Arbeitshilfen

Rechtslexikon: Gratifikation

Die Gratifikation ist ein Sammelbegriff für Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus besonderem Anlass. Sie kann als Dank für geleistete Dienste und als Ansporn für die weitere Zusammenarbeit, aber auch in Abhängigkeit von zu erbringenden Gegenleistungen freiwillig oder auf Basis vertraglicher Vereinbarungen geleistet werden.

Danach entscheidet sich auch, ob ein Anspruch besteht, ob Kürzungen bei Nichtanwesenheit im Betrieb möglich sind oder ob Rückzahlungsverpflichtungen bestehe

Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)

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