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AU zu spät ... Lohnkürzung??

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  • AU zu spät ... Lohnkürzung??

    Hallo,

    mein Freund war am 22. Okt. krank, ging am 23. zum Arzt, der schrieb ihn vom 22. bis 24 krank. am 27. ging er nochmal und wurde mit einer neuen AU Bescheinigung vom 22. bis 28. krank geschrieben. Am 28. hab ich für ihn die AU Bescheinigung seinem Arbeitgeber gefaxt (vorab natürlich jeder Krankheitstag telefonisch in der Früh gemeldet) und dann noch auf die Post.

    Jetzt ruft die Dame von der Personalabrechnung ab, und sagt, dass mein Freund diese Krankheitstage (5) nicht bezahlt bekommt weil die AU zu spät eingereicht wurde. Ist das zulässig? habe ihr anschl. den §3 v. Entgeltfortzahlungsgesetz gefaxt.

    Was darf der Arbeitgeber? Was darf er nicht? Was darf mein Freund? Könnte es eine Klausel im Arbeitsvertrag geben, der dieses Gesetz außer Kraft setzt???

    Danke für eure Hilfe und Grüße aus München
    w-München

  • #2
    AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

    Wenn die AU (auch verspätet) vorgelegt wird, dann muss der AG diese Zeiten zahlen.
    Selbst wenn die AU nach 3 Monaten erst vorgelegt wird, muss er nachzahlen.

    Welche spezielle Regelung im AV soll das denn sein, ich vermute aber wenn es eine gibt ist die unwirksam, müsste man sich aber erstmal genauer anschauen.

    MfG
    Matthias

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    • #3
      AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Wenn die AU (auch verspätet) vorgelegt wird, dann muss der AG diese Zeiten zahlen.
      Selbst wenn die AU nach 3 Monaten erst vorgelegt wird, muss er nachzahlen.

      Welche spezielle Regelung im AV soll das denn sein, ich vermute aber wenn es eine gibt ist die unwirksam, müsste man sich aber erstmal genauer anschauen.

      MfG
      Matthias
      Danke, das beruhigt mich. Könnte mir schon vorstellen, dass es AG gibt, die das machen und AN sich aus Angst nicht rühren. Da sind die aber bei mir und meinem Freund an der falschen Adresse. Bei dem Hungerlohn, den er als Reinigungskraft verdient, das ist ja dann echt schon ein sehr schelchter Witz.

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      • #4
        AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

        Zitat von w-München Beitrag anzeigen
        ... Da sind die aber bei mir und meinem Freund an der falschen Adresse.
        Oder an der Richtigen.
        Wenn Du schon etwas aus dem EFZG faxt, hast Du es wahrscheinlich auch gelesen.
        Man sollte also nicht nur die "passenden" Stellen raussuchen.
        Wieso faxt Du dann die AU vom 22. erst am 28.?
        Geld gibt es außerdem nur für das Original.

        Bei dem Hungerlohn, den er als Reinigungskraft verdient, das ist ja dann echt schon ein sehr schelchter Witz.
        Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
        Gruß
        W
        P

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        • #5
          AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

          Zitat von WP. Beitrag anzeigen
          Oder an der Richtigen.
          Wenn Du schon etwas aus dem EFZG faxt, hast Du es wahrscheinlich auch gelesen.
          Man sollte also nicht nur die "passenden" Stellen raussuchen.
          Wieso faxt Du dann die AU vom 22. erst am 28.?
          Geld gibt es außerdem nur für das Original.
          Weil ich sonst auch noch was zu tun habe (50 Stunden-Woche) , das Wochenende dazwischen war (zu Hause kein Fax od. Internet) und weil ich es einfach vergessen hab. Wer denkt den schon an die Kleinkariertheit mancher AG ... Das Original ist natürlich gleich mit der Post hinterher.

          Zitat von WP. Beitrag anzeigen
          Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
          Gebäudereinigung ist echt ein Knochenjob, will keiner machen, und wird einfach zu schlecht bezahlt, macht mich manchmal halt echt sauer, musste mal raus. Aber einfach die Vorstellung von seinen 900 Euro netto nochmal für diese 5 Krankheitstage über 200 Euro abgezogen zu bekommen ... Sauerei!

