Führt der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durch, ohne zuvor einen Interessensausgleich mit dem Betriebsrat verhandelt zu haben, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung. Hierfür muss der Betriebsrat aber schon beim Entschluss des Arbeitgebers zur Betriebsänderung bestanden haben.
Betriebs- und Personalräte bestimmen die Arbeitszeitregelungen maßgeblich mit. Und sie sind bei konkreten Fragen oft die erste Anlaufstelle für die Kolleginnen und Kollegen. Die wichtigsten Fragen zur Mitbestimmung und zu Einzelfällen der Kollegen beantwortet der neue Ratgeber »Arbeitszeit in Frage und Antwort«. Eine Leseprobe finden Sie hier.
Das Bundeskabinett hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 beschlossen. Angesichts der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.
Gewerkschaften haben einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen. Dieser besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber unmittelbar tarifgebunden ist. Fällt die Tarifbindung, entfällt auch der Unterlassungsanspruch – so das Bundesarbeitsgericht.
Bei individuellen Krankengesprächen mit Mitarbeitern darf der Betriebsrat nicht mitbestimmen. Die Einigungsstelle kann solche Gespräche deshalb nicht gegen den Willen des Arbeitgebers verbieten. Das hat das LAG Köln entschieden.
Vergibt der Arbeitgeber intern Aufträge an so genannte agile Teams, die ihre Arbeit nach dem Scrum-Prinzip selbst organisieren, kann dies als Gruppenarbeit mitbestimmungspflichtig sein (§ 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG) – so das Arbeitsgericht Bonn.
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Wie der Personal- und der Betriebsrat amtiert auch die SBV auf allen Ebenen, auf denen Unternehmen und Dienststellen Entscheidungen treffen. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion 1/2023« stellen wir die Gesamt-, Konzern-, Haupt- und Bezirks-SBV vor!
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