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  • Abmahnung

    Guten Tag,
    ich erkläre euch mal mein Problem und hoffe hier Hilfe zu bekommen.

    Ich mache zur Zeit eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann über die Volksshochschule. Sprich Die VHS ist mein Arbeitgeber, das Arbeitsamt bezahlt mich, und der Betrieb in dem ich Lerne ist der "Kooperationsbetrieb" Vor 2 Monaten ist folgendes passiert:
    Ich wollte aufgrund mehrer driftiger Gründe meinen Kooperationsbetrieb kündigen und mir einen neuen suchen. Ich habe das mit der Volkshochschule abgesprochen und Sie haben mir gesagt: "Nicht Kündigen, informieren Sie ihren Betrieb das sie nichtmehr anwesend sein werden solang sie keinen neuen Betrieb haben, oder nehmen Sie urlaub oder machen sie Krank"
    Da ich meinen Ulraub nicht verschwenden wollte und auch nicht Krankmachen wollte, habe ich meinem Chef eine e-mail geschrieben mit folgendem Inhalt:

    "Hallo Herr XXXXXX,
    Ich möchte Sie hiermit Informieren das ich erstmal nichtmehr in Ihren Betrieb komme, da ich mich um einen neuen Betrieb kümmer.
    Grüße ..........."

    Mein (ex)Chef hat das dann bei der VHS gemeldet und es so geschildert das ich gekündigt habe. was nicht der fall war, oder?
    Nachdem ich dann einige Zeit in der VHS die Zeit bis ich einen neuen Betrieb hatte, überbrückt habe - habe ich einen Brief bekommen zur Einladung mit dem Berufssberater des Arbeitsamtes.
    Diesen Termin habe ich letzte Woche Pünktlich wahrgenommen ( der Berufsberater kam zu spät )
    In dem Gespräch zwischen mir, meiner zuständigen Dame von der VHS und dem Berufsberater haben wir die Situation der "kündigung" nochmals durchgesprochen und ich habe ihn geschildert wie es passiert ist und das Sie im unrecht sind.
    Da ich von meiner Persöhnlichkeit ein Mensch bin der seine meinung immer sagt, habe ich das in diesem Gespräch auch gemacht, ich lasse mich ja nicht zu unrecht beschuldigen. Desweitern kam das Thema das ich sehr oft auffalle etc. etc. etc.
    Ich habe der Dame und dem Herren es wie folgt erklärt:
    Ich war in diesem kompletten ersten lehrjahr nur 1 mal krank, bin selbst krank in die Schule und zur arbeit gegangen und war nicht einmal zu spät. In der Schule bin ich ruig und schreibe mir alles mit. Ich habe zwar 1-2 mal die Hausaufgaben vergessen aber das war schon alles. Auf arbeit bin ich immer pünktlich und es hat keiner meiner 2 Chef's (in diesem Lehrjahr) je irgentwas zu mängeln gehabt, und genau deswegen sehe ich nicht ein wieso ich hier so behandelt werde.

    Nachdem ich ihnen das erklärt habe sagt der Berufsberater des Arbeitsamtes zu mir: Entweder Sie schreiben jetzt 45 Minuten lang auf, wie sie sich zu verhalten haben oder ich gebe Ihnen eine Abmahnung

    Daraufhin dreht ich mich weg um mich kurz zu sammeln bevor ich komplett durchdrehe und was unüberlegtes mache. Also drehe ich mich wieder zu ihm hin und Antworte: Ich bin 20 Jahre alt, keine 7. Solche erzihungsmaßnahmen können sie bei 3 Klässern machen, aber nicht bei Erwachsenen Menschen - geben sie mir die Abmahnung.

    Dazu füge ich hinzu: ich war als Jugendlicher 5 Monate in einer Psychatrie da mein Vater mich geschlagen hat und andere Dinge......., eines seiner (meines vaters Maßnahmen war Stundenlang zu schreiben "ich darf nicht lügen , ich darf nicht lügen , ich darf nicht lügen ....)
    Aufgrunddessen habe ich es nicht gemacht, weil das alte errinerungen hervorgeholt hat die ich nur ungern wieder durchleben möchte.

