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Wenn Herr Ackermann von seinen Bänkern verlangt, dass sie Anzug und Krawatte als Arbeitskleidung tragen, ist er imho trotzdem nicht verpflichtet, die Arbeitskleidung zu finanzieren.
Wäre beliebig erweiterbar! ;-)
Vielleicht konkretisiert die Fragestellerin ihre Frage ja noch ein wenig!?
Wenn Herr Ackermann von seinen Bänkern verlangt, dass sie Anzug und Krawatte als Arbeitskleidung tragen, ist er imho trotzdem nicht verpflichtet, die Arbeitskleidung zu finanzieren.
Wenn mein AG Berufskleidung verlangt,muss er nicht dann auch für die Kosten aufkommen?
Vielen Dank im vorraus für die Antworten
IMHO Jepp, es kommt natürlich darauf an, ob es irgend welche Vereinbarungen bei euch gibt die hier aus der Fragestellung nicht entnommen werden können!
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