Hallo zusammen,
in einem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Tritt der/die Angestellte grundlos die Arbeit nicht an oder beendigt er diese ohne wichtigen Grund bzw. ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, so verpflichtet er/sie dich, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zu leisten.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer 14 kalendertägigen Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist als vereinbart, verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.
1. Frage: Kann der Arbeitnehmer noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigen, so dass er die Stelle dann nicht mehr angetreten muss?
2. Frage: Muss er dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
3. Frage: Was ist denn ein vernünftiger Grund, die Arbeit nicht anzutreten? Evt. das, was unten beschrieben wird? (siehe Hintergrund)
Hintergrund hierzu: Der AN hat sich eine neue Stelle gesucht, da seine jetzige Firma verkauft wurde und keine Aussicht auf Übernahme bestand.
Jetzt kommt er ein Angebot von einer 3. Firma, die die Arbeitnehmer gerne übernehmen möchte und das Angebot ist um Längen besser, als das Angebot der Firma, bei der er den Vertrag mit den oben genannten Bedingungen unterschrieben hat.
Er möchte jedoch das bessere Angebot annehmen (Arbeitsbeginn ist bei beiden der 1.1.) und weiss nun nicht, wie er aus dem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder herauskommt.
in einem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Tritt der/die Angestellte grundlos die Arbeit nicht an oder beendigt er diese ohne wichtigen Grund bzw. ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, so verpflichtet er/sie dich, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zu leisten.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer 14 kalendertägigen Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist als vereinbart, verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.
1. Frage: Kann der Arbeitnehmer noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigen, so dass er die Stelle dann nicht mehr angetreten muss?
2. Frage: Muss er dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
3. Frage: Was ist denn ein vernünftiger Grund, die Arbeit nicht anzutreten? Evt. das, was unten beschrieben wird? (siehe Hintergrund)
Hintergrund hierzu: Der AN hat sich eine neue Stelle gesucht, da seine jetzige Firma verkauft wurde und keine Aussicht auf Übernahme bestand.
Jetzt kommt er ein Angebot von einer 3. Firma, die die Arbeitnehmer gerne übernehmen möchte und das Angebot ist um Längen besser, als das Angebot der Firma, bei der er den Vertrag mit den oben genannten Bedingungen unterschrieben hat.
Er möchte jedoch das bessere Angebot annehmen (Arbeitsbeginn ist bei beiden der 1.1.) und weiss nun nicht, wie er aus dem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder herauskommt.
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