    Danach lies er mir gutachten von Psychatern vor bei denen ich war, das ich Emotional unstabil sein soll und schnell reizend etc etc. (Damit hat er die Schweigepflicht gebrochen da noch 2 andere Personen anwesend waren, oder?)

    Heute habe ich die Abmahnung im Briefkasten gehabt:

    1. Abmahnung
    Sehr geehrt Herr Schmidt
    in unserem Gespräch mit Herren ...... von der Bundesagentur für Arbeit wurde festgehalten, dass Sie aufgrund Ihren resprektlosen und unmotivieren Verhaltens Ihrer Ausbildungsbegleiter gegenüber eine Abmahnung erhalten.

    Ich muss sie leider daraufhinweisen, dass Ihr Verhalten Ihr Ausbildungsverhältnis gefährdet.
    Bitte sorgen Sie dafür dass Ihre Leistungen in Zukunt kein Grund mehr zur Beanstandung geben


    respektlos war ich, indem ich den Damen meine Ansicht der dinge schildere? Unmotiviert? Es gibt keine begründung für unmotiviertes Verhalten!

    Jetzt möchte ich gegen diese Abmanung vorgehen! Ist die Abmahnung rechtlich gültig ohne meine Unterschrift?

    Ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Mit freundlichen Grüßen, Christoph

  • #2
    AW: Abmahnung

    Hallo Christoph
    Eine Abmahnung gilt auch ohne Deine Unterschrift. Du kannst jetzt eine Gegendarstellung schreiben und die muss auch in Deine Personalakte.
    mfg

    Kommentar


    • #3
      AW: Abmahnung

      Zitat von al bundy Beitrag anzeigen
      Du kannst jetzt eine Gegendarstellung schreiben und die muss auch in Deine Personalakte.
      Bloß nicht!

      Kommentar


      • #4
        AW: Abmahnung

        Zitat von O. Rakel Beitrag anzeigen
        Bloß nicht!
        Warum denn nicht?

        Kommentar


        • #5
          AW: Abmahnung

          Zitat von al bundy Beitrag anzeigen
          Warum denn nicht?
          Jede Gegendarstellung birgt das Risiko dass der abgemehnte Sachverhalt bestätigt wird (weil z.B.der abgemahnte Sachverhalt korrekt ist, aber versucht wird, die Gründe zu erklären um das Ganze zu entschuldigen), damit sichert man dem AG alle Beweise und er hat im Falle eines Kündigungsschutzprozesses keine Probleme mit der Beweisbarkeit.

          Man muss also schon sehr geschickt agieren um eine hilfreiche Gegendarstellung zu schreiben.

          Wenn ich mir die Sachverhaltsschilderung anschaue befürchte ich dass mit der gegendarstellung ein Eigentor geschossen werden könnte.

          Kommentar


          • #6
            AW: Abmahnung

            Zitat von O. Rakel Beitrag anzeigen
            Jede Gegendarstellung birgt das Risiko dass der abgemehnte Sachverhalt bestätigt wird (weil z.B.der abgemahnte Sachverhalt korrekt ist, aber versucht wird, die Gründe zu erklären um das Ganze zu entschuldigen), damit sichert man dem AG alle Beweise und er hat im Falle eines Kündigungsschutzprozesses keine Probleme mit der Beweisbarkeit.

            Man muss also schon sehr geschickt agieren um eine hilfreiche Gegendarstellung zu schreiben.

            Wenn ich mir die Sachverhaltsschilderung anschaue befürchte ich dass mit der gegendarstellung ein Eigentor geschossen werden könnte.
            Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, über 90% der Gegendarstellungen sind ein Eigentor.
            Cu BIG
            Moin, Moin,
            BIG

            "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
            Franz Kafka

            Kommentar


            • #7
              AW: Abmahnung

              Zitat von BIG Beitrag anzeigen
              Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, über 90% der Gegendarstellungen sind ein Eigentor.
              So weit würde ich mich nicht runter handeln lassen wollen.

              Kommentar


              • #8
                AW: Abmahnung

                Das ist dass schöne das man nie auslernt, sofern man lernfähig ist. Cu BIG
                Moin, Moin,
                BIG

                "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
                Franz Kafka

                Kommentar

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