Im Regelfall wird die Vergütung des Mediators vorher besprochen und in dem Mediationsvertrag festgelegt.
Der Mediator, ganz gleich ob sein Hauptberuf Psychologe, Steuerberater, Rechtsanwalt, Soziologe oder ein anderer ist, legt seine Vergütung frei fest und vereinbart sie mit den Medianten. Es existiert keine staatliche oder behördliche Regelung, die die Vergütungshöhe festlegt.
Soweit ein Anwalt als Mediator tätig wird, manchmal auch Anwaltmediator genannt, kann er sich auf § 34 RVG berufen. Dort ist geregelt:
"...Für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken…".
Das bedeutet übersetzt, der Anwaltmediator soll eine Vereinbarung mit den Medianten treffen, in der die Höhe der Vergütung geregelt wird.
In der Praxis gibt unterschiedlich Vergütungsvereinbarungen. In der Regel finden sich:
Bei einer Stundenvergütung werden alle Tätigkeiten im Rahmen der Mediation, auch Vor- und Nachbereitung, mit einem festen oder variablen Stundensätzen berechnet und vergütet. In der Praxis werden je nach Rechtsgebiet, Umfang und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Bedeutung der Angelegenheit für die Medianten und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Medianten unterschiedliche Sätze vereinbart. Ein durchschnittlicher Gebührensatz liegt zwischen 100,00 Euro und 250,00 Euro in der Stunde. In einigen Bereichen sind jedoch auch Stundensätze bis zu 50,00 Euro, in anderen bis zu 1.000,00 Euro je Stunden üblich. Die Tagessätze orientieren sich im Regelfall an den Stundensätzen und berücksichtigen dabei, dass Mediatoren pro Tag nur eine Mediation durchführen können.
Es können aber auch Pauschalhonorare vereinbart werden, die das gesamte Mediationsverfahren umfassen.
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, dass sich üblicherweise in 6 Phasen aufteilt.
Einen geeigneten Mediator finden Sie über die verschiedenen Bundesverbände und die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.
Die Kosten der Mediation werden bereits von vielen deutschen Rechtsschutzversicherern übernommen.
Bei "Mediation" handelt es sich um eine professionelle Konfliktmanagement-Methode.
In der Abschlussvereinbarung können die Medianten verbindlich Rechte und Pflichten regeln, sie müssen es aber nicht. Es kann auch sein, dass die Mediationen nur Absichtserklärungen vereinbaren.