Hallo an alle,
wer weiß, was nun richtig ist? Ab Februar muss ich in Kurzarbeit gehen (0 Stunden, also ganz zu Hause). Lt. Auskunft der Personalabteilung wäre ein Minjob anrechnungsfrei. Diesen könnte ich aber erst im Februar aufnehmen.
Im Gesetzestext steht aber:
"Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt (Nr. 3.1) um dieses Entgelt zu erhöhen. Das Nebeneinkommen, das mit einer Nebeneinkommensbescheinig ung des Arbeitgebers nachzuweisen ist, wird in voller Höhe, d.h. ohne gesetzliche Abzüge, dem Istentgelt hinzugerechnet".
Das heißt doch, dass die Einkünfte aus einem Minijob, den ich erst während der Bezugszeit von Kug aufnehme, voll angerechnet werden, bzw. das KUG entsprechend gekürzt wird, oder?
Oder meint das, der Minijob ist nur anrechenbar, wenn er während der sonst üblichen Arbeitszeit (9 -17:30 Uhr ), also statt der ausgefallenen Arbeitszeit stattfindet?
Ich würde nur 675 Euro Kug bekommen. Meine Wohnung kostet aber schon 280 Euro Miete + 75 Euro Strom und Gas (35 qm).
Wäre es besser, Wohgeld zu beantragen, oder ALG II?
Wäre schön, wenn mir Jemand was dazu sagen könnte.
Gruß
schimmelreiterin
wer weiß, was nun richtig ist? Ab Februar muss ich in Kurzarbeit gehen (0 Stunden, also ganz zu Hause). Lt. Auskunft der Personalabteilung wäre ein Minjob anrechnungsfrei. Diesen könnte ich aber erst im Februar aufnehmen.
Im Gesetzestext steht aber:
"Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt (Nr. 3.1) um dieses Entgelt zu erhöhen. Das Nebeneinkommen, das mit einer Nebeneinkommensbescheinig ung des Arbeitgebers nachzuweisen ist, wird in voller Höhe, d.h. ohne gesetzliche Abzüge, dem Istentgelt hinzugerechnet".
Das heißt doch, dass die Einkünfte aus einem Minijob, den ich erst während der Bezugszeit von Kug aufnehme, voll angerechnet werden, bzw. das KUG entsprechend gekürzt wird, oder?
Oder meint das, der Minijob ist nur anrechenbar, wenn er während der sonst üblichen Arbeitszeit (9 -17:30 Uhr ), also statt der ausgefallenen Arbeitszeit stattfindet?
Ich würde nur 675 Euro Kug bekommen. Meine Wohnung kostet aber schon 280 Euro Miete + 75 Euro Strom und Gas (35 qm).
Wäre es besser, Wohgeld zu beantragen, oder ALG II?
Wäre schön, wenn mir Jemand was dazu sagen könnte.
Gruß
schimmelreiterin
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