Sollte man noch Urlaub haben, kann man den nehmen wie man möchte.Ich glaube nicht das die AfA etwas dagegen haben könnte. Mir ist auch nichts dergleichen bekannt oder gibt es dafür irgendeinen § den ich nicht (wir) kennen?

                Gruß FS
                In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                • #9
                  AW: Urlaub bei Kurzarbeit

                  Hallo FS!
                  Du hast recht. Wenn man auf Kuzarbeit "Null" beschäftigt wird und seinen bereits geplanten Urlaub antritt, muss man zwangläufig, vor und nach seinem Urlaub wieder in die Beschäftigung-Kurzarbeit eintreten.

                  Kurzarbeit-sollte Unwort des Jahres werden!

                  LG
                  Lisa10

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Urlaub bei Kurzarbeit

                    Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
                    Normalerweise sollte zumindest der alte Urlaub abgebaut sein bevor KU beantragt wird.
                    Urlaub, der kurz vor dem Verfall steht, muss abgebaut werden, bevor die Behörde KuG zahlt. Wann Urlaub kurz vor dem Verfall steht, hängt u.a. von tariflichen bzw. innerbetrieblichen Regelungen ab. Dazu kann keine allgemein gültige Aussage gemacht werden.

                    Das war jedoch nicht die Fragegestellung des TO. Dem gings darum, was passiert, wenn jemand mehr als die Hälfte eines Monats Urlaub hat und infolge dessen die zuvor geplanten Kurzarbeitstage Urlaubstage sind.
                    Ich glaube nicht das die AfA etwas dagegen haben könnte.
                    Im laufenden Jahr kann Urlaub genommen werden. Dadurch ausfallende Kurzarbeitstage können innerhalb des laufenden Monats verschoben werden.
                    Mir ist auch nichts dergleichen bekannt oder gibt es dafür irgendeinen § den ich nicht (wir) kennen?
                    Basis für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sind die §§ 169 - 174 SGB III.

                    Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber von Monat zu Monat beantragt. Die AfA gewährt die Zahlungen jeweils auf Grundlage der ihr vom Arbeitgeber übersandten Listen.

                    Aus der Regel in § 170 SGB III, dass der Entgeltausfall des Einzelnen mehr als 10% betragen muss, folgt bei einem Arbeitnehmer mit 5 Arbeitstagen pro Woche; Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab einem Arbeitsausfall von min. 3 Tagen im Monat, denn der durchschnittliche Monat hat 21,5 Arbeitstage. 21,5 * 0,1 = 2,15. Wird aufgerundet auf 3.

                    Personalchefs wissen das und achten drauf. Schon weil die auch ihren Job behalten wollen.

                    Dazu noch der jeweils gültige Runderlass, der bei der AfA zum Download steht. Der Aktuelle ist noch nicht raus, so wie der aktuelle Gesetzestext noch nicht überall veröffentlicht wurde. Grundsätzlich gilt aber seit Jahren, Kurzarbeit darf bei individueller Urlaubsplanung nicht in Urlaub eingebettet sein. Was bedeutet...

                    Das geht:
                    Code:
                    MO DI MI DO FR SA SO MO
                    A  A  A  U  K  -  -  A
                    Das geht nicht:
                    Code:
                    MO DI MI DO FR
                    U  U  K  K  U
                    Das geht auch nicht:
                    Code:
                    MO DI MI DO FR SA SO MO
                    A  A  A  K  U  -  -  K
                    Nix mit, verlängertes Wochendene. Arbeitnehmer füllen ja gern mal auf.

                    Etwas anderes ist es, wenn der Urlaub Teil einer betrieblichen Urlaubsplanung ist (Betriebsvereinbarung).

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Urlaub bei Kurzarbeit

                      Zitat von Lisa10 Beitrag anzeigen
                      Hallo FS!
                      Du hast recht. Wenn man auf Kuzarbeit "Null" beschäftigt wird und seinen bereits geplanten Urlaub antritt, muss man zwangläufig, vor und nach seinem Urlaub wieder in die Beschäftigung-Kurzarbeit eintreten.
                      Mehr Kurzarbeit als Kurzarbeit "Null" geht nicht. Wer auf Kurzarbeit "Null" ist, ist schon deswegen zwangsläufig vor und nach seinem Urlaub in Kurzarbeit. Im Übrigen ist Kurzarbeit keine Beschäftigung.
                      Kurzarbeit-sollte Unwort des Jahres werden
                      Ohne das Instrument Kurzarbeit wäre jetzt in vielen Betrieben was der Fall?

                      Kommentar

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