Hallo Ihr,
ich habe ein paar Fragen zur Jahressonderzahlung im TVöD. Die Situation ist die folgende:
1.) auf einem früheren Vertrag wurde nach den Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Hilfskräfte vom 1.10.2007 bis 30.6.2008 in Teilzeit gearbeitet.
2.) in den Monaten 07-09/2008 wurde nicht gearbeitet
3.) Seit 1.10.2008 besteht ein neues studentisches Arbeitsverhältnis (Teilzeit) nach TVöD beim selben Arbeitgeber. Anwendung finden auch der Besondere Teil Verwaltung sowie TVÜ-Bund).
Nun zu den Fragen:
1.) Nach TVöD ist für eine Zahlung ausschlaggebend, ob am 1.12. ein Arbeitsverhältnis besteht, was ja der Fall ist. Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich weiter nach dem Gehalt der Monate Juli-September. In diesen Monaten wurde nun aber nicht gearbeitet. Wonach berechnet sich die Summe in diesem Fall?
2.) Müssen die Arbeitsmonate aus dem alten Vertrag nach TdL für die Berechnung der Beitragshöhe berücksichtigt werden oder bleiben diese unberücksichtigt?
3.) gehe ich richtig in der Annahme, daß die Jahressonderzahlung bei Teilzeit auch nur anteilig gezahlt wird?
ich habe ein paar Fragen zur Jahressonderzahlung im TVöD. Die Situation ist die folgende:
1.) auf einem früheren Vertrag wurde nach den Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Hilfskräfte vom 1.10.2007 bis 30.6.2008 in Teilzeit gearbeitet.
2.) in den Monaten 07-09/2008 wurde nicht gearbeitet
3.) Seit 1.10.2008 besteht ein neues studentisches Arbeitsverhältnis (Teilzeit) nach TVöD beim selben Arbeitgeber. Anwendung finden auch der Besondere Teil Verwaltung sowie TVÜ-Bund).
Nun zu den Fragen:
1.) Nach TVöD ist für eine Zahlung ausschlaggebend, ob am 1.12. ein Arbeitsverhältnis besteht, was ja der Fall ist. Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich weiter nach dem Gehalt der Monate Juli-September. In diesen Monaten wurde nun aber nicht gearbeitet. Wonach berechnet sich die Summe in diesem Fall?
2.) Müssen die Arbeitsmonate aus dem alten Vertrag nach TdL für die Berechnung der Beitragshöhe berücksichtigt werden oder bleiben diese unberücksichtigt?
3.) gehe ich richtig in der Annahme, daß die Jahressonderzahlung bei Teilzeit auch nur anteilig gezahlt wird?
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