Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband kann wirksam sein

Arbeitgeberverbände sind als Träger der kollektiven Koalitionsfreiheit für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie mitverantwortlich. Hieraus können sich Grenzen für die Ausübung ihrer vereinsrechtlichen Befugnisse ergeben. Das BAG hat - entgegen der Vorinstanzen – den kurzfristigen Verbandsaustritt als rechtmäßig angesehen, da die grundsätzliche Möglichkeit bereits ein halbes Jahr zuvor kommuniziert worden wäre.

[BAG, Urt. v. 20.02.2008 - 4 AZR 64/07 - Vorinstanz: LAG Hamburg, Urt. v. 08.12.2006 - 6 Sa 51/06 - zit. nach PM des BAG Nr. 15/08]

Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Michael Fleischmann aus der Rechtsanwaltskanzlei "seebacher.fleischmann.müller" in München zur Verfügung gestellt.