Betriebsratsmitglieder können gegenüber ihrem inländischen Arbeitgeber Anspruch auf Verschaffung von Aktienoptionen haben, auch wenn diese von einer ausländischen Muttergesellschaft gewährt werden. Dies ist der Fall wenn die Zuweisung der Optionen ihre Begründung in der Existenz des Arbeitsverhältnisses mit der deutschen Tochter haben. Nach § 37 Abs. 4 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung.
Leistungen eines Dritten können Arbeitsentgelt i. S. d. § 37 Abs. 4 BetrVG darstellen, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen versprochen hat.
[BAG, Urt. v. 16.01.2008 - 7 AZR 887/06 – Aufhebung und Rückverweisung von Hessisches LAG, Urt. v. 31.072006 - 7/2 Sa 1544/05 - zit. nach PM des BAG Nr. 3/08]
Die Inhalte dieser Expertenrubrik wurden freundlicherweise von Rechtsanwalt Andreas Müller aus der Rechtsanwaltskanzlei "seebacher.fleischmann.müller" in München zur Verfügung gestellt.