Die ersten Impfungen gegen Covid-19 sind gestartet. Sie machen Hoffnung auf ein absehbares Ende der Pandemie. Doch noch ist nicht genug Impfstoff für alle da. Das kann sich aber ändern. Wie sieht dann die Lage in den Betrieben aus? Das beantwortet Dr. Johanna Wenckebach im Interview mit »Betriebsrat und Mitbestimmung« 3/2021.
Im Wahlkampf kämpfen die Kandidaten teils mit harten Bandagen - das gilt auch für den Betriebswahlkampf. Und dabei sind ihnen einige Freiheiten zuzugestehen, wie eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zeigt.
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mobile oder häusliche Telearbeit anbieten, wenn die Tätigkeit es zulässt. Das bestimmt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, zunächst nur bis 15. März. Mit Rücksicht auf die immer noch bestehende Pandemielage haben Bundesregierung und Länder am 3. März vereinbart, die Verordnung bis 30. April 2021 zu verlängern.
Immer wieder landen Verbote, am Arbeitsplatz religiöse oder weltanschauliche Zeichen sichtbar für Dritte zu tragen, vor den Arbeitsgerichten. Jetzt hat der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union klargestellt: Ein Arbeitgeber darf große religiöse Zeichen wie ein Kopftuch unter gewissen Umständen untersagen.
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