Arbeitshilfen
Rechtslexikon: Nachweisgesetz
Durch das Nachweisgesetz soll einem Arbeitnehmer, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, der Nachweis bei streitigen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis erleichtert werden. Deswegen verlangt § 2 Nachweisgesetz (NachwG), dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen muss.
Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)