25.01.2013 | Ein Vergleich, der ein "wohlwollendes Zeugnis" zum Inhalt hat, kann nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren durchgesetzt werden. Dasselbe gilt für die Formulierung "seiner weiteren beruflichen Entwicklung dienlich".
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12.12.2012 | Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer dennoch in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er daher nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.
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07.11.2012 | Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Aufnahme einer Dankes- und Zukunftsformel, wenn die ihm zustehende Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein "befriedigend" signifikant hinausgeht. In dieser Konstellation stellt das Fehlen einer Schlussformulierung eine unzulässige Abwertung der Beurteilung dar.
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09.01.2012 | Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich zur Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses, welches "dem beruflichen Fortkommen förderlich ist", so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass in das Zeugnis die Abschlussklausel aufgenommen wird "Für die weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute".
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16.11.2011 | Attestiert der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis, den Mitarbeiter als sehr interessiert und hochmotiviert kennengelernt zu haben, verstößt das nicht gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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14.09.2011 | Ausgeschiedene Mitarbeiter haben grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf ein Zeugnis, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde. Zur Durchsetzung des Anspruchs kann das Arbeitsgericht ein Zwangsgeld festsetzen.
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22.06.2011 | Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass er ein Zeugnis erteilt hat. Gelingt ihm das nicht, muss er mit Zwangsgeld rechnen, wie ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt.
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15.04.2011 | Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Austausch einer Höflichkeitsbekundung am Ende eines qualifizierten Zeugnisses, die offensichtlich keinen Bezug zu seinem Verhalten und/oder seiner Leistung hat, da dies nicht den Kern des gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhaltes betrifft.
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01.03.2011 | Verlangt ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, das dann verloren geht oder beschädigt wird, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
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01.09.2010 | Hat der Arbeitgeber einem gekündigten Mitarbeiter vertraglich ein Zeugnis zugesichert, das dem beruflichen Fortkommen dienlich sein soll, darf er von dem eingereichten Entwurf nicht ohne weiteres abweichen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
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