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Abfindung, wann besteht Anspruch ?

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  • Abfindung, wann besteht Anspruch ?

    Hallo Experten,
    ich arbeite in einer Firma mit 20 Angestellten. Ich selbst arbeite seit 5 Jahren in der Produktion als Monteur.
    Ein Betriebsrat existiert nicht und wir gehören auch keiner Gewerkschaft an.
    Kündigt mir nun der AG, weil ich z.B. wiederholt öfter zu spät kam, habe ich dann einen Anspruch auf eine Abfindung ?
    Bei Selbstkündigung sicherlich nicht, oder ?
    ciao
    TOM

  • #2
    AW: Abfindung, wann besteht Anspruch ?

    Ich glaube mit Sicherheit hast du keinen Anspruch auf Abfindung,ob du nun selber kündigst oder nicht denn wer seine Kündigung selbst verschuldet (zu spät kommen ist ein Kündigungsgrund) hat selber Schuld

    Kommentar


    • #3
      AW: Abfindung, wann besteht Anspruch ?

      Hallo, bierindosen

      warum sollt er? Dir würde nur eine nach § 1a KschG zustehen, wenn der AG dir eine anbietet und du im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichten würdest.

      Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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