Arbeitgeberverbände sind als Träger der kollektiven Koalitionsfreiheit für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie mitverantwortlich. Hieraus können sich Grenzen für die Ausübung ihrer vereinsrechtlichen Befugnisse ergeben. Das BAG hat - entgegen der Vorinstanzen – den kurzfristigen Verbandsaustritt als rechtmäßig angesehen, da die grundsätzliche Möglichkeit bereits ein halbes Jahr zuvor kommuniziert worden wäre.
[BAG, Urt. v. 20.02.2008 - 4 AZR 64/07 - Vorinstanz: LAG Hamburg, Urt. v. 08.12.2006 - 6 Sa 51/06 - zit. nach PM des BAG Nr. 15/08]
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Michael Fleischmann aus der Rechtsanwaltskanzlei "seebacher.fleischmann.müller" in München zur Verfügung gestellt.