24.04.2012 | Der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) stehen in der Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat dieselben Teilnahmerechte nach § 35 PersVG Berlin zu wie der (örtlichen) Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Verhältnis zum (örtlichen) Personalrat. [mehr]
23.01.2012 | Auch die Arbeitgeber und Dienstherren des öffentlichen Dienstes zwingt der demografische Wandel zum Umdenken: Der Geburtenrückgang, der Umbau des öffentlichen Dienstes, die länger werdenden Lebensarbeitszeiten erfordern eine andere Personalplanung als bisher. [mehr]
08.09.2011 | Viele Schüler und Studenten nutzen ihre Ferien, um mit einem Ferienjob Geld zu verdienen. Auch für die Kurzzeitjobber gelten arbeitsrechtliche Vorgaben, die der Arbeitgeber beachten muss. [mehr]
07.06.2011 | Im Herbst beginnen viele junge Menschen mit ihrer Ausbildung. Ein großer Teil ihres Erfolgs wird von den Ausbildern im Betrieb oder der Dienststelle abhängen. Welche Anforderungen an Eignung und Fähigkeiten der Ausbilder gestellt werden, erläutert die Hans-Böckler-Stiftung in einem neuen Ratgeber. [mehr]
29.03.2011 | Internet und Intranet bieten auch der Personalvertretung interessante Möglichkeiten, um mit den Beschäftigten in ihrer Dienststelle in Kontakt zu bleiben. Ein Blog kann die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats enorm fördern. [mehr]
17.11.2010 | Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Personalrat/ Betriebsrat zusammen. Was sind ihre Aufgaben und wie organisiert sie sich? Einen Überblick finden Sie hier. [mehr]
18.10.2010 | Wer sich in der Jugend- und Auszubildendenvertretung engagiert, hat nach seiner Ausbildung einen Anspruch auf Übernahme. Der Anspruch muss fristgerecht mit einem unterschriebenem Brief geltend gemacht werden. [mehr]
25.06.2010 | Im Oktober 2010 ist es wieder so weit: Alle zwei Jahre können junge Arbeitnehmer und Auszubildende mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eine eigene Interessenvertretung wählen, die mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet. [mehr]
12.03.2010 | Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, wenn es im Betrieb einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz gibt, der mit einem Leiharbeitnehmer besetzt ist. [mehr]
29.01.2010 | Jugend- und Auszubildendenvertretung sind in Betrieben mit i.d.R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu bilden. [mehr]