Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Sperrzeit
Führt der Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber grob fahrlässig (oder sogar vorsätzlich) herbei, so löst dieses Verhalten gem. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld aus, wenn der Arbeitnehmer für sein Verhalten keinen wichtigen Grund hatte.
Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)
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