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Rechtslexikon: Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit  hat in der gesetzlichen Rentenversicherung den Anspruch auf Rente zur Folge. Versicherte, deren Erwerbstätigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente (vgl. § 56 SGB VII).

Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)

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