30.07.2012 | Feuerwehrbeamte, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten, können hierfür von ihrem Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen. Ist dies binnen eines Jahres nicht möglich, so besteht ein Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld.
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26.01.2011 | Wird der Bereitschaftsdienst in Form von persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet und steht der Beamte seinem Dienstherrn dabei jederzeit zur Verfügung, so zählt die Zeit als Volldienst. Der Freizeitausgleich ist in gleicher Höhe zu gewähren.
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11.11.2010 | Ob ein Arzt seinen Telefondienst im Krankenhaus oder außerhalb wahrnimmt, hat keinen Einfluss auf die Bezahlung, entschied das Bundesarbeitsgericht. Denn auch das medizinische Haftungsrecht kennt keine derartige Unterscheidung.
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22.07.2010 | Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste kann vom Arbeitgeber auch während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten gewährt werden. Das Gesetz schreibt die arbeitsvertragliche Gestaltung des Freizeitausgleichs nicht vor.
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29.01.2010 | Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
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29.09.2008 | Rettungssanitätern steht nach der tariflichen Regelung des TVöD die Wechselschichtzulage im vollen Umfang zu. Sie leisten ständig Wechselschichtarbeit.
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13.09.2007 | Bei mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft findet nicht für jeden Arbeitseinsatz eine Aufrundung auf eine volle Stunde statt. Vielmehr werden die einzelnen während einer Rufbereitschaft-Schicht geleisteten Arbeitszeiten addiert und einmalig am Schichtende aufgerundet.
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25.04.2007 | Feuerwehrbeamte haben einen Anspruch auf Gewährung des vollen Freizeitausgleichs für sämtliche Dienstzeiten, welche die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschreiten.
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26.01.2007 | Junge Mediziner, die neben ihrer Ausbildung als Bereitschaftsärzte im Werksärztlichen Dienst der Firma Opel arbeiten, sind sozialversicherungspflichtig.
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11.04.2006 | Pathologen müssen auch am Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte teilnehmen. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn Pathologen seit Jahren keinen Kontakt zu Patienten mehr gehabt haben und daher für diesen Dienst eigentlich ungeeignet sind.
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