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Rechtslexikon: Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung ist die wirksame Kündung des Arbeitsvertrages aus betriebsbedingten Gründen. Voraussetzung dafür ist, dass sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, bedingt ist, und die Sozialauswahl entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt worden ist.
Betriebliche Erfordernisse, die eine Kündigung rechtfertigen können, sind Entwicklungen (z.B. Rationalisierung, Auftragsmangel), die zu einem Überhang an Arbeitskräften führen. Kriterien der Sozialauswahl sind Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.
Auszug aus:
"Das Betriebsratslexikon"
von Rainer Fuchs (Bund-Verlag)
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