Die Mediation eignet sich insbesondere für Streitigkeiten und Konflikte, die aufgrund ihrer emotionalorientierten Ausgestaltung für alle Seiten schonend angegangen werden sollten, um ein zukünftiges "kooperatives Miteinander" nicht gänzlich auszuschließen.
Daher hat sich die Mediation bislang insbesondere bei familienrechtlichen Konflikten oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten durchgesetzt. Auch bei Erbauseinandersetzungen bietet sich die Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren an.
All diesen Konflikten haftet oftmals die gemeinsame Eigenschaft einer starken Interessenorientierung an (Gesichtsverlust etc.). Das Herausarbeiten von Interessen steht bei einem Gerichtsverfahren allerdings nicht im Vordergrund.
Ferner bieten sich auch im Arbeitsrecht mannigfache Anwendungsbereiche für Mediation, insbesondere im Bereich Mobbing, aber auch im Rahmen von Kündigungsstreitigkeiten.
Mediationsverfahren bietet sich aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheitswesen oder im Bauwesen an.
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, dass sich üblicherweise in 6 Phasen aufteilt.
Einen geeigneten Mediator finden Sie über die verschiedenen Bundesverbände und die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.
Die Kosten der Mediation werden bereits von vielen deutschen Rechtsschutzversicherern übernommen.
Bei "Mediation" handelt es sich um eine professionelle Konfliktmanagement-Methode.
In der Abschlussvereinbarung können die Medianten verbindlich Rechte und Pflichten regeln, sie müssen es aber nicht. Es kann auch sein, dass die Mediationen nur Absichtserklärungen vereinbaren.