Hallo,
mein Freund war am 22. Okt. krank, ging am 23. zum Arzt, der schrieb ihn vom 22. bis 24 krank. am 27. ging er nochmal und wurde mit einer neuen AU Bescheinigung vom 22. bis 28. krank geschrieben. Am 28. hab ich für ihn die AU Bescheinigung seinem Arbeitgeber gefaxt (vorab natürlich jeder Krankheitstag telefonisch in der Früh gemeldet) und dann noch auf die Post.
Jetzt ruft die Dame von der Personalabrechnung ab, und sagt, dass mein Freund diese Krankheitstage (5) nicht bezahlt bekommt weil die AU zu spät eingereicht wurde. Ist das zulässig? habe ihr anschl. den §3 v. Entgeltfortzahlungsgesetz gefaxt.
Was darf der Arbeitgeber? Was darf er nicht? Was darf mein Freund? Könnte es eine Klausel im Arbeitsvertrag geben, der dieses Gesetz außer Kraft setzt???
Danke für eure Hilfe und Grüße aus München
w-München
mein Freund war am 22. Okt. krank, ging am 23. zum Arzt, der schrieb ihn vom 22. bis 24 krank. am 27. ging er nochmal und wurde mit einer neuen AU Bescheinigung vom 22. bis 28. krank geschrieben. Am 28. hab ich für ihn die AU Bescheinigung seinem Arbeitgeber gefaxt (vorab natürlich jeder Krankheitstag telefonisch in der Früh gemeldet) und dann noch auf die Post.
Jetzt ruft die Dame von der Personalabrechnung ab, und sagt, dass mein Freund diese Krankheitstage (5) nicht bezahlt bekommt weil die AU zu spät eingereicht wurde. Ist das zulässig? habe ihr anschl. den §3 v. Entgeltfortzahlungsgesetz gefaxt.
Was darf der Arbeitgeber? Was darf er nicht? Was darf mein Freund? Könnte es eine Klausel im Arbeitsvertrag geben, der dieses Gesetz außer Kraft setzt???
Danke für eure Hilfe und Grüße aus München
w-München
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