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          • #6
            AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

            [quote=matthias;1013143]Wenn die AU (auch verspätet) vorgelegt wird, dann muss der AG diese Zeiten zahlen.
            Selbst wenn die AU nach 3 Monaten erst vorgelegt wird, muss er nachzahlen.

            hallo, ich bin neu hier, bin auszubildener, habe familie und ich habe das selbe problem (AUs zuspät beim AG angekommen). der hat mir jetzt aus dem september 15 tage aus der ausbildungsvergütung für oktober abgezogen (wegen unendschuldigtes fehlen), aber die originale liegen ihm seid september vor. gibt es dazu ein gesetzt worauf man sich berufen kann oder wie sieht das aus.
            wäre super, wenn mir einer helfen kann habe eh nicht wirklich viel.

            danke schon einmal.

            lg mick

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            • #7
              AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

              Der Anspruch ergibt sich aus §§3-5 Entgeltfortzahlungsgesetz

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              • #8
                AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

                Zitat von w-München Beitrag anzeigen
                Weil ich sonst auch noch was zu tun habe (50 Stunden-Woche) ,
                Das hättest Du auch in den restlichen 118 Stunden erledigen können - wenn es schon Dein Freund nicht schafft (der hatte doch die Zeit, und außerdem war es sein Bier).

                das Wochenende dazwischen war (zu Hause kein Fax od. Internet) und weil ich es einfach vergessen hab.
                Er hätte die AU auch sofort direkt abgeben dürfen.

                Wer denkt den schon an die Kleinkariertheit mancher AG ...
                Wieso ist es bei Dir Dein Recht, wenn Du Dich auf das EFZG berufst und bei einem AG "Kleinkariertheit"?


                Das Original ist natürlich gleich mit der Post hinterher.
                Falls das erst nach der Abrechnungserstellung ankommt, kann es nicht berücksichtigt werden. Dort weiß doch niemand, ob nun jemand "die Zeit dafür" findet.

                Gebäudereinigung ist echt ein Knochenjob, will keiner machen, und wird einfach zu schlecht bezahlt, macht mich manchmal halt echt sauer, musste mal raus.
                Das mag sein. Aber wenn man die Arbeit angenommen hat, sollte man auch die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten beachten - und nicht nur auf seine Rechte pochen.

                Aber einfach die Vorstellung von seinen 900 Euro netto nochmal für diese 5 Krankheitstage über 200 Euro abgezogen zu bekommen ... Sauerei!
                Wenn man für den Nachweis eines Viertels des Monats keine Zeit hat, darf man sich darüber nicht wundern.
                Aber es wird ja nächsten Monat nachgezahlt.
                Zwischenzeitlich kauft sich der AG vom Zinsgewinn eine Jacht.
                Gruß
                W
                P

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                • #9
                  AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

                  is schon cool... seinen arbeitsvertraglichen pflichten nicht nachkommen und dann heulen wenn die kacke brennt... pfffffffff

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                  • #10
                    AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

                    Hallo,

                    im Arbeitsvertrag gibt es meistens die Kalusel, dass dei Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung spätestens am 3. Tag des Nichterscheinens vorliegen muss, da würde ich mal gucken.

                    Wenn das nicht geschieht, dann hat der AG das recht dich fristlos zu kündigen, tut er das nicht, dann nimmt er die verspätete krankmeldung an und muss zahlen. Lohnkürzungen sind in den meistens Fällen unzulässig.

                    Oft versuchen Arbeitgeber das damit zu begründen, dass in der AUsfallzeit des Arbeitgebers dadurch Kosten entstanden sind. Das muss er aber vor Gericht ganz detailliert nachweisen, was nicht möglich ist. Ein AG muss imer damit rechnen, dass ein AN krank wird und die Vetretung muss gesichert sein.

                    Mucki

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                    • #11
                      AW: AU zu spät ... Lohnkürzung??

                      Zitat von miss_match Beitrag anzeigen
                      is schon cool... seinen arbeitsvertraglichen pflichten nicht nachkommen und dann heulen wenn die kacke brennt... pfffffffff

                      habe die aus rechtzeitig abgeschickt und die kam laut ag erst sehr viel später an. der sagt alle seien am 23.9. angekommen, habe die aber immer gleich per post raus geschickt. aber das alle zusammen erst so spät ankommen ist eigendlich nicht möglich, oder ein sehr großer zufall. solche aussagen zu machen ( wie du ), wenn man keine ahnung hat was vorgefallen ist, ist unterste schublade. große klappe aber selbst nicht besser (sorry).

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