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Hilfe zu Vertragsstrafenvereinbaru ng

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  • Hilfe zu Vertragsstrafenvereinbaru ng

    Hallo zusammen,

    in einem Arbeitsvertrag steht folgendes:
    Tritt der/die Angestellte grundlos die Arbeit nicht an oder beendigt er diese ohne wichtigen Grund bzw. ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, so verpflichtet er/sie dich, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zu leisten.

    Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer 14 kalendertägigen Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist als vereinbart, verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

    1. Frage: Kann der Arbeitnehmer noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigen, so dass er die Stelle dann nicht mehr angetreten muss?
    2. Frage: Muss er dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
    3. Frage: Was ist denn ein vernünftiger Grund, die Arbeit nicht anzutreten? Evt. das, was unten beschrieben wird? (siehe Hintergrund)

    Hintergrund hierzu: Der AN hat sich eine neue Stelle gesucht, da seine jetzige Firma verkauft wurde und keine Aussicht auf Übernahme bestand.
    Jetzt kommt er ein Angebot von einer 3. Firma, die die Arbeitnehmer gerne übernehmen möchte und das Angebot ist um Längen besser, als das Angebot der Firma, bei der er den Vertrag mit den oben genannten Bedingungen unterschrieben hat.
    Er möchte jedoch das bessere Angebot annehmen (Arbeitsbeginn ist bei beiden der 1.1.) und weiss nun nicht, wie er aus dem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder herauskommt.
    Zuletzt geändert von Maja65; 16.11.2008, 22:46.

  • #2
    AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

    Wenn die Kündigung vor Antritt nicht vertraglich ausgeschlossen ist, dann kann man jederzeit kündigen. Daher sollte man den schlechteren Vertrag kündigen, sobald der bessere Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
    Natürlich muss man die Kündigungsfristen einhalten.

    In der Kündigung muss kein Grund angegeben werden.

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    • #3
      AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

      Zitat von johannes Beitrag anzeigen
      Wenn die Kündigung vor Antritt nicht vertraglich ausgeschlossen ist, dann kann man jederzeit kündigen.
      Wobei man
      Tritt der/die Angestellte grundlos die Arbeit nicht an
      Durchaus als einen solchen Ausschluss verstehen könnte.

      Wobei dann der nächste Halbsatz

      oder beendigt er diese ohne wichtigen Grund bzw. ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen,
      durchaus Raum für Interpretationen lässt.
      Kann man etwas beenden was man noch nicht angefangen hat?

      MfG
      Matthias

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      • #4
        AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

        Egal wieviel Interpretationsspielraum die Formulierungen zulassen, ein fristgerechte Kündigung zum 31.12. ist auf jeden Fall ein guter Grund, am 1.1. eine Stelle nicht anzutreten...

        Und die Kündigungsfrist beträgt maximal 4 Wochen zum 31.12.08.

        Meine Empfehlung: zuerst Vertrag B wasserdicht machen, und anschließend bei Firma A vorbei, und die Kündigung persönlich gegen Quittung übergeben.

        Kommentar


        • #5
          AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

          Vielen Dank für eure Antworten.

          Entfällt denn dann die Vertragsstrafe, wenn man fristgerecht kündigt? In dem Vertrag ist wie gesagt keine Rede davon, dass man nicht vor Arbeitsbeginn kündigen darf.

          Kommentar


          • #6
            AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

            Zitat von Maja65 Beitrag anzeigen
            In dem Vertrag ist wie gesagt keine Rede davon, dass man nicht vor Arbeitsbeginn kündigen darf.
            Doch, indirekt:

            Tritt der/die Angestellte grundlos die Arbeit nicht an

            Kommentar


            • #7
              AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

              Und wenn der Angestellte einen Grund hat? z.B., dass seine jetzige Firma ihn weiterbeschäftigen möchte und der Angestellte diese Arbeit fortsetzen möchte, was er aber noch nicht einschätzen konnte, als er sich bewarb und den Vertrag unterschrieb, da die Firma ihm damals suggerierte, dass er nach dem Verkauf der Firma gekündigt wird.

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              • #8
                AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

                Tja jetzt kann man sich wieder streiten was ein Grund ist.

                Eigentlich müsste da tatsächlich "wichtiger Grund" stehen, das wäre recht eindeutig, einen Grund hat ja jeder.

                Ist halt bescheuert formuliert. Nur was der Richter mal sagen wird kann hier wohl kaum einer vorhersehen.

                MfG
                Matthias

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                • #9
                  AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

                  Na dann wird man wohl das Gespräch mit der Firma suchen müssen, um abzuklären, ob man das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen kündigen kann.
                  Vielleicht gibt es ja noch Firmen, die Gnade vor Recht ergehen lassen.

                  Ziemlich verrückt, solche Klauseln im Arbeitsvertrag, wenn keiner sie konkret deuten kann.

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                  • #10
                    AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

                    Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                    Nur was der Richter mal sagen wird kann hier wohl kaum einer vorhersehen.
                    Ein Richter kommt nur dann ins Spiel, wenn es eine Klage gibt. Eine Klage kann man vermeiden, wenn man frühzeitig kündigt, und mit der Firma spricht.

                    Keine Firma wird so bescheuert sein, und jemanden am 1.1. zur Arbeit zwingen, wenn schon jetzt klar ist, dass dieser jemand dann direkt seine Kündigung (mit 2-Wochen-Frist) abgeben wird...

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                    • #11
                      AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

                      Na ja die Vertragstrafe könnte man aber mal einklagen.

                      MfG
                      Matthias

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                      • #12
                        AW: Vertragsstrafenvereinbaru ng - brauche schnell Hilfe

                        Muß man einen Grund haben wenn man kündigen will? Immerhein ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung. Und ist die Tatsache daß man etwas "Besseres" gefunden kein Grund?
                        Ich interpretiere den Passus so, daß die Vertragsstafe dann fällig wird wenn man am 01.01. unbegründet nicht zur Arbeit erscheint. Aber wenn man gekündigt hat, dann hat man auch keinen Grund mehr zu Erscheinen. Vielleicht wäre hier mal der Rat eines Anwalts sinnvoll. Denn reininterpretieren kann man da viel.

                        Gruß Ralf

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